Angemessene Erstattungszeiträume ? Folgekosten ?

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Semper
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Angemessene Erstattungszeiträume ? Folgekosten ?

Beitragvon Semper » 12.11.2007, 15:34

Hallo Zusammen,

meine Frage zielt auf Eure/Ihre Erfahrungen für Bearbeitungszeiträume von eingereichten Rechnungen oder Formulare zum Krankentagegeld hin.

Zur Zeit kämpfe ich mit Mahnungen von Krankenhäusern und Verrechnungsstellen, weil die Bearbeitungszeiten bei der PKV > 5 Wochen vorliegen.

Natürlich ist eine KKH-Rechnung unter Umständen intensiver zu prüfen, als Standardrechnungen oder Rezepte. Dennoch sollten m.E. Zwischen- Mitteilungen/-Abrechnungen oder Vorschüsse Standard sein ?

Wie sieht es mit den Folgekosten (Zinsen/Mahngebühren) aus ? Wer hat diese nach Forumsmeinung zu tragen ?

Gruß !

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Re: Angemessene Erstattungszeiträume ? Folgekosten ?

Beitragvon DKV-Service-Center » 12.11.2007, 19:01

Hallo Semper
Krankenhauskosten werden im Regelfall über die Karte direkt mit der PKV abgerechnet. Ausnahme Prüfung der Vorvertraglichen Anzeigepflicht, oder es handelt sich um eine PKV welche ohne Karte arbeitet.
Gruß

Semper
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Beitragvon Semper » 12.11.2007, 19:08

Nun ja, meine PKV arbeitet eben ohne, daher meine Frage :mrgreen:

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Beitragvon Cassiesmann » 12.11.2007, 20:01

Semper hat geschrieben:Nun ja, meine PKV arbeitet eben ohne, daher meine Frage :mrgreen:


Ich arbeite auch bei eine PKV ohne "Krankenhauskarte". Bei uns ruft man vorher/während des Aufenthalt an und wir regeln die Kostenübernahme direkt mit dem KH. Alternativ ist man bei uns bemüht größere Rechnungen vorzuziehen.

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Re: Angemessene Erstattungszeiträume ? Folgekosten ?

Beitragvon DKV-Service-Center » 13.11.2007, 08:59

Hallo Semper,


Wie sieht es mit den Folgekosten (Zinsen/Mahngebühren) aus ? Wer hat diese nach Forumsmeinung zu tragen ?

In erster Linie sind Sie Vertragspartner des Krankenhauses, dem zu folge tragen Sie auch die Kosten für Mahnungen. Auf gut Deutsch sind Sie Selbstzahler. Sie haben jedoch mit dem Unternehmen welches keine Versichertenkarte ausstellt eine sogenannte Rückdeckungsversicherung abgeschlossen. Es kommt nun darauf an warum es zu Verzögerungen kommt ich nehme an das Sie sich bereits erkundigt haben ?
Sollten Sie Schuldlos sein das heist die Rechnungen Zeitnah übersand haben und auch keine VVA nachgewiesen werden würde ich der Kasse diese Gebühren in Rechnung stellen.
Wie lange sind Sie schon versichert?
Gruß

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Beitragvon Semper » 13.11.2007, 11:47

Ich bin dort PKV-versichert seid 2003 :evil:

Mir geht es eben um die kleineren Rechnungen. Blutabnahme hier, Medikament dort, Gewebebestimmgung usw... diese Rechnungen summieren sich schnell auf mehrer Tsd Euro. und liegen seit über 5 Wochen bei der PKV. Weder ein Gespräch mit der Hotline, noch ein Hilferuf an den AL der Schadenabteilung bringen Abhilfe. Da kommt der Kunde schnell auf die Idee, die Sache hätte System \:D/

Meine Bank ist gnädig, und der Dispo weit gesteckt- aber dass kann es doch nicht sein ?

Daher nochmal meine konkrete Frage:

Gibt es angemessene Zeiträume für die Bearbeitung von a) eingereichten Rechnungen und b) Formularen für das Krankentagegeld ? Selbstverpflichtung der PKV´s ? Einklagbare Rechte der Versicherten ?

Danke und Gruß

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Beitragvon DKV-Service-Center » 13.11.2007, 19:56

Hallo Semper,ich würde mich auf das Versicherungsvertragsgesetz
VVG § 11 beziehen.
(1) Geldleistungen des Versicherers sind mit Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistung des Versicherers nötigen Erhebungen fällig.

(2) Sind diese Erhebungen bis zum Ablauf eines Monats seit der Anzeige des Versicherungsfalls nicht beendet, so kann der Versicherungsnehmer in Anrechnung auf die Gesamtforderung Abschlagszahlungen in Höhe des Betrages verlangen, den der Versicherer nach Lage der Sache mindestens zu zahlen hat.

(3) Der Lauf der Frist ist gehemmt, solange die Beendigung der Erhebungen infolge eines Verschuldens des Versicherungsnehmers gehindert ist.

(4) Eine Vereinbarung, durch welche der Versicherer von der Verpflichtung, Verzugszinsen zu zahlen, befreit wird, ist unwirksam.
Gruß

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Beitragvon Semper » 22.11.2007, 18:52

Danke für die Hilfestellung :D

Ich erwarte i.d.n.Tagen die Antwort auf mein Beschwerdebrief an den AL der Schadenabteilung. ( Zwischenmitteilung der PKV : Mahnkosten bleiben mein Problem) Ich werde für andere Interessierte berichten :dg:

Gruß !


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