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Kind Entziehung

Verfasst: 12.07.2023, 17:44
von cedric1995
Meine Tochter (16) befindet sich grad in einer Entziehung wegen Drogenkonsum sie ist zu 80% Beihilfe und 20% debeka versichert. Die debeka will nur zwölf % der Kosten für die Entziehung übernehmen und nur für höchstens sechs Wochen… kht ist ausgeschlossen (wäre mir auch egal). Sie sagen das wäre nicht erstattungsfähig. Ich überlege einen Anwalt einzuschalten!!!

Re: Kind Entziehung

Verfasst: 12.07.2023, 17:45
von cedric1995
Achso sie möchte anschließend in die ahb das kann sich doch keiner leisten.

Re: Kind Entziehung

Verfasst: 12.07.2023, 23:48
von GS
Kurz kann ich auch:
Spars Geld für den Anwalt und investiers besser in die AHB für die Tochter.

Re: Kind Entziehung

Verfasst: 13.07.2023, 14:00
von eastman
Ich kann länger! Vielleicht Plan B - habe ich mit einem anderen Beamtenversicherer gerade durchgezogen - da ging es um die Haushaltshilfe, die in den uni-Sex-Tarifen enthalten ist, in den alten Bisex-Tarifen einfach nicht. Einfach Wechsel in den unisex-Tarif realisieren (falls der Entzugsleistungen hat, weiß ich gerade nicht). Gibt üblicherweise keine Gesundheitsfragen....

Re: Kind Entziehung

Verfasst: 14.07.2023, 01:10
von GS
eastman hat geschrieben:Ich kann länger! Vielleicht Plan B - habe ich mit einem anderen Beamtenversicherer gerade durchgezogen - da ging es um die Haushaltshilfe, die in den uni-Sex-Tarifen enthalten ist, in den alten Bisex-Tarifen einfach nicht. Einfach Wechsel in den unisex-Tarif realisieren (falls der Entzugsleistungen hat, weiß ich gerade nicht). Gibt üblicherweise keine Gesundheitsfragen....
Plan B hat was für sich, zumal im Beihilfebereich. Dem die hier relevante Tochter ohnehin demnächst einmal entwachsen wird.
Ob der involvierte Versicherer vom Tarifwechsel begeistert sein wird, steht auf einem anderen Blatt. Aber was will er machen? :?

Re: Kind Entziehung

Verfasst: 14.07.2023, 09:11
von Saxum
Ich kanns nicht bewerten, aber im Unisex Tarif B (01.10.2022) heißt es:

H. Ambulante und stationäre Entwöhnungs- beziehungsweise Entzugsbehandlung bei Suchterkrankungen

Der Versicherer erbringt tarifliche Leistungen nach den Nummern 1 und 2 für bis zu drei Entwöhnungs- beziehungsweise Entzugsbehandulungen. Darüber hinaus werden nur dann Leistungen erbracht, wenn der Versicherer diese vor Beginn der Maßnahme schriftlich zugesagt hat. Die Zusage kann von einer Begutachtung über die Erfolgsaussichten durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt abhängig gemacht werden.

1. Der Versicherer erstattet Aufwendungen für ambulante Entwöhnungs- beziehungsweise Entzugsbehandlungen bei Suchterkrankungen in dafür geeigneten Einrichtungen, die über eine Rehabilitationskonzeption verfügen, die wissenschaftlich begründet ist und unter anderem Aussagen zum diagnostischen Vorgehen, zu den Leistungen und den therapeutischen Zielen einschließlich der Leistungsdauer enthält.

2. Der Versicherer erstattet für stationäre Entwöhnungs- beziehungsweise Entzugsbehandlungen bei Suchterkrankungen die Aufwendungen für Allgemeine Krankenhausleistungen nach Buchstabe B Nr. 1.


Im (alten) BiSex Tarif finde ich spontan nichts zu den Schlagworten "Sucht" oder "Entzug". Daher klingt eastmans vorschlag, jetzt mal auf die Entzug/Suchtbehandlung bezogen für mich als Laie echt nach einem soliden "Plan B". Der Tarifwechsel ist ja gesetzlich vorgeschrieben, es könnte aber meinem Gefühl nach (da die Debeka ja um die gewünschte Suchtbehandlung weiß), dann ein "Mehrzuschlag" anfallen für die "Mehrleistungen" im vergleich zum bisherigen Tarif.

Ich würde aber, um sicher zu gehen, die Leistungen zwischen BiSex und Unisex trotzdem sicherheitshalber vergleichen (lassen), um das so für einen passt.