Standardtarif

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Yammi
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Re: Standardtarif

Beitragvon Yammi » 02.06.2023, 11:27

Czauderna hat geschrieben:..... bist du aus dem bisherigen Tarif ausgeschieden und in einen anderen (billigeren) Tarif gewechselt ?


War Jahrzehnte im Luxustarif und bin vor ca. 20 Jahren in den Standardtarif gewechselt.

Czauderna
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Re: Standardtarif

Beitragvon Czauderna » 02.06.2023, 11:51

RolandPKV hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:Da ist es es dann auch für den Zahnarzt Pflicht z.B. maximal nur den 2.0 fachen Satz zu berechnen.


Nein, das ist nicht richtig. Wie ich bereits schrieb, ist der einzelne Zahnarzt eben nicht dazu verpflichtet.

Hallo,
hast du das PDF gelesen, dass Yammi verlinkt hat - da liest es sich aber anders, oder doch nicht ?
Gruss
Czauderna

Saxum
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Re: Standardtarif

Beitragvon Saxum » 02.06.2023, 12:11

Auf dieser Webseite des IWW Institut mit der dortigen Zeitschrift "PA Privatliquidation aktuell" ist es vielleicht verständlich beschrieben

https://www.iww.de/pa/abrechnungswissen ... ng-f140991

Demnach ist der Patient verpflichtet vor der Behandlung auf seinen Versichertenstatus im Standard-/Basistarif (ggf. auch Notlagentarif) zu hinweisen und die Ärzt*innen können sich darauf einlassen, müssen aber nicht. Weist der Patient nicht darauf hin oder die Ärzt*innen lassen sich darauf nicht ein, sind die Mehrkosten dann wohl selbst zu tragen.

Dazu auch hier das Rundschreiben der KBV

https://www.kbv.de/media/sp/Vereinbarun ... en_PKV.pdf

Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass man bei der KBV bzw. eher den Kassenärztlichen Vereinigungen des jeweiligen Bundeslandes entsprechende Ärzt*innen anfragen kann, die zu den Konditionen des Standard-/Basistarifs behandeln und man kann dann direkt dorthin gehen. Die KBV hat sich wohl verpflichtet eine Versorgung von Patient*innen in diesen Sondertarifen sicherzustellen, es muss aber ja dabei nicht dabei um den Ärzt*in um die Ecke handeln.

Dazu wohl auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 05.05.2008 (Az: 1 BvR 807/08), hier durch "Anwalt.de" zusammengefasst:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/keine ... 01885.html

"[...] Das eröffnet einstweilen Freiräume für Vertragsärzte wie im Übrigen auch Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Soweit diese sich weigern, eine Behandlung zu den schlechter vergüteten Privattarifen durchzuführen, kann dies abgesehen von Notfällen derzeit nicht pflichtwidrig sein. [...]"

Hier die FAQ der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein als weiteres Beispiel aus der Suchmaschine

https://www.kzvnr.de/fuer-die-praxis/kz ... rif/#c4261
Zuletzt geändert von Saxum am 02.06.2023, 12:26, insgesamt 6-mal geändert.

Yammi
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Re: Standardtarif

Beitragvon Yammi » 02.06.2023, 12:18

Da wird Saxum Recht haben, so läuft es ab.

Saxum
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Re: Standardtarif

Beitragvon Saxum » 02.06.2023, 12:53

Wenn wir das Beispiel vom Zahnarzt nehmen und die GOZ 0010 5,62 € kostet, kann man ja, wenn der Zahnarzt eine Behandlung zu den Konditionen des Basis-/Standardtarifes ablehnt, zumindest versuchen darauf hinzuwirken, dass er nur den Regelsatz von 2,3 nimmt. Das wären dann bei diesem einzelnen Beispiel 12,93 €

Somit würde, meinen Gedanken nach, dann 2,0 -> 11,24 € vom Standardtarif erstattet werden und die 0,3 -> 1,69 € sind "selbst zu tragen". Das summiert sich natürlich weiter bei den anderen Positionen entsprechend. Also ggf. alternativ - vor der Behandlung - auf eine Abrechnung nach Regelsatz hinwirken, wenn der Leistungserbringer eine Behandlung nach Standard/Basistarif ablehnt und der nächste "zu weit weg" ist.

Bei der GOÄ wäre es natürlich etwas mehr Differenz, hier würde man dann einen Satz von 0,5 selbst tragen bei einer Behandlung nach dem Regelsatz von 2,3 nach GOÄ beim Hausarzt um die Ecke und einer Erstattung des Standardtarifes mit dem Satz von 1,8.

Ich hab hier mal eine Rechnung vom Zahnarzt, nach Regelsatz:

Beratung, GOÄ 1: 2,3 = 10,72
Untersuchung, GOÄ 6: 2,3 = 13,41
Vitalitätsprüfung, GOZ 0070: 2,3 = 6,47
Vergleichstest, GOZ 4005: 2,3 = 10,35
Behandlung Zahnflächen, GOZ 2010: 2 x 2,3: 12,94

Selbst zu zahlen wäre demnach:

Beratung, GOÄ 1: 0,5 = 2,33
Untersuchung, GOÄ 6: 0,5 = 2,91
Vitalitätsprüfung, GOZ 0070: 0,3 = 0,84
Vergleichstest, GOZ 4005: 0,3 = 1,35
Behandlung Zahnflächen, GOZ 2010: 2 x 0,3: 1,68

bei dieser einfachen beispielhaften Rechnung einer normalen Zahnuntersuchung eine "Selbstbeteiligung" von 9,11 Euro.

Eine Erstattung aus dem Standardtarif würde aber wohl nur insoweit stattfinden, dass die erbrachten Leistungen mit denen der GKV-Leistungen vergleichbar sind, ansonsten sind entsprechende Positionen wohl entweder selbst zu zahlen bzw. man kann bei der PKV abklären ob diese einen "Zuschuss" leistet -> Heil- und Kostenplan.

Wenn der Zahnarzt nur "pauschal" nach 3,5 abrechnet ist das unzulässig, dafür muss er meiner Kenntnis nach schon eine nachvollziehbare Begründung auf der Rechnung abliefern und tatsächlich ein überdurchschnittlicher Aufwand vorhanden sein. Da könnte man dann gegen den Zahnarzt monieren wenn beides deiner Auffassung nach nicht gegeben ist.

Natürlich keine Gewähr für meine Aussagen, aber ich könnte es mir so vorstellen? Ansonsten lässt man sich , wie es RolandPKV ausgeführt hat, wohl bestenfalls eine Ärzt*in bei der Kassenärztlichen Vereinigung geben die nach Standard-/Basistarif abrechnet und muss keine "Selbstbeteiligung" tragen, wenn die bisherige Ärzt*in eine Vergütung nach den Sätzen des Standard-/Basistarifes ablehnt.

Aber mal aus Interesse, wenn du seit 20 Jahren im Standardtarif bist, warum fällt das jetzt auf? Hast du den Zahnarzt gewechselt?

Yammi
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Re: Standardtarif

Beitragvon Yammi » 02.06.2023, 14:16

Gut aufgepasst,
ja ich hab gewechselt und nach meinem Wechsel in der Stand.Tarif hatte ich mal eine Rechnung mit x 3, da hat sich die Kasse geweigert überhaupt ihren Beitrag zu leisten. Ich musste damals die Rechnung zurückgeben, auf x2,3 hinweisen und wurde dann geändert.

Denke wir können dann schließen, Danke an Euch Beteiligte !


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