Öffnungsaktion ohne Risikovoranfrage in Anspruch nehmen; Maklersuche; Beamtenanwärter

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MaKro
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Öffnungsaktion ohne Risikovoranfrage in Anspruch nehmen; Maklersuche; Beamtenanwärter

Beitragvon MaKro » 14.04.2023, 12:28

Hallo ihr engagierten Menschen dieses Forums - schön, dass es euch und euer Wissen gibt; denn ich bin heillos überfordert mit dem Wechsel aus der GKV in die PKV.

Ich habe Lehramt studiert und starte im Mai ins Referendariat (verbeamtet auf Wiederruf) - danach gehts höchstwahrscheinlich in die Verbeamtung auf Probe.
Ich setze mich seit Oktober letzten Jahres mit der Frage nach dem richtigen Versicherungsschutz auseinander. Ich habe ein Seminar dazu besucht, diverse Videos gesehen, eine Beratung bei der Verbraucherzentrale in Anspruch genommen und mit 3 (wie sich herausgestellt hat: unqualifizierten(2 kannten noch nicht mal die Öffnungsaktion)) Maklern gesprochen. Je mehr Informationen ich zusammensuche, desto unklarer wird die Materie für mich, sodass ich mir durch das hier vorhandene Schwarmwissen Hilfe erhoffe. Mir ist klar, dass ein Wechsel zum 01.Mai sowieso zeitlich nicht mehr passen wird - trotzdem brauche ich endlich einen gangbaren Weg.

Mein Fall schildert sich wie folgt:
Ich bin 29 Jahre alt und habe einen BMI über 40. Er war mal deutlich niedriger, ist aber im Zuge der Coronapandemie nach oben geschossen. Außerdem steht in meiner Patientenquittung eine Verdachtsdiagnose Lipödem (ca. 4 Jahre her). Nun wurde mir gesagt, dass ich zunächst anonyme Risikovoranfragen bei circa 3 Anbietern meiner Wahl stellen solle (um die Leistungen der Beihilfetarife zu erfahren) - de facto nimmt mich jedoch keine PKV mit meinem BMI (auch nicht mit Risikozuschlag 30%). Deswegen die Frage, ob dieses Verfahren überhaupt sinnvoll für mich ist, oder ich nicht direkt einen Antrag unter Bezug der Öffnungsklausel stellen sollte? Denn wenn ich eine Risikovoranfrage stelle basiert das Angebot der PKVs ja nicht unter Berücksichtigung der Öffnungsaktion, oder? Also falls ich dann doch die Öffnungsaktion in Anspruch nehme, ist das ursprüngliche Angebot ja nichtig, oder?

Im Netz steht aber überall, dass die Leistungen der PKV mit Öffungsaktion sehr eingeschränkt seien. Wie finde ich raus, welche PKV mir die besten Leistungen unter Anwendung der Öffnungsaktion offeriert?
Es ergibt sich für mich folgende Überlegung: während der Verbeamtung auf Wiederruf freiwillig in der GKV bleiben, versuchen einen vernünftigen BMI zu kriegen (hatte ich vor Corona auch, komm ich wieder hin) und dann bei der Verbeamtung auf Probe in die PKV wechseln. Dann bin ich aber natürlich 1,5 Jahre älter, sodass die Beiträge ja eventuell eh steigen. Außerdem ist auch dann nach wie vor die Problematik mit der Verdachtsdiagnose Lipödem im Raum (das jedoch nie behandlungsbedürftig war).

Ich bin mir sehr unsicher bezüglich des weiteren sinnvollen Vorgehens. Am einfachsten wäre es für mich, einen guten und unabhängigen Makler zu finden - aber auch hier weiß ich nicht, woran ich diese erkenne - und für einen Versicherungsberater fehlt momentan das nötige Kleingeld, da ich gerade erst mit dem Studium fertig bin.

Ich hoffe, ich konnte mein Anliegen einigermaßen schlüssig vortragen und freue mich auch eure Antworten und Rückfragen! Ich habe das Gefühl zu wenig von der Materie zu wissen, um überhaupt die richtigen Fragen stellen zu können :(

Grüße

eastman
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Re: Öffnungsaktion ohne Risikovoranfrage in Anspruch nehmen; Maklersuche; Beamtenanwärter

Beitragvon eastman » 14.04.2023, 19:06

Da während des Referendariats nur Risikobeiträge erhoben werden (keine Alterungsrückstellung), erfolgt OHNEHIN mit der Verbeamtung auf Probe eine Einstufung auf das dann erreichte Alter. Insofern fängt der frühe Vogel zwar den Wurm, aber nicht das jetzige Eintrittsalter für "danach". Für die bisherige Odyssee durch die Reihen der Weniger-Wissenden: glauben Sie wirklich, die PISA-Studie hat nur Folgen für die jeweiligen Schüler (rhetorische Frage, bitte nicht antworten)?
Ein qualifizierter Makler sollte in Kenntnis des Bundeslandes lässig und locker einen Vergleich der Anbieter hinbekommen, die an der Öffnung teilnehmen. Bei BMI größer 40 und Verdacht Lipödem fehlt auch mir der Glaube, dass eine Risikovoranfrage etwas bringen sollte - dafür sind die Anwärterbeiträge einfach zu niedrig.

KosMos1989
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Re: Öffnungsaktion ohne Risikovoranfrage in Anspruch nehmen; Maklersuche; Beamtenanwärter

Beitragvon KosMos1989 » 03.06.2023, 14:18

Also ich kann nur von mir sprechen.

Die Öffnungsaktion berechtigt dich dazu, egal mit welchen Vorerkranken, einen PKV Vertrag mit max. 30% Risikozuschlag zu erhalten. (Fristen beachten!!!).

ich bin bei der Debeka und habe 2 Din A4 Seiten Vorerkrankunen dort hingeschickt mit der Info "Weitere nicht ausgeschlossen" und habe den Vertrag mit 30% Aufschlag bekommen. Debeka ist hier aber auch gemein, weil eine Gesundheitsfrage ohne zeitliche Begrenzung abgefragt wird.

Mit dieser Vorgehensweise ist man aber auf der sicheren Seite.

Bei Debeka solltest du B, BG, WL, PVB erhalten. Ich finde die Leistungen hier ganz und garnicht eingeschränkt (bis auf BG statt BC). Soviele Tarife gibts da auch nicht. Debeka hat auch angeblich das größte kollektiv :)

Im Internet gibt es aber auch eine Broschüre, wo drin steht, welche Versicherer dort mitmachen.

Saxum
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Re: Öffnungsaktion ohne Risikovoranfrage in Anspruch nehmen; Maklersuche; Beamtenanwärter

Beitragvon Saxum » 05.06.2023, 10:04

Ich persönlich würde meiner Meinung nach, auch wenn die Voraussetzungen eher "doof" aussehen trotzdem versuchen bei den Versicherern mittels anonymer Risikovorabfragen "auf den Busch klopfen", denn was hast du zu verlieren und vielleicht nimmt dich doch ein Versicherer zu besseren Konditionen ggf. inkl. Risikozuschlag als es bei der Öffnungsaktion möglich gewesen wäre. Wenn das BMI nachweislich dann runter geht, kann man ja dann einen Antrag auf Prüfung des Risikozuschlages stellen und so diesen entweder vermindern oder komplett entfallen lassen, da die Voraussetzungen ja nicht mehr gegeben ist.

Bitte korrigiert mich, wenn ich mich irre, aber eine "Verdachtsdiagnose" ist ja keine "gesicherte Diagnose" und wenn vier Jahre vergangen sind, ist das ja nicht mehr anzugeben da es ja bisher nicht behandlungsbedürftig war. Ich interpretiere die mir bekannten Gesundheitsfragen zumindest soweit.

Die Öffnungsaktion geht dir ja nicht verlustig, wenn du erstmal anonyme Risikovorabfragen stellst, ziehst du allerdings direkt gleich die Öffnungsaktion ist dir dann der Weg über die Risikovorabfragen "versperrt" weil dann die Versicherung dich nehmen "muss" bei der du den Antrag gestellt hast.

Wenn doch Öffnungsaktion, warum auch immer, bei der Debeka habe ich mitbekommen, dass die immer gleich die vollen 30% veranschlagen sogar manchmal zzgl. Leistungsausschluss, da ist man ggf. bei anderen Versicherern meiner Meinung nach besser aufgehoben die den Risikozuschlag vielleicht angemessener Berechnen.


Ich persönlich würde die Sache anderes angehen, also meiner Meinung nach. Weil man die Öffnungsaktion ja auch ziehen kann, wenn man zum ersten mal als Beamter auf Probe verbeamtet wird, auch wenn man vorher "Beamter auf Widerruf" war - würde ich es vielleicht auf diesen Zeitpunkt verlagern.

a) anonyme Risikovorabfragen stellen
wenn a positiv, dann take it
wenn a negativ, dann ziehe b)

b) Referendariat durchziehen (Beamter*in auf Widerruf)
während b) einen besseren BMI hinkriegen und nach Möglichkeit "nicht Krank werden" oder etwas "ernstes bekommen", abgesehen von hie und da normalen Erkältungen natürlich. Solange bleibt man normal gesetzlich Versichert, sobald man dann Beamter auf Probe wird dann c)

c) wie bei a) anynome Risikovorabfragen stellen
wenn c) positiv, dann take it
wenn c) negativ, dann d)

d) Öffnungsaktion stellen


So ungefähr grob würde ich es meinen Gedanken nach stellen. Es gibt Gelegenheit den BMI zu verbessern, was Ihren Worten nach ja gut machbar wäre und kann die Fristen der Gesundheitsfragen weiter in die Vergangenheit stellen bzw. wenn man Gesund bleibt ja einen gute Historie bringen. Wenn alles schief geht steht ja immer noch die Öffnungsaktion wenn man Beamter*in auf Probe wird.

Wenn man sich doch jetzt als Beamter*in auf Widerruf für einen Versicherer mit Öffnungsaktion entscheidet und es einen Risikozuschlag gibt, kann man ja versuchen nachdem der Zustand sich verbessert hat, den Risikozuschlag je nachdem weiter zu vermindern oder entfallen zu lassen. Nur gibt es in der Regel entweder keinen Ergänzungstarif dazu oder einen "abgeschwächten". Wie z.B. bei der Debeka mit BG oder bei R+V mit EB2 oder VKB mit "ZahnPlus" etc. Wie gesagt, ich würde diese Reißleine erst als letztes ziehen wollen.

Allerdings kann die gesetzliche Versicherung dann natürlich, bei fehlendem Arbeitgeberanteil, teurerer sein - außer das Bundesland bietet die pauschale Beihilfe an, dann kann man die ziehen. Jedoch bitte vorher die Regelungen zur pauschalen Beihilfe durchlesen um sicher gehen, beim Bundesland Berlin heißt es eindeutig, dass nach Ende des Referendariats dann das Beamtenverhältnis auf Widerruf automatisch beendet wird und mit der Ernennung auf Probe ein neues begründet wird - daher hat man hier "erneut" eine Wahlmöglichkeit zwischen pauschaler Beihilfe und aufwandsbezogener Beihilfe. Das ist der Punkt wo man dann "normal" beihilfekonform versichern kann.

Meiner Kenntnis nach kann man jedoch die Öffnungsaktion nur einmal ziehen, also entweder bei der Ernennung auf Widerruf oder bei der Ernennung auf Probe / Lebenszeit. Als Ergänzung Probe/Lebenszeit ist als eine Ernennung zu ansehen, wenn man auf Probe ernannt worden ist die Ernennung auf Lebenszeit nicht eine erneute Begründung sondern eine Umwandlung. Da aber (seltest) vorkommt dass Beamt*innen "direkt" auf Lebenszeit ohne Probzeit ernannt werden, wurde daher beides mit "/" erwähnt.

Es kommt für die Öffnungsaktion darauf an dass es die "erstmalige Ernennung" ist, mit der erwähnten Ausnahme bei "Widerruf -> Beamter auf Probe/Lebenszeit" was ja technisch gesehen eine zweite Ernennung ist, aber passt so. Jedoch kann man die mKn trotzdem nur einmal ziehen.


EDIT:
Mea Culpa, ich sehe dass der Thread schon etwas her ist und die Fragesteller*in vermutlich bereits verbeamtet worden ist und die Frage wohl ggf. für sich geklärt hat. Ich dachte durch den letzten Beitrag, dass der Thread vielleicht aktuell wäre. Egal, ich lasse es einfach mal so stehen für andere Fragesteller*innen.


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