Wechsel in die PKV | Ausschluss Hyposensibilisierung
Verfasst: 28.06.2023, 19:52
Hallo Forum,
auf der Suche nach einer Antwort auf meine Frage für einen Freund bin ich auf dieses Forum gestoßen.
Anhand der vielen kompetenten Antworten versuche auch ich mein Glück
Person A ist seit fast 2 Jahren aufgrund Heuschnupfen (Hyposensibilisierung) in Behandlung und möchte in die PKV wechseln.
Bereits ca 4 Monaten nach Beginn der Behandlung sind bei Person A keine Heuschnupfen Beschwerden mehr aufgetreten.
Nun möchte Person A in die PKV wechseln, was bei nahezu allen Anbietern zu einem Ausschluss der aktuell bestehenden sowie zeitlich unbegrenzten Hyposensibilisierung führt wodurch eine Hyposensibilisierung in XX Jahren ebenfalls ausgeschlossen wäre.
Desweiteren schreibt die PKV auf Nachfrage, dass bei Abschluss eines Vertrags nach Abschluss der Hyposensibilisierung dieser Ausschluss entfallen würde und lediglich ein Risiko Zuschlag erfolgen würde.
Person A hat mit dem Risikozuschlag sowie dem Ausschluss der aktuellen Hyposensibilisierung kein Problem und würde die restlichen ca 1,5 Jahre Hyposensibilisierung auch aus eigener Tasche bezahlen.
Lediglich die Unsicherheit, was in XX Jahren ist, hält sie von einem Abschluss ab.
Gibt es hier elegante Möglichkeiten um Person A zu helfen OHNE Falschangaben im Gesundheitsfragebogen zu machen?
Wäre es z. B. möglich die Behandlung sofort zu beenden und diese auf eigene Kosten weiterzuführen?
In diesem Fall müsste im Gesundheitsfragebogen nur angegeben werden, dass in den letzten 3 Jahren eine Behandlung statt gefunden hat und diese abgeschlossen wurde.
Herzlichen Dank,
Anton
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Anhand der vielen kompetenten Antworten versuche auch ich mein Glück
Person A ist seit fast 2 Jahren aufgrund Heuschnupfen (Hyposensibilisierung) in Behandlung und möchte in die PKV wechseln.
Bereits ca 4 Monaten nach Beginn der Behandlung sind bei Person A keine Heuschnupfen Beschwerden mehr aufgetreten.
Nun möchte Person A in die PKV wechseln, was bei nahezu allen Anbietern zu einem Ausschluss der aktuell bestehenden sowie zeitlich unbegrenzten Hyposensibilisierung führt wodurch eine Hyposensibilisierung in XX Jahren ebenfalls ausgeschlossen wäre.
Desweiteren schreibt die PKV auf Nachfrage, dass bei Abschluss eines Vertrags nach Abschluss der Hyposensibilisierung dieser Ausschluss entfallen würde und lediglich ein Risiko Zuschlag erfolgen würde.
Person A hat mit dem Risikozuschlag sowie dem Ausschluss der aktuellen Hyposensibilisierung kein Problem und würde die restlichen ca 1,5 Jahre Hyposensibilisierung auch aus eigener Tasche bezahlen.
Lediglich die Unsicherheit, was in XX Jahren ist, hält sie von einem Abschluss ab.
Gibt es hier elegante Möglichkeiten um Person A zu helfen OHNE Falschangaben im Gesundheitsfragebogen zu machen?
Wäre es z. B. möglich die Behandlung sofort zu beenden und diese auf eigene Kosten weiterzuführen?
In diesem Fall müsste im Gesundheitsfragebogen nur angegeben werden, dass in den letzten 3 Jahren eine Behandlung statt gefunden hat und diese abgeschlossen wurde.
Herzlichen Dank,
Anton