Übergangszeit GKV --> PKV

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Cloudy
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Übergangszeit GKV --> PKV

Beitragvon Cloudy » 31.07.2023, 18:36

Hallo zusammen,

ich bin ab morgen (1.8.) verbeamtet und noch auf der Suche nach einer PKV.

Ein Anruf bei meiner gesetzlichen Krankenkasse ergab, dass ich dort vom Arbeitgeber schon abgemeldet wurde. Die GKV sagte mir, dass ich mir einfach eine PKV suchen solle und die dann rückwirkend ab 01.08. gilt.

Nun stellt sich mir die Frage, ob es nicht zum Problem werden könnte, wenn ich z.B. morgen einen Unfall habe, etc. (Gott bewahre, aber man weiß ja nie) und nicht mehr in der GKV und noch nicht in der PKV bin.

Kann mir da jemand weiterhelfen?
Ist eine freiwillige Versicherung bei der GKV für einen halben Monat oder so sinnvoll?

Viele Grüße
Cloudy

Czauderna
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Re: Übergangszeit GKV --> PKV

Beitragvon Czauderna » 31.07.2023, 19:28

Hallo und willkommen im Forum
also versichert bis du auf jeden Fall - entweder rückwirkend bei der PKV (ob dich aber nimmt, wenn du morgen einen Unfall erleiden würdest, das können die PKV-Experten besser beantworten) oder eben im Rahmen der obligatorischen Anschlussversicherung weiterhin bei der GKV. Allerdings müsstest du im letzteren Fall die Kündigungsfristen beachten - also mit dem halben Monat wird das nix werden.
Auf jeden Fall - versichert sein musst du.
Gruss
Czauderna

RolandPKV
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Re: Übergangszeit GKV --> PKV

Beitragvon RolandPKV » 01.08.2023, 09:57

Bei der PKV gibt es meines Wissens keine rückwirkende Versicherung. Ganz vielleicht gibt es bei Beamten Sonderregelungen, aber das würde mich wundern.

GS
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Re: Übergangszeit GKV --> PKV

Beitragvon GS » 01.08.2023, 15:07

Hallo,
ich an Cloudys Stelle würde jetzt,wo es für einen stressfreien Idealbeginn zum Zeitpunkt der Verbeamtung ohnehin zu spät ist, mich nun mit einigen Monaten der freiwilligen Versicherung abfinden, aber die verfügbare Zeit nun auf die gezielte PKV-Anbieter-Suche konzentrieren.
Aber nicht allein, sondern mit fschlich fundierter Begleitung bei Such und Abschluss, nicht zuletzt bei der Beantwortung der Fragen im Antrag.

Plan A: PKV-Beginn am 1.11.
Voraussetzung: PKV-Wahl inklusive Vertragsabschluss noch im August; Kündigung im August per 31.10.

Plan B: PKV-Beginn am 1.12.
Falls bis Ende August keine klare Entscheidung auch mit gutem Gefühl dabei möglich ist, im Septeber den Sack zumachen.

Ein Plan C dürfte nicht nötig sein, würde voraussichtlich bei einem Beginn am 1.1.24 auch einem höheren Eintrittsalter führen.
Da wir heute aber erst den 1.8. haben, spricht vieles für den Plan A, auch wenn es am Ende knapp werden könnte.

Gruß
von GS

Cloudy
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Re: Übergangszeit GKV --> PKV

Beitragvon Cloudy » 01.08.2023, 15:14

Ich danke für eure Hinweise!

Saxum
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Re: Übergangszeit GKV --> PKV

Beitragvon Saxum » 09.08.2023, 11:26

Ergänzend, wegen der Thematik "Unfall" wollte ich noch darauf hinweisen, wenn du dich zeitnah (nach entsprechender Vorarbeit) für eine Versicherung entscheidest und entweder eine Anwartschaft, Option oder Vertrag mit festgelegtem Beginn (wie etwa von GS beschrieben) abschließt, dann sind alle Ereignisse die "nach Vertragsabschluss" (besser nach Erhalt des Versicherungsscheins) passieren unwesentlich für die weitere Versicherung bzw. sind im späteren Versicherungsschutz "inkludiert".

Fiktives Beispiel, du bist heute gesund, schließt den Vertrag ab und hast übermorgen einen Versicherungsschein erhalten. Als eine Woche später etwas langfristiges passiert, dann ist es unwesentlich für den Versicherungsschutz. Hier wird dann erstmal die gesetzliche Versicherung ihre Leistungen erbringen bis zum Zeitpunkt wo dein PKV-Vertrag beginnt. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die PKV und Beihilfe dann die weiteren Leistungen, das jetzt mal vereinfacht dargestellt.

"Ohne Versicherung" wirst du jedoch in keinem Zeitpunkt dastehen, da für eine Kündigung/Beendigung einer Krankenversicherung immer der Nachweis einer Folgeversicherung erforderlich ist. Kann dieser innerhalb einer Frist nicht erbracht werden, lebt die bisherige Versicherung wieder auf und die bisher fehlenden Beiträge sind nachzuzahlen, gleichzeitig kann man dann die Leistungen beanspruchen, auch wenn die vor wiederaufleben passiert sind.


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