Problem!

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pensing
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Problem!

Beitragvon pensing » 14.11.2007, 09:31

Guten Morgen!

Ich denke ich stehe vor einem Problem, und wollte mal fragen was mir diesbezüglich so "blüht"!

Ich bin seit ca. 6 Monaten privat versichert, was mir persönlich auch gut gefällt! :-)
Allerdings ist jetzt meine ehemalige GKV auf meinen AG zugegangen, da ich hätte noch nicht wechseln dürfen, aufgrund des neues Gesetzes zum Anfang des Jahres. Ich habe die geforderten 3 Jahre noch nicht erreicht, vor allem deswegen nicht, da ich eine Zeit lang im Ausland war.

Gut und schön, so wie es aussieht werde ich wohl oder übel wieder in die GKV wechseln müssen, aber die Frage die sich mir natürlich nun stellt ist...muss ich mich nachträglich versichern und alle Beiträge rückwirkend bezahlen? Das wäre dann wohl der "worst case" für mich, denn diese Summe wäre ja nicht ganz unerheblich.

Kann ich diesbezüglich eigentlich im Notfall, sollte es zum "worst case" kommen, meine Maklerin dafür in Regreß ziehen? Die hat mich ja beraten etc.

Danke vielmals

Michael

Gast100

Beitragvon Gast100 » 14.11.2007, 12:03

Warst Du im Ausland gemeldet oder hier abgemeldet? Dann gilt das Deutschgesetz mangels fehlender Souveränität für Dich in diesem Zeitraum nicht.

pensing
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Beitragvon pensing » 14.11.2007, 12:05

Nee, ich war nicht abgemeldet...war beim meine Eltern gemeldet!

Gast100

Beitragvon Gast100 » 14.11.2007, 12:25

Vielleicht kannst Du trotzdem irgendwas schriftlich vorlegen, dass Du Deinen "gewöhnlichen Aufenthalt" dort hattest. Mietvertrag oder so und nur vergessen abzumelden.

GS
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Vergiss ...

Beitragvon GS » 14.11.2007, 12:42

... die Ratschläge von Gast100.

Du reitest Dich nur in eine Sache hinein, aus der Du so schnell nicht wieder rauskommst. Und die Schwierigkeiten, die Du dann haben wirst, werden ihn sicher nur 'am Rande' interessieren.

Besser schon ist der andere Gedanke: Da muss doch bei der Beratung etwas nicht in Ordnung gewesen sein. Solltest Du letztlich also gar nicht aus der Versicherungspflicht herausgekommen sein, bestehen gute Aussichten auf Rückabwicklung der PKV-Beiträge zumindest teilweise.. Notfalls Rechtsberatung in Anspruch nehmen, die gibts hier im Forum natürlich nicht - höchstens von (s.o).

Zweite Möglichkeit: Die Maklerin versteht etwas von ihrem Job, aber die Krankenkasse ist schief gewickelt. Was meint sie (die Maklerin) denn selbst zu dieser Angelegenheit?

Gruß
Gerhard

Gast100

Beitragvon Gast100 » 14.11.2007, 13:22

Was mich am Rande interessieren wird, das dürfen Sie schon mir überlassen. Sie müssen jetzt nicht wegen Ihres momentanen Blutdrucks die Forenpolizei spielen.

Im übrigen würde ich erst mal davon abraten, einen Anwalt einzuschalten. Der möchte nämlich auch Geld verdienen.

pensing
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Beitragvon pensing » 14.11.2007, 13:36

Also, erstmal keinen Streß verbreiten hier...:-)

Mit der Maklerin stehe ich in guten Kontakt und wir warten jetzt beide erstmal ab, was meine ehemalige GKV zu der ganzen Sache sagt, und was die nun von mir erwarten! Sollte es dann zum "worst case" kommen, dann darf ich die Schuld auf Sie schieben, so zumindest Ihre Aussage...ob mir das helfen wird, nun ja...

Vielleicht kann ich der GKV ja einen Vorschlag machen, dass ich zum 1.12. z.B. wieder bei denen einsteige, und das dafür keine Rückabwicklung von Nöten ist, denn das wäre extrem aufwendig, nicht nur für mich, sondern auch für meinen AG.
Ob die sich darauf einlassen werden weiß ich nicht, aber wenn nicht, werde ich mit Sicherheit eine andere GKV wählen, das werde ich auch so Kund tun...ist keine Erpressung, ist nur ein nehmen und geben, finde ich zumindest! ;-)

Ansonsten soll es auch eine Art von Frist für die GKV geben, in der Sie überprüfen müssen, ob ich hätte wechseln dürfen...weiß zufällig jemand wie diese Frist aussieht?

Es wird also alles darauf hinauslaufen, dass ich rückwirkend zahlen muss, habe ich in etwa richtig verstanden, oder?

Das mit dem Ausland wird wohl nichts bringen, denn ich habe danach eine geraume Zeit wieder in Deutschland gearbeitet...von dem her wird mir die Zeit nichts bringen!

Danke
Michael

GS
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Einen Anwalt ...

Beitragvon GS » 14.11.2007, 13:55

... bzw. Rechtsberatung hatte ich nur "notfalls" in Spiel gebracht.

Unter vernünftigen Menschen heißt das, "erst mal" die anderen, gebührenfreien Möglichkeiten auszuloten, denen ich auch einige Buchstaben mehr gewidmet habe.

In den allermeisten Fällen ist dann eine kostenpflichtige Rechtseratung nicht mehr nötig. Nur wenn das nicht der Fall ist und ich z. B. auf 3.000 Euronen sitzenbleiben soll, also "notfalls" ...

Mein Blutdruck ist übrigens völlig ok - 395/270. In der letzten halben Stunde um 50 gefallen, scheint bald zu schneien hier 8)

Gast100

Beitragvon Gast100 » 14.11.2007, 14:07

Gut, dann guck doch mal ins SBG speziell SGB IV und V was dort über die säumige Beiträge/Mitgliedschaft steht und such mal raus, was für Dich in Frage kommt. Z.B. § 190 SGB V -Ende der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger

Und in der Satzung Deiner GKK kann man auch mal nachgucken.

GS
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Einkommensgrenzen, Fristen und Termine

Beitragvon GS » 14.11.2007, 14:57

pensing hat geschrieben:Ansonsten soll es auch eine Art von Frist für die GKV geben, in der Sie überprüfen müssen, ob ich hätte wechseln dürfen...weiß zufällig jemand wie diese Frist aussieht?


Hallo Michael,

1) War das jeweils auf die nächsten 12 Monate hochgerechnete anrechenbare Gehalt (a) im Dezember 2006 > 47.250 € und (b) am 1. Januar 2007 > 47.700 €? Wenn ja: 1:0 für Dich.

2) Wann hattest Du bei der GKV gekündigt, um zur PKV zu wechseln? So rechtzeitig, dass die Kündigung der Kasse vor dem 2.2.2007 vorgelegen hat? Wenn ja: 2:0 und Sieg auf der ganzen Linie.

Wenn 1) oder 2) mit nein beantwortet werden müssten, bleibt zum Trost nur noch die Zusage der Maklerin, dass Du dich an sie halten kannst.

Dumm gelaufen wäre es jedoch, wenn sie Dich auch zum Termin 2.2.2007 richtig beraten hat, Du aber trotzdem die Kündigung zu spät losgeschickt und sie darüber nicht informiert hast. Andernfalls hätte sie die Aktion nämlich noch abblasen können, so aber nicht.

Gruß
Gerhard

pensing
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Beitragvon pensing » 14.11.2007, 15:16

Danke für die Ratschläge...

Leider ist die Kündigung nicht vor dem 22.2. eingegangen...

Nun ja, ich warte mal ab und harre der Dinge...rechnen tue ich mittlerweile mit dem schlimmsten!

Danke

trougott
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Beitragvon trougott » 14.11.2007, 22:27

1. tolle Maklerin:zeigt ja in GKV-Angelegenheiten damals wie heute wenig
bis keine Kompetenz (würde mir mal Gedanken zur
Qualität der PKV-Vermittlung machen)
2. grundsätzlich ist der Arbeitgeber zur Prüfung GKV/PKV verpflichtet.Ent-
stehende Negativfolgen gehen zu seinen Lasten
3. tolle PKV: prüft diese nicht gerade in der Reformphase Ihr Wechselrecht ?
Verlangt dieses Unternehmen keine Vorversicherungs-
bescheinigung ? (allein hieraus sind leicht rechtliche Über-
prüfungen möglich) [würde.......]
4. haben Sie bzw Ihre tolle Maklerin schon Rücksprache mit der PKV bzgl.
Rückabwicklung des KV-Vertrages gehalten ?
( gem. BGB sind die empfangenen und gegeben Leistungen
zurück zu geben, d.h., Erstattung der PKV-Beiträge [ca.50/50] und Nachbelastung [ca.50/50] des GKV-Beitrages. Lustig wird's mit
den zwischenzeitlich entstandenen PKV-Kosten: Besuch ua beim Dok.
mit dem Hinweis, rückwirkend auf GKV-Niveau abzurechenen)
5. "Mit der Maklerin stehe ich in guten Kontakt und wir warten jetzt beide erstmal ab...": Ist die total irre ? Morgen gibt's den ersten Frost. Was sagen Sie der Aufnahme im Krankenhaus nach dem Unfall über Ihren Krankenversicherungsschutz ?
6. Als tolle Maklerin hat Sie Ihnen sicherlich den Abschluß einer Rechtsschutzversicherung als "Versicherung" gegen "Versicherungen" empfohlen. Oder ? Wenn ja, prima. Da gibt's so'n Passus "Schadenersatz-RS"...

GS
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Toll ...

Beitragvon GS » 14.11.2007, 23:08

... dieser Einstand, Traugott. Und dann gleich so ein Rundschlag?

Wie es aussieht, wurde hier der Antrag kurz nach dem 2.2., aber sicher vor dem 1.4. gestellt. In dieser Phase war weder von der GKV, die die Kündigung bekam, eine Vorversicherungsbescheinigung (welch ein hässliches Wort, aber kein Vorwurf an Dich) zu verlangen, noch konnte die annehmende PKV riechen, dass es sich nicht um eine auch nach dem neuen Recht freiwillige Vorversicherung handelt.

Ok, wie es weiterhin aussieht, hat die Maklerin gepennt. Und auch wenn sie noch so gut aussieht und nett ist über alle Maßen, sollte Michael sich schon 2 mal überlegen, ob er 1) ihr den Schadenersatz "schenkt" und 2) sich in KV- oder sonstigen Versicherungsangelegenheiten von ihr betreuen lässt.

Seine Sache - nicht unsere.

Die Dame hat nicht zufällig die Initialen N.S.?

trougott
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Re: Toll ...

Beitragvon trougott » 14.11.2007, 23:53

GS hat geschrieben:... dieser Einstand, Traugott (Trougott) Und dann gleich so ein Rundschlag? (Ja,fühlt sich jemand getroffen ?[u]

Wie es aussieht, wurde hier der Antrag kurz nach dem 2.2., aber sicher vor dem 1.4. gestellt. In dieser Phase war weder von der GKV, die die Kündigung bekam, eine Vorversicherungsbescheinigung (welch ein hässliches Wort, aber kein Vorwurf an Dich) zu verlangen ([u]die kann immer verlangt werden.Und wenn die GKV rechtlich nicht in der Lage ist,dann muß sie der Kündigung halt widersprechen[u]), noch konnte die annehmende PKV riechen ([u] Hallo,die muß das wissen oder eindeutig von der GKV erklären lassen. Was ist das denn für für ein verantwortungsloser Laden..?[u]) dass es sich nicht um eine auch nach dem neuen Recht freiwillige Vorversicherung handelt. ([u]sorry, klingt irgendwie nach "erst mal Neugeschäft,dann abwarten ob's knallt[u])

Ok, wie es weiterhin aussieht, hat die Maklerin gepennt ([u]ne.bei den möglichen finanziellen Auswirkungen erschien die Maklerin gerade in dieser rechtlichen "Grauzone" rücksichtslos courtageorientiert [u]) Und auch wenn sie noch so gut aussieht und nett ist über alle Maßen, sollte Michael sich schon 2 mal überlegen, ob er 1) ihr den Schadenersatz "schenkt" und 2) sich in KV- oder sonstigen Versicherungsangelegenheiten von ihr betreuen lässt.

Seine Sache - nicht unsere. ([u]Stimme ich leider vollkommen zu.....[u])

Die Dame hat nicht zufällig die Initialen N.S.?
[u] ([u]sagt mir noch nichts,fragen wir doch mal den Michael ;-))

GS
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Herrgott, Traugott ...

Beitragvon GS » 15.11.2007, 02:26

... sorry, Trougott,

im Unterstreichen bist Du nicht zu übertreffen.

Warum sollte ich mich getroffen fühlen?

Über den Rest lachen nicht einmal die Hühner. Vor dem 1.4.2007 musste keine gesetzliche Kasse sich von freiwilligen Mitgliedern bei deren Kündigung die Folgeversicherung bestätigen lassen, seither schon. Der betreffende Vorgang stammt offensichtlich aus der Zeit vor dem 1.4.

Und bei einem vollständig und plausibel ausgefüllten Antrag auf Vollversicherung kann das PKV-Unternehmen sich mit einigem Recht darauf verlassen, dass er unter ordentlicher Beratung auch von einem Nicht-Versicherungspflichtigen gestellt wurde. Allerdings: Wenn ihm die eigenen Vermittler regelmäßig "Platzpatronen" einreichen, wen wundert es, wenn so ein Unternehmen von Stund an hartherzig und misstrauisch wird und die Kunden vor dem Vertragsabschluss schon mal fragt, ob dieser Vertrag denn eine Zukunft habe.

Die Frage nach den Initialen war natürlich an den Thread-Autoren Michael gestellt. Vielen Dank, das Du auch dazu noch Deinen Senf geben musstest. Es wird sicher nicht der letzte gewesen sein.

Gruß
Gerhard


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