Beamter Bund Öffnungsklausel

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Mark2022
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Beamter Bund Öffnungsklausel

Beitragvon Mark2022 » 08.12.2023, 10:10

Hallo zusammen,

ich bin Mitte 40 und habe die Möglichkeit Beamter noch zu werden. Die Einstellung Zusage liegt bereits vor.
Leider hatte ich in den letzten drei Jahren ein Termin mit einem Psychotherapeuten.
Ich war bei PKV Anbieter und würde bei einer Frage "durchfallen" und höchstwahrscheinlich ohne Öffnungsklausel nicht angenommen. Längere Fristen gab es bei diesem Anbieter nicht bzw. greifen nicht bei meiner Konstellation.
Auskünfte anderer PKV Anbieter ergab dasselbe.

Ich kam nun auf die Idee, einfach die Öffnungsklausel zu ziehen und in 15 Monaten wieder zu einer anderen PKV wechseln.
Dann wäre die Antwort "Nein" auf Behandlungen in den letzten 3 Jahren. Laut Vermittler würde das so klappen.

So hätte ich kein Zuschlag und volle Wahlmöglichkeiten. Da es sich nur um 15 Monate handelt, müssten die Konditionen fast identisch sein, oder?

1.) Würde das vorraussichtlich so funktionieren?
2.) Laut PKV Vermittler erfährt die Beihilfe nichts davon unter welchen Voraussetzungen man angekommen wurde. Ist das korrekt?

Saxum
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Re: Beamter Bund Öffnungsklausel

Beitragvon Saxum » 13.12.2023, 13:57

Hmm, abgesehen von ich glaube fünf oder so Anbietern ausgenommen, wird die Psyche ja meistens in einem 10 Jahre Zeitraum abgefragt. Theoretisch könnte man also durchaus bei einem Anbieter via Öffnungsaktion "reinkommen" und dann von da aus versuchen bei anderen Anbietern abzufragen, nachdem man deren Abfragezeitraum "überschritten" hat.

Jedoch sehe ich die Schwierigkeit insbesondere bei folgender Fragestellung, die wohl bei den Versicherern auftauchen könnte. So in etwa wie z.B.: "Wurde ein Krankenversicherungsvertrag vom Versicherer abgelehnt" oder ggf. "Wurde eine Krankenversicherung bei einem Versicherer mit Leistungsausschluss oder Beitragszuschlag angenommen" oder ähnliches. Da könnte dann zumindest ggf. der weggefallene Risikozuschlag eröffnet werden.

Also .... sagen wir mal so man lässt sich jetzt via Öffnungsklausel Versicherung und dann lässt man x Jahre "nix passieren" außer halt Erkältung und übliche Geschichten und dann kann man bei einem anderen Versicherer die Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Ja das könnte in der Theorie wohl für mich als Laiensicht klappen - ohne Gewähr natürlich. Ob die Experten mit so etwas Erfahrung haben weiß ich natürlich nicht.

War es eine Psychotherapie aufgrund eines besonderen Anlasses? Etwa beispielsweise Trauerbewältigung bei Tod eines nahen Angehörigen? In solchen Fällen sehen die Versicherer wohl davon ab, es als "reguläre Psychobehandlung" anzusehen. Hierzu könnte ggf. ein kompetenter Fachmensch dazu beraten.

Der Beihilfe ist es im übrigen egal, "wo" und "wie" man versichert ist. Ob die Öffnungsaktion gezogen worden ist oder nicht oder ein Risikozuschlag anfällt, das alles ist für die Beihilfe nicht relevant und die brauchen diese Infos auch nicht. Hier ist einzig und alleine Wichtig, dass grundsätzlich zusammen mit der Beihilfe eine 100% Versicherungsabdeckung erreicht wird.


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