Von PKV in die GKV

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Daniel23
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Von PKV in die GKV

Beitragvon Daniel23 » 26.06.2023, 13:30

Guten Tag,
ich bin seit einem Jahr in der PKV und verdiene dieses Jahr weniger als im Vorjahr. Wie viele Monate muss ich unter der Beitragsbemessungsgrenze verdienen um wieder in die GKV wechseln zu müssen?
Ich bedanke mich im Voraus.

RolandPKV
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Re: Von PKV in die GKV

Beitragvon RolandPKV » 26.06.2023, 13:44

Nicht die Beitragsbemessungsgrenze ist dafür relevant, sondern die Versicherungspflichtgrenze (aktuell 66600 Euro im Jahr).

Es kommt darauf an, ob das Einkommen im gesamten Jahr voraussichtlich unterhalb des genannten Betrags liegen wird. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, dies zu prüfen und ggf. entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

Daniel23
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Re: Von PKV in die GKV

Beitragvon Daniel23 » 26.06.2023, 13:54

RolandPKV hat geschrieben:Nicht die Beitragsbemessungsgrenze ist dafür relevant, sondern die Versicherungspflichtgrenze (aktuell 66600 Euro im Jahr).

Es kommt darauf an, ob das Einkommen im gesamten Jahr voraussichtlich unterhalb des genannten Betrags liegen wird. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, dies zu prüfen und ggf. entsprechende Maßnahmen einzuleiten.


Ja , sorry habe die Begriffe verwechselt. Also wird das dann quasi erst am Ende des Jahres von meinem Arbeitgeber geprüft?

RolandPKV
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Re: Von PKV in die GKV

Beitragvon RolandPKV » 26.06.2023, 14:02

Meines Wissen nach muss der Arbeitgeber dies "ständig" prüfen. Er weiß ja, was für Zahlungen bis zum Jahresende noch anstehen, auch Weihnachts-/Urlaubsgeld oder sonstige Einmalzahlungen. Wenn in Summe die Versicherungspflichtgrenze nicht erreicht wird, muss er tätig werden. Du selbst musst da nix tun.

Falls das Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze durch das "Einholen" der Versicherungspflichtgrenze verursacht wird, kann man sich auf Antrag von der GKV-Pflicht befreien lassen. "Einholen" meint, dass die Versicherungspflichtgrenze im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist und nun höher als das Einkommen ist.

Daniel23
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Re: Von PKV in die GKV

Beitragvon Daniel23 » 26.06.2023, 14:04

RolandPKV hat geschrieben:Meines Wissen nach muss der Arbeitgeber dies "ständig" prüfen. Er weiß ja, was für Zahlungen bis zum Jahresende noch anstehen, auch Weihnachts-/Urlaubsgeld oder sonstige Einmalzahlungen. Wenn in Summe die Versicherungspflichtgrenze nicht erreicht wird, muss er tätig werden. Du selbst musst da nix tun.

Falls das Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze durch das "Einholen" der Versicherungspflichtgrenze verursacht wird, kann man sich auf Antrag von der GKV-Pflicht befreien lassen. "Einholen" meint, dass die Versicherungspflichtgrenze im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist und nun höher als das Einkommen ist.


Ok danke für die Antwort. Ganz genau weiß mein AG das auch nicht, da ich zu meinem Grundgehalt noch Provision bekomme die monatlich anders ausfallen kann.

RolandPKV
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Re: Von PKV in die GKV

Beitragvon RolandPKV » 26.06.2023, 14:05

Dann warte einfach ab, tun kannst Du eh nichts.

Daniel23
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Re: Von PKV in die GKV

Beitragvon Daniel23 » 26.06.2023, 14:19

RolandPKV hat geschrieben:Dann warte einfach ab, tun kannst Du eh nichts.


Ja okay, danke. Möchte nur gern in der PKV bleiben.
LG

RolandPKV
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Re: Von PKV in die GKV

Beitragvon RolandPKV » 26.06.2023, 14:23

Da hilft ggf. nur ein besser bezahlter Job :-)

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Re: Von PKV in die GKV

Beitragvon Czauderna » 26.06.2023, 14:29

Hallo und willkommen im Forum
Ja, genau so ist es - der Arbeitgeber muss prüfen, ob die Krankenversicherungspflichtgrenze unterschritten wird und damit auch Krankenversicherungspflicht entsteht. Das kann im Lauf eines Jahres passieren, d.h. zum folgenden Monat, während die Krankenversicherungsfreiheit wegen Überschreitung der Krankenversicherungspflichtgrenze beim gleichen Arbeitgeber nur zum Ende des laufenden Kalenderjahres erfolgen kann.
Was wiederum die Schlussfolgerung zulässt, dass ein Wechsel in die GKV sofort erfolgen muss, wenn keine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht erfolgen kann bzw. nicht gewünscht wird, währenddessen ein Wechsel von der GKV in die PKV frühestens zum 1.1. des Folgejahres möglich ist, aber nicht erfolgen muss.
Gruss
Czauderna

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Re: Von PKV in die GKV

Beitragvon Daniel23 » 26.06.2023, 17:51

Czauderna hat geschrieben:Hallo und willkommen im Forum
Ja, genau so ist es - der Arbeitgeber muss prüfen, ob die Krankenversicherungspflichtgrenze unterschritten wird und damit auch Krankenversicherungspflicht entsteht. Das kann im Lauf eines Jahres passieren, d.h. zum folgenden Monat, während die Krankenversicherungsfreiheit wegen Überschreitung der Krankenversicherungspflichtgrenze beim gleichen Arbeitgeber nur zum Ende des laufenden Kalenderjahres erfolgen kann.
Was wiederum die Schlussfolgerung zulässt, dass ein Wechsel in die GKV sofort erfolgen muss, wenn keine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht erfolgen kann bzw. nicht gewünscht wird, währenddessen ein Wechsel von der GKV in die PKV frühestens zum 1.1. des Folgejahres möglich ist, aber nicht erfolgen muss.
Gruss
Czauderna


Aber man kann doch nicht vorhersagen ob man im gesamten Jahr die Grenze unterschreitet, also ich kann ja zb 2 Monate die Grenze unterschreiten, aber die restlichen 12 Monate über der Grenze sein, sodass ich am Ende des Jahres die 66.600€ überschritten habe.

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Re: Von PKV in die GKV

Beitragvon Daniel23 » 26.06.2023, 17:52

RolandPKV hat geschrieben:Da hilft ggf. nur ein besser bezahlter Job :-)


Das ist ein andere Thema. :D

Czauderna
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Re: Von PKV in die GKV

Beitragvon Czauderna » 26.06.2023, 19:22

Daniel23 hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:Hallo und willkommen im Forum
Ja, genau so ist es - der Arbeitgeber muss prüfen, ob die Krankenversicherungspflichtgrenze unterschritten wird und damit auch Krankenversicherungspflicht entsteht. Das kann im Lauf eines Jahres passieren, d.h. zum folgenden Monat, während die Krankenversicherungsfreiheit wegen Überschreitung der Krankenversicherungspflichtgrenze beim gleichen Arbeitgeber nur zum Ende des laufenden Kalenderjahres erfolgen kann.
Was wiederum die Schlussfolgerung zulässt, dass ein Wechsel in die GKV sofort erfolgen muss, wenn keine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht erfolgen kann bzw. nicht gewünscht wird, währenddessen ein Wechsel von der GKV in die PKV frühestens zum 1.1. des Folgejahres möglich ist, aber nicht erfolgen muss.
Gruss
Czauderna


Aber man kann doch nicht vorhersagen ob man im gesamten Jahr die Grenze unterschreitet, also ich kann ja zb 2 Monate die Grenze unterschreiten, aber die restlichen 12 Monate über der Grenze sein, sodass ich am Ende des Jahres die 66.600€ überschritten habe.

Hallo,
es geht nicht darum, ob man aufgrund von vorübergehenden Entgeltänderungen im Monat über die anteilige JAE (Jahresarbeitsentgeltgrenze)kommt oder darunter fällt, sondern ob das umgerechnet für das lfd. Jahr gilt.
Einfaches Beispiel:
JAE 2023 = 66.600
Mitglied PKV weil über dieser Grenze (mtl. Entgelt 5500,00 zzgl. 13 Monatsgehalt als Sonderzahlung).
Ab 01.04. kürzere Arbeitszeit und deshalb nur noch 4000,00 € zzgl. 13 Monatsgehalt
Berechnung :
01.01. - 31.03. = 5500,00 € x 3 = 16.500,00 €
01.04. - 31.12. = 4000,00 € x 9 = 36.000,00 €
Sonderzahlung = 4000,00 € = 4.000,00 €
Gesamt : = 56.500,00 € - damit wird die JAE für 2023 unterschritten und ab 01.04.2023 tritt Krankenversicherungspfllicht ein und der Wechsel zu GKV erfolgt.
Ab 01.08. ändern sich erneut die Bedingungen
Das neue Entgelt beträgt nun 7.000 € zzgl. 13. Monatsgehalt
Berechnung
01.01. - 31.03. = 5500,00 € x 3 = 16.500,00 €
01.04. - 31.07. = 4000,00 € x 4 = 16.000,00 €
01.08. -31.12. = 7000,00 € x 5 = 35.000,00 €
Sonderzahlung =7000,00 € = 7.000,00 €
Gesamt = 74.500,00 € - damit würde die JAE von 2023 wieder überschritten und würde Krankenversicherungsfreiheit ab dem 01.01.2024 eintreten, vorausgesetzt, dass die JAE für 2024 unter 74.500,00 € liegen würde. Läge sie darüber würde keine Krankenversicherungsfreiheit zum 01.01.2024 eintreten.
Für die Experten, wenn ein Fehler enthalten sein sollte - bitte korrigieren.
Gruss
Czauderna

GS
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Re: Von PKV in die GKV

Beitragvon GS » 27.06.2023, 01:52

Sorry für den kleinen Zwischengrätscher.

Ansonsten passt es, aber ich denke, hier
Ab 01.04. kürzere Arbeitszeit und deshalb nur noch 4000,00 € zzgl. 13 Monatsgehalt
Berechnung :
01.01. - 31.03. = 5500,00 € x 3 = 16.500,00 €
01.04. - 31.12. = 4000,00 € x 9 = 36.000,00 €
Sonderzahlung = 4000,00 € = 4.000,00 €
Gesamt : = 56.500,00 € - damit wird die JAE für 2023 unterschritten und ab 01.04.2023 tritt Krankenversicherungspfllicht ein und der Wechsel zu GKV erfolgt.
wäre 56.500 durch 52.000 (4.000 x 13, geblickt vom 1.4.00 bis 31.3.01) zu ersetzen, mit natürlich der gleichen Konsequenz (Eintritt der Versicherungspflicht).

Ab dem 1.4.00 ist der Zeitraum 1.1.-31.3.00 in doppelter Hinsicht passé. Jetzt interessiert nur der Zeitraum 1.4.00-31.3.01 auf dem Stand vom 1.4.00

Gruß
von GS

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Re: Von PKV in die GKV

Beitragvon Racer76 » 27.07.2023, 16:58

Soweit mir bekannt gibt es diesen vorausschauenden Ansatz nicht mehr (auf das Jahr bzw. 12 Monate "hochrechnen").

Die Versicherungspflicht tritt nach meiner Kenntnis sofort ein, wenn die JAEG unterschritten wird (66.000€/12=5.500€) und nicht vorübergehend ist (sondern am Stück länger als drei Monate besteht, Ausnahme Eltern- und Pflegeteilzeit). Der AG muss monatlich prüfen, ob das der Fall ist und wenn ja entsprechend an den Sozialträger melden.

Sollte ich damit falsch liegen darf gerne korrigiert werden ;-)


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