PKV oder GKV? Private Krankenversicherung - Barmenia (Öffnungsaktion)

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Draki
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Re: PKV oder GKV? Private Krankenversicherung - Barmenia (Öffnungsaktion)

Beitragvon Draki » 18.04.2023, 23:02

Und was genau ist die 2. Öffnungsaktion?

GS
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Re: PKV oder GKV? Private Krankenversicherung - Barmenia (Öffnungsaktion)

Beitragvon GS » 19.04.2023, 00:01

Draki hat geschrieben:Und was genau ist die 2. Öffnungsaktion?


Ich meine, mich noch dunkel zu erinnern: Ein zeitlich (auf 6 Monate?) befristetes Angebot an Beamte, die - warum auch immer - freiwillig in der GKV hängen geblieben sind.

Aus PKV-Sicht waren es wohl mit die längsten 6 Monate, die einem eine eher missgünstig gestimmte Gesundheitspolitik so aufdrückt. Da unterschreibt man so manches.

Um nun zu Deiner persönlichen Frage zu kommen:

Verzeihe mir die Metapher, aber würdest Du einen Mann heiraten, der mal versprochen hat, dich zu heiraten, wenn du es nur willst?
Der sich zwar an dieses Versprechen hält, von dem du aber weißt - oder zumindest vermuten musst- dass er dich nicht geheiratet hätte, wenn er es nicht versprochen hätte? Und das trotz Deiner freiwilligen Verpflichtung, 30 % mehr zur Haushaltskasse beizutragen als es eigentlich der Brauch ist?

Gruß
von GS
Zuletzt geändert von GS am 19.04.2023, 00:15, insgesamt 1-mal geändert.

eastman
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Re: PKV oder GKV? Private Krankenversicherung - Barmenia (Öffnungsaktion)

Beitragvon eastman » 19.04.2023, 00:12

Also ich ging die ganze Zeit von einer verbeamteten Lehrerin aus....Mit der lfd. Psychotherapie geht ohnehin nur Annahme im Rahmen der Öffnung. Das hätte EIGENTLICH sauber kommuniziert werden müssen, der ganze Irrweg über Probeantrag oder auch anonymer Risiko-Voranfragen völlig entbehrlich. Für den Fall einer Dienstunfähigkeit hätte (adäquat zur KV) schon viel frühzeitiger das Thema privater Absicherung des Risikos geredet werden sollen und können. Vielleicht existiert aus Urzeiten eine private Berufsunfähigkeits-Absicherung, aus der A 13 leitet sich ungefähr ein Bedarf von 1.500 € monatlicher Rente ab - im Ganzen essentiell und sinnstiftender als ein Beitragsentlastungstarif, der erst mit Erreichen des planmäßigen Pensionsalters seine volle Schönheit entfalten kann - Ironie aus. Sollte nach kurzer Karriere der DU-Fall eintreten (auch den habe ich im Bestand), bewegt sich die Grundsicherung des Dienstherren irgendwo im Bereich von 1.500 € - that´s all. Aber ehrlich: diese Form der Beratung geht nicht im Forum. Schon bei der Benutzung asozialer Medien haben wir doch täglich ein Sender-Empfänger-Problem...

Saxum
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Re: PKV oder GKV? Private Krankenversicherung - Barmenia (Öffnungsaktion)

Beitragvon Saxum » 19.04.2023, 06:47

Einen schönen guten Morgen, ergänzend von mir hier dazu, hier geht es um Physiotherapie nicht Psychotherapie. Da sie auch vom Heilmittelkatalog sprach, ist davon auszugehen.

Ob das einen Unterschied macht, kann ich nicht beurteilen. Ich weiß natürlich nur dass die (laufende) Psychotherapie tatsächlich leider nicht gern gesehen ist, ist hier aber ja nicht der Fall. Anderseits 10 Jahre durchgängig ist natürlich auch mit ein Faktor.

Ich denke auch in diesem Fall dann so rein nach Bauchgefühl, dann dass es wohl schwieriger gewesen wäre ohne Öffnungsaktion reinzukommen. Vielleicht hätte man was am Zuschlag machen können? Das weiß ich mangels Erfahrung und Tätigkeit in diesem Bereich nicht.

Grundsätzlich denke ich aber, die private Krankenversicherung hätte vermutlich auch die Physiotherapie weiterhin bezahlt, analog zur Beihilfe. Ich erkenne spontan keinen limitierenden Faktor, sofern die medizinische Notwendigkeit gegeben ist, oder?

Da du aber schlaflose Nächte hast, das Thema PKV dich enorm stresst, du selbst einen schwierigen Ausblick deiner weiteren Leistungsfähigkeit stellst. Ich weiß jetzt auch nicht gerade, ob der Berater bei den anderen Gesundheitsfragen „sauber“ gearbeitet hat.

Vielleicht, jetzt so als Laie und in meiner persönlichen Meinung, wäre vielleicht ein verbleib bei der GKV mit der pauschalen Beihilfe „besser“? Anderseits möchte ich ihr aber ja auch nicht das Leistungsprektum der PKV abtragen und hier würde die Barmenia wohl auch leisten. Negative Meinungen im Netz wird man über alle Versicherungen finden.

Ein Gedanke auf diesem Wege, sofern ein Verbleib in der GKV doch angestrebt wird - könnte man den angebotenen Tarif via Öffungsaktion nicht umwandeln in eine Zusatzversicherung a‘la Tarif AK+ (Zusatzversicherung Kostenerstattung)? Dann hätte sie beides.

Draki vielleicht magst du einfach mit einem der erfahrenden Berater*innen kurz zusammenschließen und alles mal
persönlich via Telefonat, Videocall oder ähnliches besprechen als „zweitmeinung“. Die können mit ihrer Erfahrung so viel mehr sagen als ich, vor allem wenn du sagst du musst dich innerhalb der nächsten paar Tage entscheiden?!?! Ist die Frist tatsächlich so kurz?

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Re: PKV oder GKV? Private Krankenversicherung - Barmenia (Öffnungsaktion)

Beitragvon eastman » 19.04.2023, 08:06

Okay, Physiotherapie. Ich gelobe, ab sofort wieder gründlicher zu lesen, bevor ich Schwachsinn tippe.
2. Öffnungsaktion
In der Ur-Form galt (und gilt gerade auch) diese für Beamte, die seit 2004 durchgehend in der GKV versichert waren. Da die Jahre vergehen, wurde der in Frage kommende Personenkreis naürlich immer kleiner. Aus dieser Gruppe habe ich exakt EINEN Beamten zur Universa bringen können. Von 2020 bis 2021 gab es eine befristete Sonderaktion, in der dieser "Sperr-Zeitraum" aufgehoben wurde, d.h. faktisch JEDER GKV-versicherte Beamte konnte OHNE Fristen mit max. 30% Risikozuschlag in die PKV wechseln - gab natürlich nur eine begrenzte Anzahl von teilnehmenden Gesellschaften. Für "Draki" könnte diese Öffnung aktuell nur gelten, wenn sie als Familienmitglied eines Beamten....soll ja nicht so selten sein.
Wenn man die Anzahl der physiotherapeutischen Anwendungen je Jahr wüsste....könnte man also nochmals kurz über Sinn oder Unsinn einer anonymen Risiko-Voranfrage sinnieren...

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Re: PKV oder GKV? Private Krankenversicherung - Barmenia (Öffnungsaktion)

Beitragvon Draki » 06.06.2023, 08:43

Hallo, ich schreibe nun hier nochmal, da ich denke, dass meine persönliche Nachricht an @Fried nicht rausgegangen ist?
Welche Möglichkeiten hätte ich denn, aus der PKV selbst mit Verbeamtung rauszukommen? Da du sagtest, dass bei unbezahltem Urlaub auch das schon mal möglich war?

Wärst du so lieb und würdest mich persönlich anschreiben, falls meine Nachricht nicht bei dir angekommen sein sollte?

Liebe Grüße

Fried
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Re: PKV oder GKV? Private Krankenversicherung - Barmenia (Öffnungsaktion)

Beitragvon Fried » 06.06.2023, 09:08

PN ist raus ;)

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Re: PKV oder GKV? Private Krankenversicherung - Barmenia (Öffnungsaktion)

Beitragvon Czauderna » 06.06.2023, 11:23

Hallo,
da bin ich aber mal gespannt, ob längerer unbezahlter Urlaub tatsächlich dazu führt, dass man kein Beamter mehr ist. Wenn es bei der Ernennung zum Beamten schon eine Urkunde gibt, sollte dies in diesem Falle doch auch so sein - und was ist, wenn der Urlaub wieder vorbei ist, wird man automatisch wieder Beamter mit neuer Ernennungsurkunde und wirkt sich der unbezahlte Urlaub auch auf die Pension aus ?.
Wie gesagt, ich bin gespannt.
Gruss
Czauderna

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Re: PKV oder GKV? Private Krankenversicherung - Barmenia (Öffnungsaktion)

Beitragvon Saxum » 06.06.2023, 12:06

Nein, bei Beamten zählt das meinem Wissensstand nach regelmäßig nicht. Der Beamtenstatus wird bei Beurlaubung nicht aufgehoben, nur die "Dienstleistungspflicht" wird pausiert und dafür natürlich auch keine Besoldung ausgezahlt auch wird keine Ernennung zurückgezogen. Die Pflichten der Beamt*in aus der Beurlaubung bleiben weiterhin bestehen und können daher auch disziplinarische Konsequenzen nach sich ziehen. Erfahrungsstufen werden unterbrochen (Ausnahme Kindererziehungszeiten bis 3 Jahren pro Kind und Pflege von Angehörigen). Zeiten in der Beurlaubung ohne Besoldung sind ebenfalls nicht ruhegehaltsfähig.

Die Beihilfe wird weiterhin während der Beurlaubung gewährt, wenn die Beurlaubungsvorschriften dem nicht entgegen stehen. Dies ist in der Regel bei einer familienpolitischen Beurlaubung (Kinder oder Pflege) gegeben, bei einer arbeitsmarktpolitischen bzw. sonstigen Beurlaubung nicht.

Zusammenfassend sehe ich das Beihilferecht so, dass bei einer Beurlaubung ja die Versicherungsfreiheit in der Regel nicht aufgehoben wird, da der Status ja weiter fortwirkt. Nachteilig könnte nur bei einer arbeitsmarktpolitischen Beurlaubung dann sein, dass die Beihilfe ruht, jedoch nicht die versicherungsfreiheit. Der originäre Beihilfeanspruch erlischt ja nicht, er ist nur ruhend gestellt, da ja der Beamtenstatus fortwirkt. Wenn man wieder "aktiver Beamter ist" lebt dieser ja auch dann sofort wieder auf.

Jetzt kommen wir aber zu einem Sonderfall, was ist wenn man bei einem privaten Arbeitgeber in dieser Zeit eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt? In der Regel sind, beurlaubte Beamte hier auch kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei, wenn

a) sich der private Arbeitgeber verpflichtet, dem beurlaubten Beamten im Krankheitsfall für die gesamte Zeit der Beurlaubung das vereinbarte Arbeitsentgelt und die den Beihilfevorschriften entsprechenden Leistungen zu gewähren, und

b) der beurlaubende Dienstherr erklärt, die Rückkehr des beurlaubten Beamten von dem Zeitpunkt an zu gewährleisten, von dem an der Arbeitgeber diese Leistungen im Krankheitsfall nicht mehr erbringt.

Quelle: https://www.haufe.de/personal/haufe-per ... 30485.html

bzw. vgl. BSG, Beschluss v. 7.11.1995, 12 BK 91/94

bzw. vgl. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_an ... 5104338631

und ähnliche Quellen.

Im Umkehrschluss, ergibt sich kein nahtloser Schutz im Krankheitsfall, etwa weil die Beihilfe ruhend gestellt worden ist, sind beurlaubte oder zugewiesene Beamte und Beamtinnen nicht nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 SGB V, § 27 Absatz 1 Nummer 1 SGB III versicherungsfrei bzw. beitragsfrei. Jedoch Nebentätigkeiten sind während der Beurlaubung aber weiterhin mindestens anzeigepflichtig oder genehmigungspflichtig und können etliche Versagensgründe enthalten. Ein Hinweis an dieser Stelle, Mini-Jobs sind meiner Kenntnis nach auch unter dieser Zusammenstellung weiterhin sozialversicherungsfrei für Beamte. Darüber kann man mWn also nicht, oder zumindest nicht "einfach so", wechseln.

Beihilfekonforme private Krankenversicherungen sehen in der Regel für den Fall der vorübergehenden Einstellung der Beihilfe einen 100% Versicherungsschutz vor, der natürlich dann einen entsprechend angepasst höheren Beitrag mit sich bringt. Sechs-Monate-Frist beachten, damit die Erhöhung des Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsfragen bzw. besondere Bedingungen erfolgen kann.

Zudem galoppiert meines Erachtens nach ja immer noch § 9 Abs. 1 SGB V mit rein, Beamte sind auch wenn sie Beurlaubt sind, keine Beihilfe erhalten und sozialversicherungspflichtig arbeiten oder auch nicht immer noch versicherungsfrei nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI, demnach ist regelmäßig originär wohl keine Aufnahme von Beamt*innen, ob beurlaubt oder nicht, in die gesetzliche Krankenversicherung vorgesehen.

Wenn dann müsste man tatsächlich komplett das a) Beamtenverhältnis aufgeben via Entlassung mit allen damit einhergehenden Konsequenzen und b) eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen. Grätscht mir ruhig rein, wenn ich daneben liege.

Fried
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Re: PKV oder GKV? Private Krankenversicherung - Barmenia (Öffnungsaktion)

Beitragvon Fried » 06.06.2023, 13:38

Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V sind Beamte versicherungsfrei, wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben. Bei meinem Fall damals ist der Beihilfeanspruch nach 31 Tagen aufgrund des unbezahlten Urlaubs (insgesamt wurden zwei Monate unbezahlter Urlaub genommen) weggefallen, wodurch die Voraussetzungen der Versicherungsfreiheit nicht mehr vorlagen. Ab dem Wegfall des Beihilfeanspruchs wurde die Familienversicherung beantragt. Nach dem Ende des unbezahlten Urlaubs setzt sich die Versicherung nach § 188 Abs. 4 SGB V als freiwillige Versicherung fort.

Das Fall liegt bereits einige Jahre zurück. Ob und inwiefern sich die Beihilferegelungen geändert haben oder es Unterschiede in den einzelnen Bundesländern gibt, kann ich nicht beurteilen.


Saxum
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Re: PKV oder GKV? Private Krankenversicherung - Barmenia (Öffnungsaktion)

Beitragvon Saxum » 06.06.2023, 14:53

Das ist einer der Fälle die Knoten in den Gehirnwindungen verursachen.
Meine vorangegangenen wie auch Nachfolgenden Aussagen sind ohne Gewähr natürlich.

Ich schlüssele das mal für mich auf, meines Erachtens nach sehe erstmal auf den ersten Blick spontan keine Voraussetzung nach § 9 Abs 1. SGB V als erfüllt an um sich direkt in der GKV freiwillig versichern zu lassen. Für die Familienversicherung kann man über die Voraussetzung nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB V streiten, da es ja hier mit § 6 Abs 1. Nr. 2 SGB V bei der Frage auf Anspruch der Fortzahlung und Beihilfe kollidiert.

Nach erstem Empfinden sehe ich hier persönlich die Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V als weiterhin erfüllt an, auch wenn die Beihilfe ruht. Da ist zum einen, dass der Beihilfeanspruch an sich ja nicht komplett erlischt sondern eben ruht sowie zum anderen § 5 Abs. 1 Nr. 13 b) SGB V eben die Voraussetzung vom fehlen einer "anderweitigen Versicherungsschutzes" verneint werden kann. Wobei offen gestanden diese Nr. 13 mir Kopfschmerzen bereitet.

Ich denke, man kann es vermutlich im weitesten Sinne einer ersten laienhaften Einschätzung so auslegen, dass Personen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V sich höchstens für die Dauer der Beurlaubung sich vorübergehend familienversichern können, wenn tatsächlich auch kein anderweitigersrelevantes Einkommen besteht und ein voller Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung halte ich nur vielleicht möglich, wenn die Familienversicherung komplett wegbricht und tatsächlich kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht, also wenn wir uns § 9 Abs 1. Nr. 2 SGB V anschauen.

Also ja im wesentlich so wie du es in deinem Beitrag erläutert hast, auch wenn es mir nicht ganz gefällt.

Das sind Dinge die man zwölfhundert mal lesen und mehr Zeit dafür aufwenden muss als es mir jetzt in meiner Pause vergönnt ist.

Czauderna
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Re: PKV oder GKV? Private Krankenversicherung - Barmenia (Öffnungsaktion)

Beitragvon Czauderna » 06.06.2023, 15:29

Hallo,
ich habe dazu das hier gefunden -https://www.versorgungskassen.de/beihilfen/nordrhein-westfalen/elternzeit-oder-beurlaubungen.html
Danach scheint es tatsächlich möglich zu sein über diesen Weg, der aber scheinbar nicht so einfach zu gehen ist, in die Familienversicherung zu kommen und dann danach selbst in der GKV zu verbleiben.
Na, dann viel Glück.
Gruss
Czauderna


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