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Wie lange PKV Schriftverkehr aufbewahren

Verfasst: 05.12.2023, 19:36
von ha-kr
Hallo Forum,

ich bin nun seit 20 Jahren in der PKV versichert, da gab es allerhand schriftliches was ich da bekommen habe u.a. Änderungen von Versicherungsbedingungen (PKV+Pflege), Anschreiben zu Beitragsanpassungen, Anschreiben zur Erhöhung des Krankentagegeldes, Beitragsbescheinigungen für den Arbeitgeber und und und. Ich habe das bisher immer aufgehoben (Ausnahme irgendwelche Werbung). Nun stehen da etliche Ordner im Schrank.
Frage: Muss/sollte man jedes Schriftstück von seiner PKV aufbewahren? Gibt es da sogar vorgeschriebene Aufbewahrungsfristen? Wie handhabt Ihr das?

Danke und Gruß
ha-kr

Re: Wie lange PKV Schriftverkehr aufbewahren

Verfasst: 06.12.2023, 09:45
von RolandPKV
Ich habe immer nur den aktuellen Nachtrag zum Versicherungsschein (mit den gegenwärtigen Beiträgen) in der Schublade. Alles andere kommt in die blaue Tonne.

Mittlerweile bekomme ich aber kaum noch etwas in Papierform, das meiste online im Service-Portal meines Versicherers.

Re: Wie lange PKV Schriftverkehr aufbewahren

Verfasst: 06.12.2023, 16:15
von ha-kr
Danke für die Info, hab ich mir schon fast gedacht das man die 20 Jahren alten Papier nicht mehr benötigt, auch weil es bestimmt schon zigfach einen neuen Stand dazu gibt

Re: Wie lange PKV Schriftverkehr aufbewahren

Verfasst: 06.12.2023, 22:22
von GS
Letztens kam ein Schrieb mit der Änderungssynopse zur PPV ab 1.2024. Gelesen, für zutreffend befunden und ab in die BT. Die neuen AVB in Gänze liegen a.p.O. auf meiner Festplatte.

Zugriff darauf bereits via Betreuungsverfügung geregelt? Doch, das nicht gerade.*
Mache ich morgen :mrgreen:

* Universalantwort auf alles mögliche, erfunden vom Kriminalassistenten Einar Rönn aus Arjeplog 8)

Re: Wie lange PKV Schriftverkehr aufbewahren

Verfasst: 06.12.2023, 23:02
von Carlo
Ich hebe grundsätzlich alles auf, was vertragsrelevant ist (in Papier und eingescannt).

Frühere Beitragsänderungen und Werbung kann man m.E. getrost wegwerfen. Alle Änderungen von AVBs hebe ich aber auf, ebenso Tarifänderungen. Wenn es einmal zum Streit kommen sollte, was gilt, ist es wichtig zu wissen, was man ursprünglich (d.h. vor 20 Jahren vereinbart hat).

Die AVB-Änderungen, die danach kamen, können potenziell alle unwirksam sein, wenn Du sie nicht selbst gewünscht hast oder bestimmte gesetzliche Anforderungen nachweislich erfüllt waren. Das betrifft v.a. AVB-Änderungen in Reaktion auf neuere Rechtsprechung oder vermeintlich Änderungen im Gesundheitswesen. Nicht alle davon sind vorteilhaft. Es ist daher gut zu wissen, was ursprünglich oder zwischendurch galt.

Ebenso bei Tarifänderungen: den ganzen Schriftverkehr dazu würde ich aufheben, v.a. wenn er Aussagen zum Inhalt oder der Bedarfsgerechtigkeit der Tarife enthält.Ebenso alle Anträge und Formulare, die Du einmal gestellt oder ausgefüllt hast. Der Versicherungsschein und der Antrag gehören immer zusammen. Denn nur so ist nachvollziehbar, was genau vereinbart wurde und ob der Versicherungsschein oder der Antrag gilt (vgl. § 5 Abs 3 VVG).

So halte ich es zumindest.

Re: Wie lange PKV Schriftverkehr aufbewahren

Verfasst: 07.12.2023, 15:49
von ha-kr
Danke für die Infos.
Der Tipp mit dem Scannen gefällt mir gut, man hat dann zumindest das Papier los, aber die Daten sind eingescannt noch vorhanden.

Gruß
ha-kr