Altersrückstellungen PKV

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KosMos1989
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Altersrückstellungen PKV

Beitragvon KosMos1989 » 03.06.2023, 14:06

Hey zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema "Altersrückstellung".

Zur Zeit habe ich als Angehöriger eines Beamten eine Restkostenversicherung in Höhe von 30% abgeschlossen. Wegen eintretender Sozialversicherungspflicht möchte ich gerne eine Anwartschaft abschließen.

Die große Anwartschaft bildet Altersrückstellungen. Mein Anbieter hat in den Versicherungsbedinungen drin stehen, dass der Beitrag der großen Anwartschaft sich prozentual am ursprunglichen Beitrag bemisst. Ich zahle also deutlich weniger Altersrückstellung durch meinen 30% PKV Vertrag, wie jemand, der eine Anwartschaft für einen 100% PKV Vertrag zahlt.

Nun ist es so, dass wenn ich später mit meinem Gehalt über die Beitragsbemessungsgrenze komme, automatisch einen 100% PKV Tarif erhalte.
Werde ich dann beitragsmäßig mit jemanden gleichgestellt, der wesentlich höhere Anwartschaftsbeiträge bezahlt hat ? Das wäre für mich ja dann ein massiver Vorteil.

Was dafür spricht sind die ganzen Quellen, wo drin steht, dass die große Anwartschaft das Eintrittsalter sichert. Aber irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen, aber ich muss bald eine Entscheidung treffen, ob ich die große oder kleine Anwartschaft abschließe.

Ich hoffe ihr könnt mir da Infos zu geben.

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Re: Altersrückstellungen PKV

Beitragvon RolandPKV » 04.06.2023, 11:23

Wenn sich etwas zu schön anhört, um wahr zu sein, dann ist es meistens auch nicht wahr :-)

Die große Anwartschaft bildet natürlich nur Alterungsrückstellungen für die 30%. Auch in der PKV gibt es keine Geschenke.

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Re: Altersrückstellungen PKV

Beitragvon KosMos1989 » 04.06.2023, 12:00

Das glaube ich auch, aber es heißt ja, dass die Altersrückstellung je kollektiv gleichen Alters, Tarifs und Risiko gebildet werden? Es heißt auch, man sichert sich das Eintrittsalter.

Durch meinen Wechsel von 30 zu 100% müssten die ja mein Eintrittsalter reduzieren? Oder werden die gesamten Altersrückstellungen prozentual aufgeteilt auf die einzelnen?

Das ist irgendwie wenig transparent alles :-) Ich habe das System der Altersrückstellung noch nicht 100% verstanden.

Kannst du mir das erklären? :D

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Re: Altersrückstellungen PKV

Beitragvon RolandPKV » 04.06.2023, 15:31

Das Thema lässt sich problemlos googlen, aber ich stelle es mal stark vereinfacht dar. Natürlich findet man im Internet sehr viel exaktere Darstellungen, die aber einen Laien wohl meist überfordern.

Wenn man in die PKV eintritt weiß der Versicherer, wie alt man ist, wie alt man werden wird (natürlich nur im Durchschnitt), welches Risiko zu erkranken man hat und was an medizinischen Kosten bis zum Tod anfällt (auch hier natürlich im Durchschnitt). Damit weiß der Versicherer, dass insgesamt x00.000 Euro notwendig sind (unter der eigentlich unsinnigen Annahme, dass es keine Kostensteigerungen geben wird). Dieser Betrag wird durch die Anzahl der verbleibenden Monate bis zum Tod geteilt, damit hat man die monatlich zu zahlende Prämie ermittelt. Dadurch zahlt man in jungen Jahren mehr, als eigentlich dem Risiko angemessen wäre. Dieses "mehr" legt der Versicherer verzinslich an und verwendet im Alter die Ersparnisse (Alterungsrückstellungen), um die monatliche Prämie konstant zu halten.

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Re: Altersrückstellungen PKV

Beitragvon KosMos1989 » 04.06.2023, 21:10

Ja das wäre eine zu einfache pro Person Betrachtung. Ich brauch es komplizierter :D Wenn ich danach gehe, würde ich definitiv nur die kleine Anwartschaft für 1 Euro im Monat abschließen.

Was ist denn mit den ehemaligen pkv Versicherten, die gleiches Eintrittsalter mit mir haben, aber dauerhaft zur gkv wechseln. Von diesen Altersrückstellungen profitiere ich ja dann auch, wenn ich die große Anwartschaft abschließe?

Wie ein Tarifwechsel berechnet wird (30 auf 100%), mit Quellenangabe wäre schon ganz gut.

RolandPKV
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Re: Altersrückstellungen PKV

Beitragvon RolandPKV » 05.06.2023, 11:55

Solche Details kann Dir wohl nur ein Versicherungsmathematiker, der mit PKV zu tun hat, nennen.

Ich verstehe auch nicht, wozu Du das wissen willst. Wenn es soweit ist und Du Dich wieder privat versichern kannst, wird Dir Dein Versicherer die zu zahlende Monatsprämie nennen. Da kannst Du zustimmen oder eben in der GKV bleiben. Wie die Prämie genau berechnet wurde, ist dann meiner Meinung nach vollkommen egal.

Saxum
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Re: Altersrückstellungen PKV

Beitragvon Saxum » 05.06.2023, 13:43

Für mich selbst, wenn ich mich selbst in einer solchen Situation sehen würde und da es meinem Naturell entspricht würde ich die große Anwartschaft nehmen, zum einen wegen dem Eintrittsalter und zum anderen um die Altersrückstellungen "gut mitnehmen" zu können. Auch wenn es natürlich weniger sind als Altersrückstellungen die von 100% Versicherungsschutz ausgehen, aber hey .... immer noch besser als 0%!

Allerdings unter der Prämisse, dass ich mir selbst eine ausreichend höhere Wahrscheinlichkeit zustehen kann, dass ich für mich selbst im weiteren Zeithorizont eine Rückkehr in die Private Krankenversicherung erwarten würde. Kann ich diesen Punkt nicht mit "ja" beantworten, ist die kleine Anwartschaft dann das mittel der Wahl, wenn man nur etwas haben möchte für den "Fall eines Falles" der vielleicht niemals eintrifft.

Wenn du für dich erwarten kannst, absehbar wieder privat versichern zu können und es bezahlen kannst, ja dann schließ meiner Meinung nach die große Anwartschaft ab. Die versicherungsmathematischen Erkenntnisse der Altersrückstellungen, die wohl anhand des Basistarifes berechnet werden, bringen, wie RolandPKV es sagte, dir nichts wirklich.

Die Altersrückstellungen die du dir bisher angesammelt hast kannst du ansatzweise am Übertragungswert ausmachen. Diese Informationen kriegt man jährlich von seinem Versicherer. Das sind die Alterungsrückstellungen, die anhand der (hier entsprechend prozentualen) Höhe des Basistarifs und dem gesetzlichen 10%-Zuschlag angesammelt wurden. Mit der großen Anwartschaft würden hier dann auf diesen Übertragungswert weiterhin Altersrückstellungen gebildet werden.

Wenn du jetzt also eine Vollversicherung abschließt wird dann eben dieser Übertragungswert im Versicherungsrechner auf den 100%-igen Tarif angerechnet und dann hast du deinen monatlichen Versicherungsbeitrag. Da ist nicht viel mit kompliziert umrechnen denke ich mal.

Was du machen kannst ist folgendes, frag doch einfach den Versicherer/Vertreter/Makler/Ansprechpartner*in, wieviel für dich der Tarif X als Vollversicherung zum heutigen Zeitpunkt kosten würde, wenn du jetzt sofort wechseln würdest mit deinen Altersrückstellungen. Dann hast du einen Wert an dem du dich orientieren kannst, der aber natürlich keine Aussagekraft für den Wert in beispielsweise 10 Jahren stellt. Das sollte aber dann vermutlich deine frage am besten Beantworten bevor hier versicherungsmathematische Modelle besprochen werden.

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Re: Altersrückstellungen PKV

Beitragvon KosMos1989 » 05.06.2023, 15:53

Danke Saxum,
Für mich kommt grundsätzlich besser die kleine Anwartschaft in Betracht, da nicht fest steht, ob mein Gehalt jemals, über einen längeren Zeitraum, über die Beitragsbemessunvsgrenze kommt.

Ich möchte gerne in die Pkv, auch weil ich als Rentner nur 30% zahlen muss (Beihilfe). Dafür brauche ich aber mindestens 1/10 Zeit in der zweiten Hälfte meines erwerbstätigen Lebens zzg. 3 Jahre Kindereruiehungszeit (wird utomatisch dazu gerechnet) . Ansonsten kann ich als Rentner nicht in die Pkv.

Ein weiterer Punkt für die kleine Anwartschaft.

Ich habe mir halt nur die Frage gestellt, ob ich massive Vorteile davon hätte, wenn ich dann doch die große Anwartschaft abschließe.

Das ist dann wohl nicht der Fall, sodass ich beruhigt die Kleine machen werde :D

GS
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Re: Altersrückstellungen PKV

Beitragvon GS » 05.06.2023, 16:38

KosMos1989 hat geschrieben:...
Ich möchte gerne in die Pkv, auch weil ich als Rentner nur 30% zahlen muss (Beihilfe). Dafür brauche ich aber mindestens 1/10 Zeit in der zweiten Hälfte meines erwerbstätigen Lebens zzg. 3 Jahre Kindereruiehungszeit (wird utomatisch dazu gerechnet) . Ansonsten kann ich als Rentner nicht in die Pkv.

Hallo KosMos1989,
das ist noch nicht ausgemacht. Wenn Du die Versicherungspflicht in der KVdR ansprichst, so könntest Du Dich davon zugunsten einer bestehenden privaten KV befreien lassen. Das macht in den meisten Fällen für Rentner wenig bis keinen Sinn, ist aber im Zusammenhang mit einem Beihilfeanspruch und zwei gut bestückten Altesversorgungen (Beamtenpension + Rente) wieder überlegenswert.

Einzelheiten dazu hatten wir hier im Forum im letzten Jahr - die Themenstellerin heißt Eva-Maria. Bitte mal einlesen, könnte interessant dür Dich sein.

Gruß
von GS

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Re: Altersrückstellungen PKV

Beitragvon KosMos1989 » 05.06.2023, 16:52

Hallo GS,

das hört sich sehr interessant an. Ob das auch für mich gilt ? Ich bin kein Beamter, hätte aber Beihilfeanspruch als Ehemann in bestimmten Situationen z. B eben als Rentner mit kleiner Rente, aber nicht als Arbeitnehmer mit großem Gehalt.

Ich schaue mir den Beitrag heute Abend mal an.

Da sich die Gesetze ändern können, wäre aber wahrscheinlich auch hier die kleine Anwartschaft sinnvoller.


Liebe Grüße

KosMos

GS
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Re: Altersrückstellungen PKV

Beitragvon GS » 05.06.2023, 17:45

Fundstelle in diesem Unterforum,
Thema "Wechsel in die PKV bei Rentenbeginn".

Gruß
von GS

KosMos1989
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Re: Altersrückstellungen PKV

Beitragvon KosMos1989 » 05.06.2023, 18:55

Okay, ich habe es mir durchgelesen und habe zusammengefasst nach "§ 8 SGB 5" die Möglichkeit, mich von der Versicherungspflicht als Rentner befreien zu lassen. Es könnte nur sein, dass ich dagegen dann klagen müsste, was jetzt nicht so das Problem wäre.

Das macht jetzt die Entscheidung zwischen großer und kleiner Anwartschaft doch wieder etwas schwieriger, da ich mich als Rentner in jedem Fall für die PKV mit Beihilfe entscheiden würde, sofern die übrigen Voraussetzungen dann noch vorliegen.

Nun hat Eva-Maria geschrieben, dass Sie mit kleiner Anwartschaft ein PKV-Angebot (30%) von 271 Euro bekommen hat. Sind die Beiträge hier wirklich so niedrig oder ist das ein Lockangebot? Wenn ich bei Check24 mit dem Eintrittsalter ein wenig rumspiele komme ich zu dem Schluss, dass ich als Rentner auch nur ca. 150 Euro/Monat mehr bezahlen müsste. Selbstverständlich ohne Berücksichtigung einer jährlichen Preissteigerung.

Ich kann aber leider nicht beurteilen wie realistisch diese Art der Betrachtung ist.

eastman
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Re: Altersrückstellungen PKV

Beitragvon eastman » 06.06.2023, 07:21

Beihilfeberechtigte Ehegatten.....eigentlich ein spezielles Thema, da das eigene Einkommen ja einen Deckel hat...und damit die Mittel für zusätzliche Vorsorge (vulgo Alterungsrückstellung) limitierter sind.Da ich auch Empfängern freier Heilfürsorge immer die große Anwartschaft ans Herz lege, werde ich hier meinen Standard nicht verschieben - große AWV, ganz klar. Mit den Informationen Eintrittsalter und versicherte Tarife/Gesellschaft könnte man möglicherweise mehr sagen (Tarifwechsel vor der Umstellung, um Beiträge zu reduzieren?). In die Zukunft kann ohnehin Niemand sehen....es gab mal Versicherungsfreiheit für Landwirte (Alte Oldenburger, LKH), für Gärtner (Universa) usw. Eines ist doch für die Verwendung zukünftiger Alterungsrückstellungen gewiss - sie sind ungewiss....

Saxum
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Re: Altersrückstellungen PKV

Beitragvon Saxum » 06.06.2023, 09:18

Ich interpretiere § 8 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 11 und Abs 8 SGB V soweit, dass man auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen kann, wenn man die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung der Renter erfüllt. Die Voraussetzung dafür ist 9/10 in der zweiten Hälfte Mitglied einer KK oder Familienversicherung.

Daher weiß ich nicht was du mit 1/10 meinst, das ist meiner Interpretation nach als Laie nicht abgefragt. Es kann aber natürlich sein, dass ich das falsch interpretiere - Versicherungsrecht ist ja nicht mein Fachgebiet.

Ich würde aber an dieser Stelle tatsächlich den Hinweis von eastman berücksichtigen, das Einkommen müsste (nach aktuellem Stand) dann unter 20.000 Euro im Jahr liegen. Ansonsten wissen die Experten vermutlich hier mehr als ich. :)

eastman
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Re: Altersrückstellungen PKV

Beitragvon eastman » 06.06.2023, 10:50

Spezialisten sind Menschen, die sehr vieles nicht können.....


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