Wechsel Minijob zu Midijob - Weiterhin PKV möglich ?

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Moehroy
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Wechsel Minijob zu Midijob - Weiterhin PKV möglich ?

Beitragvon Moehroy » 25.10.2023, 11:12

Hallo zusammen,

da meine Recherchen im Netz bislang leider wenig zielführend gewesen sind und unsere aktuelle Problemlage angesichts der doch recht komplizierten Rechtsnormen aus diesen leider nicht adäquat aufklär- und lösbar erscheint, habe ich mich einmal in diesem Forum angemeldet in der Hoffnung, dass uns hier vielleicht jemand weiterhelfen kann.

Ich selber (56 Jahre alt) bin Beamter im kommunalen Verwaltungsdienst in NRW, 50 % PKV, 50 % Beihilfe.
Meine Ehefrau (frisch 50 geworden) arbeitet schon seit Jahren im Rahmen eines Minijobs und ist ebenfalls privatversichert mit entsprechendem Beihilfeanspruch (PKV 30 %, Beihilfe 70 %).
Vor zwei Jahren wurde bei ihr Brustkrebs diagnostiziert, dabei war die Privatversicherung in Bezug auf Therapie, kurzfristige Terminvergabe MRT etc. natürlich erheblich von Vorteil.

Sie möchte jetzt gerne mehr arbeiten, würde dann aber ja wohl bei einem regulären Arbeitsverhältnis (also nicht mehr Minijob, sondern mindestens Midijob) in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert werden müssen, wenn ich das so richtig gelesen habe.

Damit würden natürlich die Vorteile der privaten KV wegfallen, was insbesondere aufgrund der Krebserkrankung eine mögliche Verschlechterung der Therapiemöglichkeiten zur Folge haben könnte (leider muss man ja als Kassenpatient teilweise monatelang auf Facharzt- oder MRT-Termine warten).

Gibt es vielleicht eine Möglichkeit, weiterhin den Status eines Privatversicherten zu erhalten, auch wenn man nicht mehr den Minijob ausübt, sondern mehr arbeitet und damit ja auch der Sozialversicherungspflicht unterliegt ?

Und würde Sie dann ggfs. auch weiterhin noch (ergänzend) Beihilfeansprüche besitzen ?

Vielleicht kann uns ja diesbezüglich jemand hier aus dem Forum weiterhelfen....

Vielen Dank im voraus und eine angenehme Restwoche noch

Ralf

RolandPKV
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Re: Wechsel Minijob zu Midijob - Weiterhin PKV möglich ?

Beitragvon RolandPKV » 25.10.2023, 13:16

Es ist nicht verboten, parallel in PKV und GKV versichert zu sein, die PKV muss aber darüber informiert werden. Die Beiträge für die 30% PKV sind dann aber natürlich zusätzlich zu den Beiträgen der GKV zu zahlen.

Da die PKV nur 30% abdeckt, würde dies ohne Beihilfe wenig Sinn machen. Ob die Ehefrau beihilfeberechtigt ist, hängt von ihrem Jahreseinkommen ab. Ich habe gelesen, dass die Grenze in NRW ca. 21000 Euro ist. Ich empfehle aber, bei der Beihilfestelle eine verbindliche Auskunft anzufordern.

RolandPKV
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Re: Wechsel Minijob zu Midijob - Weiterhin PKV möglich ?

Beitragvon RolandPKV » 25.10.2023, 14:53

Ich bin mir aber nicht sicher, ob die Beihilfe überhaupt leistet, wenn die Ehefrau gesetzlich versichert ist. Vielleicht weiß dies ein anderer Forist.

GS
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Re: Wechsel Minijob zu Midijob - Weiterhin PKV möglich ?

Beitragvon GS » 25.10.2023, 17:43

Hallo zusammen,

§ 3 der NRW-Beihilfevorschriften streut ziemlich viele Krümel in den vom TE angedachten Käse. Nur mal das Notwendigste:
§ 3 Absatz 3 Buchst a)-c):
(3) a) Erhalten in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig oder pflichtversicherte Beihilfeberechtigte oder gesetzlich versicherte berücksichtigungsfähige Personen Sach- oder Dienstleistungen (ärztliche und zahnärztliche Versorgung, ambulante und stationäre Krankenhausbehandlung, Heilmittel und so weiter), werden hierzu keine Beihilfen gezahlt. [...]

b) Nicht beihilfefähig sind Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass Pflichtversicherte an Stelle von Sach- oder Dienstleistungen Kostenerstattung nach § 13 Absatz 2 oder 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch wählen oder erhalten, sowie Aufwendungen, bei denen die Krankenkasse die Kosten bis zur Höhe des Festbetrags nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch übernimmt.

c) Aufwendungen, die gesetzlich versicherten Personen bei Inanspruchnahme von freiwilligen Leistungen ihrer Krankenkasse außerhalb des Leistungskatalogs des Fünften Buches Sozialgesetzbuch im Rahmen der jeweiligen Satzung, eines Bonusprogramms oder eines Gesundheitskontos entstehen, sind nicht beihilfefähig.[...]

Die Kombinaton "GKV-Pflicht + 30 % PKV" führt demnach nicht sehr weit. Es nützt auch nichts, wenn man versuchen wollte, ganz auf die Leistungn der GKV zu verzichten.

Gruß
von GS

Racer76
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Re: Wechsel Minijob zu Midijob - Weiterhin PKV möglich ?

Beitragvon Racer76 » 25.10.2023, 20:41

Bei den GKVen gibt es den Terminservice, über den man schneller einen Facharzttermin bekommen kann (ohne monatelange Wartezeit). Leider nicht beim Arzt der eigenen Wahl. Daher ist das mit der PKV nicht zu vergleichen. Zumal es ja die beschriebene Erkrankung gibt bei der es wohl ratsam ist, einen ständigen behandelnden Arzt zu haben, wenn weitere Behandlungen notwendig werden sollten.

Saxum
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Re: Wechsel Minijob zu Midijob - Weiterhin PKV möglich ?

Beitragvon Saxum » 07.11.2023, 12:34

Da ich nichts sehe, was spontan einen Tatbestand des § 8 SGB V auszulösen würde, ja bleibt nur § 7 SGB V i.V.m. § 8, 8a SGB IV. Die Beihilfevorschrift von NRW lese ich auch so, dass die Beihilfe bei einer bestehenden GKV-Versicherung nichts leistet außer dem üblichen "Zweibett-Zuschuss o.ä.".

Also sprich, möglich ist aktuell wohl nur ein Minijob mit höchstes 520 € Brutto für Netto bzw. aktuell 6.240 € / Jahr.

Unter dieser Maßgabe, kann die Versicherungspflicht entfallen und zugleich bleibt man unter der erwähnten Beihilfe-Grenze - in NRW sind es derzeit 21.071 €. Diese Kombination ist meines Erachtens nach die einzige die einerseits eine Tätigkeit mit Einkommen ermöglicht und zugleich die PKV-Versicherung zusammen mit der Beihilfe beibehält.

Hier bin ich auch bei den anderen.


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