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Re: Altersrückstellungen PKV

Verfasst: 06.06.2023, 18:42
von KosMos1989
Ja, mein Ziel ist ja die PKV als Rentner.

Es gibt nun folgende Situationen:
1. Ich bin überwiegend in der GKV bis zum Renteneintritt
2. Ich bin überwiegend in der PKV bis zum Renteneintritt

In beiden Fällen kann ich mich in der PKV mit Renteneintritt versichern und mein Ziel ist damit erreicht.

Eintrittsalter: 30 Jahre (PKV 30% versichert ca. 320 Euro inkl. 30% Risikozuschlag)
Rentenbeginn: ca. 70 Jahre
Anwartschaft Klein: 1 Euro
Anwartschaft groß: ca. 50 Euro-60 Euro

Es sieht so aus, als müsste ich mich doch mit der Mathematik dahinter beschäftigen. Ich investiere ungern z.B, 50 Euro pro Monat (40 Jahre lang) für eine Beitragsersparnigs von lediglich 100 Euro / Monat (20 Jahre lang). Dann lege ich die 600 Euro / Jahr lieber jährlich in Gold an, was dann auch nicht zum Einkommen in der Rente zählt.

Die Beihilfe erlaubt zur Zeit ca. 1600-1700 Euro / Monat. Diese Rente werde ich nicht erreichen.

Re: Altersrückstellungen PKV

Verfasst: 06.06.2023, 18:54
von GS
Saxum hat geschrieben:Ich interpretiere § 8 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 11 und Abs 8 SGB V soweit, dass man auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen kann, wenn man die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung der Renter erfüllt. Die Voraussetzung dafür ist 9/10 in der zweiten Hälfte Mitglied einer KK oder Familienversicherung.

Daher weiß ich nicht was du mit 1/10 meinst, das ist meiner Interpretation nach als Laie nicht abgefragt. Es kann aber natürlich sein, dass ich das falsch interpretiere - Versicherungsrecht ist ja nicht mein Fachgebiet.
Er meint im Grunde das Gleiche wie Du, Saxum.

Also: Wenn KosMos über seinem 1/10 - demnach unter Deinen 9/10 - liegt, kommt es gar nicht erst zur Versicherungspflicht in der KVdR. An der er ja auch nicht interessiert ist, weil er ohnehin in die PKV möchte.

Re: Altersrückstellungen PKV

Verfasst: 06.06.2023, 20:28
von Saxum
Hn, aber ich interpretiere das anderes, es müssen mind. 9/10 erfüllt sein um sich Versicherungspflichtfrei stellen zu können. So komisch es klingt, aber die Norm liest sich so - oder nicht?

Also im wesentlichen so wie er es eins vor deinem Beitrag beschrieben hat.

Re: Altersrückstellungen PKV

Verfasst: 06.06.2023, 21:10
von GS
Saxum hat geschrieben:Hn, aber ich interpretiere das anderes, es müssen mind. 9/10 erfüllt sein um sich Versicherungspflichtfrei stellen zu können. So komisch es klingt, aber die Norm liest sich so - oder nicht?

Also im wesentlichen so wie er es eins vor deinem Beitrag beschrieben hat.
Noch einmal, Saxum: Warum soll er mindestens 9/10 erfüllen? Nur um sich dann von der ihn erwischenden Versicherungspflicht befreien zu können bzw. zu müssen, weil er doch in die die PKV rein bzw. dort bleiben will?

Da ist es aus seiner Sicht doch erstrebenswerter, gleich unter 9/10 - also über seinen "1/10" - zu landen. KVdR-Versicherungspflicht hat sich dann erledigt, und damit auch die Notwendigkeit, sich davon befreien zu müssen.

Re: Altersrückstellungen PKV

Verfasst: 07.06.2023, 01:40
von KosMos1989
Ist ja egal, wie man es dreht, da ich ja in beiden Fällen in die pkv kann. Wieviel Zeit ich bis zum Renteneintrittsdatum wo verbringe, kann eh nicht vorausgesehen werden.

Für die Anwartschaft ist es ja eigentlich nur wichtig, dass man in seinem Leben die Möglichkeit zur pkv bekommt, sonst ist das Geld sinnlos verbrannt. Bei 1 Euro ist es zumindest weniger schmerzhaft :D

Re: Altersrückstellungen PKV

Verfasst: 07.06.2023, 05:17
von eastman
Bei 30% Restkostenversicherung und 30% RZ mit einem Monatsbeitrag von 320 €.....ich glaube, ich sehe das Problem......

Re: Altersrückstellungen PKV

Verfasst: 07.06.2023, 05:20
von eastman
...ich habe gerade eine Nachricht von der Alten Oldenburger bekommen, die darauf abzielt, dass ein Kunde in diesen Tagen 65 Jahre alt wird. Der zahlt mit Risikozuschlag 359,18 €....für 50% Restkosten und scheint ja doch geringfügig älter zu sein.

Re: Altersrückstellungen PKV

Verfasst: 07.06.2023, 11:22
von KosMos1989
Sorry, ich habe Blödsinn geschrieben.

210 Euro war Einstieg 2019. Der Debeka Berater meinte, dass mit Altersrückstellungen ca. 2 % jährliche Steigerung zu erwarten ist.

Eigentlich muss ich ja nur wissen, was koste ich dann ohne Altersrückstellung bei Widereintritt :D
Dafür müsste die Debeka ja eigentlich nur ein 30% Angebot berechnen, mit Eintrittsalter z.B 60 Jahren zum aktuellen Zeitpunkt? Die Differenz müsste meine Altersrückstellung sein?

Re: Altersrückstellungen PKV

Verfasst: 07.06.2023, 19:15
von eastman
Die Zahl würde ich mir ja schriftlich geben lassen....

Re: Altersrückstellungen PKV

Verfasst: 07.06.2023, 20:40
von KosMos1989
Wieso sollte ich das tun? Die Auskunft ist nicht rechtsverbindlich, es war halt in der Vergangenheit so.

Re: Altersrückstellungen PKV

Verfasst: 07.06.2023, 21:15
von eastman
In welchem Betrachtungszeitraum? ...so in Anbetracht der Überlegungen große oder kleine AWV....

Re: Altersrückstellungen PKV

Verfasst: 07.06.2023, 21:36
von KosMos1989
Zahlen für den Betrachtungszeitraum

30-67 Jahre wäre ideal, aber besser nur 30-59, weil ab 60 fällt ja z.B. der gesetzliche 10% Zuschlag weg.