Daniel23 hat geschrieben:Czauderna hat geschrieben:Hallo und willkommen im Forum
Ja, genau so ist es - der Arbeitgeber muss prüfen, ob die Krankenversicherungspflichtgrenze unterschritten wird und damit auch Krankenversicherungspflicht entsteht. Das kann im Lauf eines Jahres passieren, d.h. zum folgenden Monat, während die Krankenversicherungsfreiheit wegen Überschreitung der Krankenversicherungspflichtgrenze beim gleichen Arbeitgeber nur zum Ende des laufenden Kalenderjahres erfolgen kann.
Was wiederum die Schlussfolgerung zulässt, dass ein Wechsel in die GKV sofort erfolgen muss, wenn keine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht erfolgen kann bzw. nicht gewünscht wird, währenddessen ein Wechsel von der GKV in die PKV frühestens zum 1.1. des Folgejahres möglich ist, aber nicht erfolgen muss.
Gruss
Czauderna
Aber man kann doch nicht vorhersagen ob man im gesamten Jahr die Grenze unterschreitet, also ich kann ja zb 2 Monate die Grenze unterschreiten, aber die restlichen 12 Monate über der Grenze sein, sodass ich am Ende des Jahres die 66.600€ überschritten habe.
Hallo,
es geht nicht darum, ob man aufgrund von vorübergehenden Entgeltänderungen im Monat über die anteilige JAE (Jahresarbeitsentgeltgrenze)kommt oder darunter fällt, sondern ob das umgerechnet für das lfd. Jahr gilt.
Einfaches Beispiel:
JAE 2023 = 66.600
Mitglied PKV weil über dieser Grenze (mtl. Entgelt 5500,00 zzgl. 13 Monatsgehalt als Sonderzahlung).
Ab 01.04. kürzere Arbeitszeit und deshalb nur noch 4000,00 € zzgl. 13 Monatsgehalt
Berechnung :
01.01. - 31.03. = 5500,00 € x 3 = 16.500,00 €
01.04. - 31.12. = 4000,00 € x 9 = 36.000,00 €
Sonderzahlung = 4000,00 € = 4.000,00 €
Gesamt : = 56.500,00 € - damit wird die JAE für 2023 unterschritten und ab 01.04.2023 tritt Krankenversicherungspfllicht ein und der Wechsel zu GKV erfolgt.
Ab 01.08. ändern sich erneut die Bedingungen
Das neue Entgelt beträgt nun 7.000 € zzgl. 13. Monatsgehalt
Berechnung
01.01. - 31.03. = 5500,00 € x 3 = 16.500,00 €
01.04. - 31.07. = 4000,00 € x 4 = 16.000,00 €
01.08. -31.12. = 7000,00 € x 5 = 35.000,00 €
Sonderzahlung =7000,00 € = 7.000,00 €
Gesamt = 74.500,00 € - damit würde die JAE von 2023 wieder überschritten und würde Krankenversicherungsfreiheit ab dem 01.01.2024 eintreten, vorausgesetzt, dass die JAE für 2024 unter 74.500,00 € liegen würde. Läge sie darüber würde keine Krankenversicherungsfreiheit zum 01.01.2024 eintreten.
Für die Experten, wenn ein Fehler enthalten sein sollte - bitte korrigieren.
Gruss
Czauderna