PKV Umstellung Studententarif Erwachsenentarif Sonderkündigungsrecht

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davidschneider
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PKV Umstellung Studententarif Erwachsenentarif Sonderkündigungsrecht

Beitragvon davidschneider » 20.05.2023, 17:52

Hallo, ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Ich bin zur Zeit bei einer PKV im Studententarif und werde jedoch auf Grund meines Alters ab dem 01.06. in einen normalen Erwachsenentarif bei der gleichen PKV eingestuft. Mein Beitrag wird sich nun von 130€ monatlich auf 450€ monatlich dadurch erhöhen. Meine Frage, habe ich auf Grund dieser Umstellung ein Sonderkündigungsrecht? Ich habe mich bei 2,3 Fachleuten erkundigt, jedes mal eine andere Aussage. Kennt sich jemand damit aus? Vielen Dank
Gerne würde ich zu einer anderen PKV wechseln, um noch weiter den Studentenstatus zu haben

GS
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Re: PKV Umstellung Studententarif Erwachsenentarif Sonderkündigungsrecht

Beitragvon GS » 20.05.2023, 20:34

Hallo davidschneider,

ich werfe mal den § 205 Absatz 3 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) in den Ring:
Ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag, dass bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters oder bei Eintreten anderer dort genannter Voraussetzungen die Prämie für ein anderes Lebensalter oder eine andere Altersgruppe gilt oder die Prämie unter Berücksichtigung einer Alterungsrückstellung berechnet wird, kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person binnen zwei Monaten nach der Änderung zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens kündigen, wenn sich die Prämie durch die Änderung erhöht.
Falls der Sachverhalt in diesem Absatz auf Deine Situation zutrifft - und das scheint nach Deinem Aufschlag so zu sein - kannst Du
1) zum 31.5. kündigen, notfalls auch rückwirkend
2) dich fragen, wer von den 2,3 Fachleuten den § 205 (3) VVG nicht kennt. Ich tippe mal auf den dritten, also den 0,3fachen hinter dem Komma :mrgreen:

Der § 205 VVG und auch andere §§ stellen übrigens nicht sicher, dass Du trotz Kündigungsrecht einen anderen Versicherer findest, bei dem Du noch in den Studenten- oder Ausbildungstarif schlüpfen kannst. Das hängt nicht zuletzt von Deinem aktuellen Alter ab, das Du bis jetzt für Dich behalten hast.

Gruß
von GS

der außerdem der Ansicht ist, dass Du spät dran bist mit Deiner Recherche. Aber dafür gibts ja "rückwirkend".

davidschneider
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Re: PKV Umstellung Studententarif Erwachsenentarif Sonderkündigungsrecht

Beitragvon davidschneider » 20.05.2023, 20:41

vielen Dank für deine Hilfe.
Ich habe schon eine andere PKV gefunden und auch bereits abgeschlossen, bei dem ich bis zum 39. Lebensjahr privat krankenversichert sein kann (im Studententarif).
Meine jetzige PKV habe ich bereits vor 3 Wochen per Einschreiben gekündigt, jedoch reagiert dort niemand. Daher nochmal die Nachfrage hier ob meine Kündigung wirklich rechtens ist.

GS
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Re: PKV Umstellung Studententarif Erwachsenentarif Sonderkündigungsrecht

Beitragvon GS » 20.05.2023, 21:19

davidschneider hat geschrieben:vielen Dank für deine Hilfe.
Ich habe schon eine andere PKV gefunden und auch bereits abgeschlossen, bei dem ich bis zum 39. Lebensjahr privat krankenversichert sein kann (im Studententarif).
Meine jetzige PKV habe ich bereits vor 3 Wochen per Einschreiben gekündigt, jedoch reagiert dort niemand. Daher nochmal die Nachfrage hier ob meine Kündigung wirklich rechtens ist.

Na, dann ist ja - hoffentlich! - alles in Butter. Und natürlich weiter vorausgesetzt, die Story des § 205 (3) VVG hat sich bei Dir so abgespielt. Dafür spricht auch, dass die zweite PKV auf den Vertrag mit Dir eingegangen ist

Und zur 'wirklich rechtens seienden' Kündigung:
Hast Du die Beiträge bisher wie üblich im SEPA-Lastschriftverfahren bezahlt? Und im Zusammenhang mit der Kündigung auch das betreffende SEPA-Lastschriftmandat (Nummer angeben) mit Wirkung vom 31.5.2023 widerrufen? Wenn nein, hol das besser nach. Textform (E-Mail an die vom Versicherer im Impressum angegebene Adresse) genügt.

davidschneider
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Re: PKV Umstellung Studententarif Erwachsenentarif Sonderkündigungsrecht

Beitragvon davidschneider » 20.05.2023, 21:29

Vielen Dank für den Hinweise. Naja ob der § 205 (3) VVG in meinem Fall zutrifft, genau deshalb habe ich unter anderem ja auch hier die Frage gestellt, falls sich eventuell hier jemand wirklich damit auskennt. Wie gesagt, bisher war ich dort im Ausbildungstarif und dieser greift ab dem 01.06. nicht mehr, da ich am 30.05 Geburtstag habe und 34 werde.
Ja genau bisher immer per Lastschrift. Das SEPA Lastschriftmandat werde ich auch nochmal mit einer gesonderten Kündigung rechtzeitig denen zukommen lassen, hatte dies in meinem Kündigungsschreiben (per Einschreiben) nicht erwähnt.
Ob meine neue PKV mir nur wirklich dann eine Bestätigung zukommen lässt, wenn meine alte PKV ordnungsgemäß gekündigt wurde oder nicht, bezweifel ich, bin mir da aber auch nicht sicher?

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Re: PKV Umstellung Studententarif Erwachsenentarif Sonderkündigungsrecht

Beitragvon GS » 20.05.2023, 21:44

davidschneider hat geschrieben:Vielen Dank für den Hinweise. Naja ob der § 205 (3) VVG in meinem Fall zutrifft, genau deshalb habe ich unter anderem ja auch hier die Frage gestellt, falls sich eventuell hier jemand wirklich damit auskennt. Wie gesagt, bisher war ich dort im Ausbildungstarif und dieser greift ab dem 01.06. nicht mehr, da ich am 30.05 Geburtstag habe und 34 werde.
Damit steht fest, dass der § 205 (3) VVG einschlägig und die Kündigung sowohl rechtens als auch fristgerecht ist. Ob auch angeraten, dazu siehe u. a. letzten Zweizeiler in diesem Beitrag.
Ja genau bisher immer per Lastschrift. Das SEPA Lastschriftmandat werde ich auch nochmal mit einer gesonderten Kündigung rechtzeitig denen zukommen lassen, hatte dies in meinem Kündigungsschreiben (per Einschreiben) nicht erwähnt.
Das Lastschriftmandat nicht kündigen, sondern widerrufen. Wie schon geschrieben, E-Mail genügt. Und nochmal gekündigt werden muss in der E-Mail nicht - das ist ja schon erledigt.
Ob meine neue PKV mir nur wirklich dann eine Bestätigung zukommen lässt, wenn meine alte PKV ordnungsgemäß gekündigt wurde oder nicht, bezweifel ich, bin mir da aber auch nicht sicher?
Wann hast Du den Antrag zum Wechsel gestellt? Wer hat den entgegengenommen?

Die Annahmebestätigung hängt ja auch nicht nur davon ab, ob der § 205 (3) VVG gegeben ist, sondern auch noch von anderen Dingen wie z.B. den Antworten auf die Fragen zur Risikoprüfung.

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Re: PKV Umstellung Studententarif Erwachsenentarif Sonderkündigungsrecht

Beitragvon davidschneider » 20.05.2023, 21:54

Antrag habe ich letzte Woche gestellt und bereits eine Bestätigung für den Versicherungsbeginn ab dem 01.06 erhalten

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Re: PKV Umstellung Studententarif Erwachsenentarif Sonderkündigungsrecht

Beitragvon GS » 20.05.2023, 22:09

davidschneider hat geschrieben:Antrag habe ich letzte Woche gestellt und bereits eine Bestätigung für den Versicherungsbeginn ab dem 01.06 erhalten

Dann ist es ja über die Wupper. :wink:

Stellt sich höchstens noch die rhetorische Frage, warum gerade vorhin noch das da
Ob meine neue PKV mir nur wirklich dann eine Bestätigung zukommen lässt, wenn meine alte PKV ordnungsgemäß gekündigt wurde oder nicht, bezweifel ich, bin mir da aber auch nicht sicher?
zu schreiben gewesen war. :?:

Gruß
von GS

davidschneider
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Re: PKV Umstellung Studententarif Erwachsenentarif Sonderkündigungsrecht

Beitragvon davidschneider » 20.05.2023, 22:14

Sorry war ziemlich unverständlich von meiner Seite formuliert. Ich wollte damit sagen, dass ich nicht weiß bzw. auch nicht glaube, dass meine neue PKV bei meiner alten PKV nachfragt ob meine Kündigung zum 31.05. rechtens sei oder ob ich überhaupt dort gekündigt habe. Ob die das prüfen oder nicht um einen Vertrag bei einer neue PKV abzuschließen, keine Ahnung. Ansonsten gibt es natürlich wie du bereits gesagt hast noch andere Kriterien.

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Re: PKV Umstellung Studententarif Erwachsenentarif Sonderkündigungsrecht

Beitragvon GS » 21.05.2023, 08:15

davidschneider hat geschrieben:Sorry war ziemlich unverständlich von meiner Seite formuliert. Ich wollte damit sagen, dass ich nicht weiß bzw. auch nicht glaube, dass meine neue PKV bei meiner alten PKV nachfragt ob meine Kündigung zum 31.05. rechtens sei oder ob ich überhaupt dort gekündigt habe. Ob die das prüfen oder nicht um einen Vertrag bei einer neue PKV abzuschließen, keine Ahnung. Ansonsten gibt es natürlich wie du bereits gesagt hast noch andere Kriterien.

Ein solches anderes Kriterium ist auch die Tatsache, dass (seit 2009) niemand in D ohne Krankenversicherung sein darf. Das impliziert u.a., dass eine Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) eine Kündigung - auch wenn sie z.B. nach § 205 (3) VVG rechtens und fristgerecht ist - erst dann akzeptieren darf, wenn der Folgeversicherungsschutz nachgewiesen ist.
Das ergibt sich aus § 205 Absatz 6 VVG:
Abweichend von den Absätzen 1 bis 5 kann der Versicherungsnehmer eine Versicherung, die eine Pflicht aus § 193 Abs. 3 Satz 1 erfüllt, nur dann kündigen, wenn er bei einem anderen Versicherer für die versicherte Person einen neuen Vertrag abschließt, der dieser Pflicht genügt. Die Kündigung wird nur wirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigungserklärung nachweist, dass die versicherte Person bei einem neuen Versicherer ohne Unterbrechung versichert ist; liegt der Termin, zu dem die Kündigung ausgesprochen wurde, mehr als zwei Monate nach der Kündigungserklärung, muss der Nachweis bis zu diesem Termin erbracht werden.

Dieser Nachweis konnte bei deiner Kündigung vor drei Wochen schon deshalb nicht beiliegen, weil du ihn erst seit einer Woche in den Händen hältst. Also nicht nur das Lastschriftmandat widerrufen (nach wie vor per E-mail), sondern der schriftlichen Kündigung noch eine Kopie der Aufnahmbestätigung des Zweitversicherers schriftlich hinterherschicken. Erst dann darf der Erstversicherer den Vertragsablauf bestätigen.

Du hast das Pferd von Anfang an von hinten aufgezäumt, so kam es zu den von Dir erlebten Komplikationen.
Normalerweise stellt man - auch bei objektiv angeratenem Versichererwechsel - zuerst den Folgeversicherungsschutz sicher, und dann erst kündigt man mit dem vorhandenen Nachweis den Erstvertrag, im Idealfall gleichzeitig den Widerruf des SEPA-Mandates als zweiten "Betreff" in das Kündigungsschreiben hineinnehmen.

Zugegeben, die zeitliche Reihenfolge - gekündigt vor drei Wochen, zwangsläufig noch ohne Folgebestätigung - ist mir auch erst heute morgen aufgefallen. Gestern abend war ich in dieser Hinsicht gewissermaßen "schachblind".

Gruß
von GS


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