Seite 1 von 2

Standardtarif

Verfasst: 01.06.2023, 14:30
von Yammi
Hallo !
Ich hab einen Standardtarif, Zahnarzt max. Erstattung 2-facher Satz.
Kann es sein dass der Zahnarzt dennoch x 3,5 ansetzen kann ?

Danke für eine Antwort.

Re: Standardtarif

Verfasst: 01.06.2023, 15:41
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum
Warum sollte sich ein Zahnarzt nach der Art der Versicherung bei seinen Privatpatienten richten bei seiner Rechnungslegung?
oder weniger umständlich ausgedrückt - ja, kann er/sie.
Gruss
Czauderna

Re: Standardtarif

Verfasst: 01.06.2023, 16:44
von Yammi
Ich erinnere mit beim Standardtarif an eine Deckelung 1,6 beim Arzt und 2,3 beim Zahnarzt.
Da war mal ein Abkommen zwischen Arzt und Kasse, nicht bekannt ?

Ein Unding: Man wechselt in einen günstigeren Tarif und der Doc macht mal 3.5 !

Re: Standardtarif

Verfasst: 01.06.2023, 16:51
von eastman
Hallo Yammi,
hier liegt doch offenbar ein Missverständnis in der Vertragsgestaltung vor. Vertrag 1 ist der Behandlungsvertrag zwischen Patient und Arzt - dort wird vereinbart, welche Behandlung erfolgt und wie zu bezahlen ist.

Zur Rückdeckung der Behandlungskosten schließt der Patient einen Kostenerstattungsvertrag mit einem privaten Krankenversicherer. Hier wird geregelt, was erstattet wird und welcher Beitrag dafür erforderlich ist.

Zwischen beiden Verträgen gibt es keine Überschneidung, grundsätzlich nicht einmal Kenntnisnahme. Letztere kann der Patient/Versicherter organisieren, in dem er dem Arzt Kenntnis gibt über Art und Umfang seines Rückdeckungsvertrages. Ohne die Versicherungspflicht gäbe es ja nicht einmal zwingend eine Rückdeckung - der Behandler hätte ja aber dennoch Anspruch auf Vergütung seiner Arbeit....

Re: Standardtarif

Verfasst: 01.06.2023, 16:53
von Czauderna
Hallo,
sicher wird sich da der eine oder die andere PKV-Experte(in) dazu melden.

Du weißt also, dass seinerzeit dein Zahnarzt sich verpflichtet hat, und zwar deiner Kasse gegenüber, dass er dir nur den 2,3fachen Satz in Rechnung stellen wird ?

Nein, das ist mir nicht bekannt.

Dass die Kasse dir auf die Rechnungen nur den 2,3fachen Satz erstattet, ja, das kenne ich auch als GKV-Mensch, aber dass ein Zahnarzt sich gegenüber einer bestimmten PKV verbindlich verpflichtet - nein, das kenne ich nicht - bin gespannt auf unsere Experten.

Gruss
Czauderna

Re: Standardtarif

Verfasst: 01.06.2023, 16:57
von eastman
By the way....und um schnell meine 200. Beitrag zu leisten: Der Standardtarif leistet 2,0fach GOZ.

Re: Standardtarif

Verfasst: 01.06.2023, 17:04
von Yammi
Czauderna hat geschrieben:....aber dass ein Zahnarzt sich gegenüber einer bestimmten PKV verbindlich verpflichtet -

Ja es gab einen Beitrag der Ärzte zum Standardtarif.

Re: Standardtarif

Verfasst: 01.06.2023, 17:43
von Yammi
Interessantes aus dem Internet:

.....nicht so genau wissen, ob sie im Standard- oder im Basistarif versichert sind, und vergessen bei der Anmeldung darauf hinzuweisen. Sie sind aber verpflichtet, das von sich aus zu tun und nicht erst nach der Rechnungsstellung.

Leistungen Standardtarif*
Abschnitt M und GOÄ-Nr. 437 ....... 1,16
Abschnitte A, E und O --- ....------- ---- 1,38
Übrige Leistungen der GOÄ ....... 1,80

Re: Standardtarif

Verfasst: 01.06.2023, 17:45
von eastman
Das ist aber genau das, was ich schrieb: der Patient ist verpflichtet, darauf hinzuweisen....

Re: Standardtarif

Verfasst: 01.06.2023, 18:00
von Czauderna
Yammi hat geschrieben:Interessantes aus dem Internet:

.....nicht so genau wissen, ob sie im Standard- oder im Basistarif versichert sind, und vergessen bei der Anmeldung darauf hinzuweisen. Sie sind aber verpflichtet, das von sich aus zu tun und nicht erst nach der Rechnungsstellung.

Leistungen Standardtarif*
Abschnitt M und GOÄ-Nr. 437 ....... 1,16
Abschnitte A, E und O --- ....------- ---- 1,38
Übrige Leistungen der GOÄ ....... 1,80


Hallo,
gibt es dazu einen Link und wenn nicht, wer hat das geschrieben ?
Gruss
Czauderna

Re: Standardtarif

Verfasst: 01.06.2023, 19:14
von RolandPKV
Wie eastman bereits schrieb, wird im Standardtarif maximal der Faktor 2,0 erstattet.

Man kann vor der Behandlung darauf hinweisen, dass man im Standardtarif versichert ist und nur das bezahlen möchte, was damit abgedeckt ist. Dann entscheidet der Zahnarzt, ob er sich darauf einlässt oder nicht. Ein einzelner Zahnarzt ist nicht verpflichtet, dies zu tun.

Man hat aber das Recht, zu diesen (niedrigen) Sätzen behandelt zu werden. Dazu muss man sich an die zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung wenden. Diese muss einem Zahnärzt benennen, der zu den Konditionen des Standardtarifs behandeln.

Re: Standardtarif

Verfasst: 02.06.2023, 08:59
von Saxum
@Czauderna ich weiß nicht wo er das gefunden hat, da es mich gerade auch interessiert hat, habe ich mal gesucht und die gleichen Werte in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (MB/ST 2009) für den Standardtarif direkt über die Webseite des PKV Verbands gefunden. Da du, wenn auch nicht mich, nach einem Link gefragt hast und die Webseite bzw. Infos ja allgemein sind gestatte ich mir mal die Links zu posten.

Sollte ich die Links doch entfernen sollen, gib bitte einfach kurz bescheid.

Ab Seite 21 fortlaufend stehen die Sätze, die er hier erwähnt hat. Hier ist auch ersichtlich welche Erstattungssätze bei anderen Positionen gelten.

Standardtarif AVB:
https://www.pkv.de/fileadmin/user_uploa ... df#page=21


Zur Ergänzung bzw. der Vollständigkeit halber für den Basistarif ist sind die Versicherungsbedingungen hier AVB/BT 2009

Basistarif AVB:
https://www.pkv.de/fileadmin/user_uploa ... df#page=18

Re: Standardtarif

Verfasst: 02.06.2023, 10:30
von Yammi

Re: Standardtarif

Verfasst: 02.06.2023, 10:56
von Czauderna
Hallo Yammi,
vielen Dank für den Link - jetzt weiß ich Bescheid - diese "Verpflichtung" des Zahnarztes betrifft nur die Personengruppe, die in einem, für alle PKVèn einheitlichen Vertrag versichert sind - richtig ?
Da ist es es dann auch für den Zahnarzt Pflicht z.B. maximal nur den 2.0 fachen Satz zu berechnen.
Jetzt ist die Sache klar.
Zu deinem Problem - bist du aus dem bisherigen Tarif ausgeschieden und in einen anderen (billigeren) Tarif gewechselt - dann wäre nach meiner Meinung der Zahnarzt nicht mehr an seine Verpflichtung gebunden.
@saxum -
auch dir vielen Dank für die Links - sicher helfen sie auch Yammi weiter.
Gruss
Czauderna

Re: Standardtarif

Verfasst: 02.06.2023, 11:26
von RolandPKV
Czauderna hat geschrieben:Da ist es es dann auch für den Zahnarzt Pflicht z.B. maximal nur den 2.0 fachen Satz zu berechnen.


Nein, das ist nicht richtig. Wie ich bereits schrieb, ist der einzelne Zahnarzt eben nicht dazu verpflichtet.