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Beitragserhöhung DEBEKA PKV

Verfasst: 19.11.2023, 12:53
von Dabaka
Moin

Ich bin seit 1995 in der DEBEKA versichert, mittlerweile gesundheitlich angeschlagen, Tarifwechsel sind eher nicht mehr drin.

PN; PNE, Krank. TG 55 E, Lohnfortzahlung ab dem 43. Tag plus Pflege und das übliche, seit 2021 ca. 10 % p.a. Mehr, letzte Erhöhung gerade bekommen, somit 826 E all in.

Ich brauche bitte keine Belehrungen, wie teuer oder billig das Ganze ist, ich habe 3 Fragen:

1. Lohnt eine der zahlreichen Provider, um zu prüfen, ob die letzten 3-4 J rechtmäßig waren? Aussagen“ bis zu 12 J. Rückläufig“ lassen mich daran zweifeln?

2. Umstellung auf die Tarife mit 1410 E Selbstbehalt ohne Chefarzt, 2 Bett: Mir klar, was das heisst, Frage ist, ob der Rest dann aus dem alten Vertrag gleich bleibt, Zahn etc.

3. Hat eine Umstellung später Einfluss auf die Wahl Standard oder Basistarif?

Danke für Eure Hilfe.

Re: Beitragserhöhung DEBEKA PKV

Verfasst: 19.11.2023, 14:09
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum
Nein, Belehrungen benötigst du sicher nicht - nur vielleicht der Hinweis, dass ich deinen Beitrag von GKV in PKV verschoben habe, damit ihn auch unsere PKV-. Experten sofort finden.
Gruss
Czauderna

Re: Beitragserhöhung DEBEKA PKV

Verfasst: 19.11.2023, 15:36
von Dabaka
Lieben Dank dafür

Re: Beitragserhöhung DEBEKA PKV

Verfasst: 21.11.2023, 09:41
von eastman
Ich beobachte diese Diskussion um "unrechtmäßige bzw. rechtlich unzulässige" Beitragserhöhungen ja schon ein paar Jahre von der Seitenlinie aus. So, wie ich das verfolgt habe, gibt es seitens der Angreifenden zwei Argumentationslinien
- der eingeschaltete unabhängige Treuhänder ist nicht unabhängig genug, weil er (oft) mehr als 50% seiner Aufträge von einem Versicherer erhält
- die versandten Schreiben zur Beitragserhöhung sind unvollständig bzw./und unverständlich.

Man muss ja schon mal die Ironie würdigen, wenn Juristen wegen unverständlicher Schreiben klagen (die fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei Immobilienkrediten! Der Kunde sieht nicht genau, an wen er seinen Widerruf richten soll....). Für die Juristen ist die Aufmerksamkeit auf solche Klagen ja ein gefundenes Fressen: Da man hinsichtlich der internen Kalkulation des Versicherers ja im Blindflug agiert, kann eine Klageschrift ja aus Textbausteinen zusammengesetzt werden. Das Honorar bemisst sich nach dem Streitwert - hier wäre es im konkreten Fall ideal, wenn man ALLE Erhöhungen seit 1995 anzweifelt!

Das Anzweifeln der Unabhängigkeit impliziert (nur meine Meinung!!) aber indirekt, dass der Versicherer die dem Treuhänder vorgelegten Zahlen manipuliert hat. Die Variante, dass er weniger Beiträge dokumentiert, als tatsächlich eingenommen wurden....dürfte wohl unwahrscheinlich sein. ALSO wird assoziiert, dass MEHR Rechnungen gebucht wurden. Letzlich ist das Ganze ja eine Betrachtung : Einnahmen (Beiträge)-Ausgaben (Arztrechnungen und Betriebskosten). Ist das Ergebnis negativ - muss nachkalkuliert werden= Beitragserhöhung. Nur: dann müsste es ja irgendwo auch einen Abfluss "zuviel" kalkulierter Beiträge geben....und da fehlt mir die Phantasie, selbst wenn ich Habecksche Denkmodelle ( Das Geld ist ja nicht wirklich weg....) ansetze.

Sollte ein Versicherer also gerichtlich zu einer Rückerstattung von Beiträgen gezwungen werden, die Erhöhung aber eigentlich korrekt bzw. notwendig gewesen sein - wie kommt der Versicherer dann wohl nachfolgend zum Ausgleich der Unterdeckung....? Gesunde könnten diese "Korrektur" dafür nutzen, mit der "Rückerstattung" den unseriösen Versicherer zu wechseln und sich zu einem Unternehmen begeben, die tatsächlich nur unabhängige Treuhänder beauftragen UND verständliche Schreiben verschicken (Okay: Ironie aus). Zumindest die nicht Wechselnden dürften nach meiner Einschätzung in den Folgejahren dann etwas mehr zum Ausgleich herangezogen werden - mit rechtlich korrekten Schreiben. Also: win-win.

Re: Beitragserhöhung DEBEKA PKV

Verfasst: 25.11.2023, 13:08
von Dabaka
danke für den Exkurs, war aber nicht die Frage

Re: Beitragserhöhung DEBEKA PKV

Verfasst: 25.11.2023, 13:16
von eastman
Zitat:
1. Lohnt eine der zahlreichen Provider, um zu prüfen, ob die letzten 3-4 J rechtmäßig waren? Aussagen“ bis zu 12 J. Rückläufig“ lassen mich daran zweifeln?.....

Re: Beitragserhöhung DEBEKA PKV

Verfasst: 25.11.2023, 15:15
von RolandPKV
3. Hat eine Umstellung später Einfluss auf die Wahl Standard oder Basistarif?

Wenn man bei Tarifänderungen in der Bisex-Welt bleibt, steht einem später weiterhin der Standardtarif offen (wenn man die jeweiligen Bedingungen erfüllt, was aber nicht zu diesem Thread gehört).