Wechsel in PKV mit Kurzzeit Therapie?

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Question1
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Wechsel in PKV mit Kurzzeit Therapie?

Beitragvon Question1 » 04.07.2023, 09:41

Moin,

seit einiger Zeit hätte ich (30 männlich, in Beziehung, nicht verheiratet und keine Kinder, mit 80k jahresbrutto ca) die Möglichkeit in die PKV zu wechseln und wollte seit einiger Zeit mich auch Mal unabhängig beraten lassen.

Nun ist es leider so wie es manchmal so ist und meine Partnerin wurde mit einer "mittel schweren" psychischen Erkrankung diagnostiziert.

Das ganze war ein längerer Prozess der auch an mir nicht spurlos vorbei ging.
Daher habe ich vor ein paar Wochen selbst ein Therapie Angebot wahrgenommen um das Geschehene auf einer professionellen Ebene zu besprechen. Nun sind die "gratis" Stunden quasi vorbei und die Therapeutin sagte das wir mit einer kurzzeit Therapie anfangen könnten.
Dies wird dann aber aktenkundig und als Diagnose muss auch etwas drin stehen (Anpassungsstörung), was ggf Auswirkungen auf spätere potentielle Arbeitgeber hätte und eben beim Wechsel der KV.

Nun bin ich sehr zwiegespalten. Grundsätzlich bin ich ja nicht krank und "bräuchte" die Therapie nur um das was so mit meiner Partnerin und unserer Beziehung passiert zu verarbeiten. Trotzdem würde das dann aktenkundig mit Diagnose werden. Das finde ich nicht fair, aber darum geht's ja nicht.

Die Frage ist, würde mir das bei einen Wechsel in die PKV im Weg stehen oder lässt sich das einfach erklären und gut ist?

Ich denke das ich auch ohne die Therapie klar kommen würde, aber denke mir auch, dass es abseits der aktenkundigkeit, sicherlich nicht schaden wird.

Ich danke euch für eure Hilfe

Saxum
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Re: Wechsel in PKV mit Kurzzeit Therapie?

Beitragvon Saxum » 04.07.2023, 10:08

Ganz auf die Schnelle, da bereits ein Therapie Angebot angenommen wurde, auch wenn es ein vermeintliches "Schnupperangebot" ist, ist es aller Voraussicht nach bereits "aktenkundig" bzw. es wird eine Patientenakte angelegt worden sein und bei der Krankenkasse/versicherung zur Abrechnung gebracht worden ist.

Ich meine mitbekommen zu haben, dass gewisse Vorkommnisse, je nach Krankenversicherung nicht erheblich bewertet werden. Beispielweise wäre das die kurzweilige Verarbeitung eines plötzlichen Trauerfalles der dann auch abgeschlossen werden kann. Das müsste man dann entsprechend gut erklären, ob das hier darunter fällt weiß ich nicht, aber wäre möglich etwa im Sinne von "Beziehungsschwierigkeiten die an externen Faktoren liegen und nicht die eigene Gesundheit erheblich langfristig beeinträchtigt haben".

Jedoch, da die Ärztin sagt, dass mit einer Kurzzeit-Theraphie angefangen werden kann, klingt für mich ganz danach dass defintiv eine "Behandlung angeraten" worden ist und das müsste in den Gesundheitsfragen angegeben werden, ebenso wie die bisherige Behandlung ansonsten begeht man eine vorvertragliche Anzeigepflicht.

Günstig wäre es gewesen bereits vor alledem eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen, das könnte man auch jetzt noch weiterhin in Angriff nehmen, wenn man die Gesundheitsfragen sauber und ordentlich beantwortet - ob dich jemand nimmt, Risikozuschlag gibt oder Leistungsausschlüsse kann man so wohl nicht voraussehen.

Dein Arbeitgeber oder dein künftiger Arbeitgeber wird von der Therapie nichts erfahren, solange du das nicht gegenüber diesem anspricht und es besteht auch kein Anspruch des Arbeitgebers diese Info zu erhalten.

Soweit meine Sicht als Laie, die Experten wissen vermutlich mehr dazu :)

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Re: Wechsel in PKV mit Kurzzeit Therapie?

Beitragvon Question1 » 04.07.2023, 11:12

Saxum hat geschrieben:Ganz auf die Schnelle, da bereits ein Therapie Angebot angenommen wurde, auch wenn es ein vermeintliches "Schnupperangebot" ist, ist es aller Voraussicht nach bereits "aktenkundig" bzw. es wird eine Patientenakte angelegt worden sein und bei der Krankenkasse/versicherung zur Abrechnung gebracht worden ist.


Soweit ich Google verstanden habe ist bei den Probatorischen Sitzungen noch nichts wirklich vermerkt. Aber ich kann mich natürlich auch irren.

Saxum hat geschrieben:Jedoch, da die Ärztin sagt, dass mit einer Kurzzeit-Theraphie angefangen werden kann, klingt für mich ganz danach dass defintiv eine "Behandlung angeraten" worden ist und das müsste in den Gesundheitsfragen angegeben werden, ebenso wie die bisherige Behandlung ansonsten begeht man eine vorvertragliche Anzeigepflicht.


Das Angebot kommt daher, da wir aktuell ja nicht wissen was noch auf uns zu kommt und es dann vermutlich gut wäre einen Ansprechpartner in der Hinterhand zu haben. Ebenfalls um Skills zu entwickeln mit der Krankheit meiner Partnerin umzugehen.

Danke schon Mal für deine Antwort!

Czauderna
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Re: Wechsel in PKV mit Kurzzeit Therapie?

Beitragvon Czauderna » 04.07.2023, 11:41

Hallo und willkommen im Forum
Soweit ich Google verstanden habe ist bei den Probatorischen Sitzungen noch nichts wirklich vermerkt. Aber ich kann mich natürlich auch irren.
na ja, auch die probatorischen Sitzungen werden nicht umsonst erbracht, d.h. sobald deine Krankenversichertenkarte eingelesen wurde, können auch Leistungen abgerechnet werden.
Gruss
Czauderna

GS
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Re: Wechsel in PKV mit Kurzzeit Therapie?

Beitragvon GS » 04.07.2023, 11:51

Hallo Question1,

Saxum und Czauderna liegen m.E. richtig (auch was Saxums Aussage in Richtung Arbeitgeber angeht).

Viel mehr als diese beiden Möglichkeiten gibt es m.E. nicht:
Deine im Eingangspost beschriebene Vorgeschichte ist
1) risikorelevant
oder
2) nicht risikorelevant.

Dazu wird der PKV-Anbieter, bei dem Du letztlich (evtl.) einen konkreten Aufnahmeantrag stellen wirst, eine Meinung haben.

Im Falle
1) wäre es wichtig
2) käme es nicht darauf an,
dass Du Dein Blatt zur Vorgeschichte (da steht nicht "Vorerkrankung") aufgedeckt hast.

Gruß
von GS

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Re: Wechsel in PKV mit Kurzzeit Therapie?

Beitragvon Question1 » 04.07.2023, 12:15

Ok, also ist überspitzt gesagt das Kind quasi so oder so in den Brunnen gefallen?
Also ob ich jetzt das Angebot der Kurzzeit Therapie in Anspruch nehme oder nicht macht dann auch keinen Unterschied zu den probatorischen Sitzungen?

Saxum
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Re: Wechsel in PKV mit Kurzzeit Therapie?

Beitragvon Saxum » 04.07.2023, 13:00

Überspitzt gesagt sind die probatorischen Sitzungen schon passiert ja und weitere Behandlungen wurden angeraten. Deinem Text nach willst du diese Behandlungen auch wahrnehmen, was ja auch tatsächlich gut sein kann und ein wichtiger Schritt ist. Nur eben ist das leider relevant für die Risikobewertung der Versicherer.

ABER aus meiner Sicht, wie erwähnt, bewerten ja die Krankenversicherer das unterschiedlich und wenn man eine plausibele Erklärung mitliefert, dass a) es kein "elementares psychisches Problem" ist und vielleicht eher b) vorübergehend ist (analog zum Trauerfall) kann es sein, dass die das dann annehmen. Gegebenenfalls kann aber dann wohl ein Risikozuschlag anfallen, den man ja wenn tatsächlich keine weiteren Behandlungen mehr dran kamen, in einigen Jahren via § 41 VVG vermindern oder wegfallen lassen kann. Leistungsausschluss für diese konkrete Behandlung wäre auch ein denkbarer fall.

Hier kann dir vermutlich am besten ein versierter Fachmensch weiterhelfen, der dich nicht "abfertigt" und eine gemeinsame Erklärung abfertigt und mit der Versicherung eine passende Vereinbarung bastelt. Vorher könnte dieser aber mit dir gemeinsam die Gesundheitsfragen durchgehen, alles erforderliche beantworten und anynome Riskovorabfragen bei den Versicherern stellen.

Dann würdest du mehr wissen und kannst entsprechend handeln.


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