JAEG 2024 lt. AG unter der Grenze

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Alex36
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JAEG 2024 lt. AG unter der Grenze

Beitragvon Alex36 » 22.12.2023, 22:24

Hallo! Laut meines AG bin ich dieses Jahr unter der JAEG die es ab Januar 24 geben wird.
Also muss ich mich ab Januar bei einer GKV versichern lassen. Habe das heute erstmal telefonisch erfahren.
Bin nur etwas verwirrt, da mein Gesamtbrutto über der neuen JAEG liegt.
Ich bekomme einen nicht steuerpflichtigen Zuschuss zum Kindergarten für meine Kind und eine betriebliche Altersvorsorge. Außerdem habe ich einen Firmenwagen.
Was gilt denn nun für die JAEG , das Gesamtbrutto oder das Steuerbrutto. Bin super verwirrt. Mein AG konnte mir nicht weiterhelfen, ich soll mich ans Steuerbüro wenden.

GS
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Re: JAEG 2024 lt. AG unter der Grenze

Beitragvon GS » 22.12.2023, 23:05

Alex36,
was siehst du neben "Rentenversicherungspflichtiges Brutto"?
Steht dort "69.300" oder kleiner, wars das fürs erste. :(

Gruß
von GS

Alex36
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Re: JAEG 2024 lt. AG unter der Grenze

Beitragvon Alex36 » 23.12.2023, 05:58

GS hat geschrieben:Alex36,
was siehst du neben "Rentenversicherungspflichtiges Brutto"?
Steht dort "69.300" oder kleiner, wars das fürs erste. :(

Gruß
von GS


Meinst du Steuer-Brutto ?
Grüße

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Re: JAEG 2024 lt. AG unter der Grenze

Beitragvon Czauderna » 23.12.2023, 08:07

Hallo,
nein, das Sozialversicherungspflichtige Brutto, denn nicht alles, was steuerpflichtig ist ist muss auch zwangsläufig sozialversicherungspflichtig sein.
Gruss
Czauderna

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Re: JAEG 2024 lt. AG unter der Grenze

Beitragvon Alex36 » 23.12.2023, 08:42

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
nein, das Sozialversicherungspflichtige Brutto, denn nicht alles, was steuerpflichtig ist ist muss auch zwangsläufig sozialversicherungspflichtig sein.
Gruss
Czauderna


Finde ich in meiner Lohnabrechnung nicht. Ich bin total verwirrt, weil ich dachte ich kenne mich gut aus.

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Re: JAEG 2024 lt. AG unter der Grenze

Beitragvon Alex36 » 23.12.2023, 08:47

Alles gut , hab nicht vertan!

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Re: JAEG 2024 lt. AG unter der Grenze

Beitragvon Racer76 » 24.12.2023, 21:48

Rutscht man durch die Erhöhung der JAEG im neuen Kalenderjahr unter diese, kann man sich meines Wissens nach von der Versicherungspflicht befreien lassen und kann in der PKV bleiben. Das geht bis zu drei Monate danach noch.

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Re: JAEG 2024 lt. AG unter der Grenze

Beitragvon GS » 25.12.2023, 01:11

Racer76 hat geschrieben:Rutscht man durch die Erhöhung der JAEG im neuen Kalenderjahr unter diese, kann man sich meines Wissens nach von der Versicherungspflicht befreien lassen und kann in der PKV bleiben. Das geht bis zu drei Monate danach noch.
Das trifft grundsätzlich zu, aber warum auch immer will er, um mal die Beatles zu Wort kommen zu lassen, "Back in the USSR" :mrgreen:

Fröhliche Weihnachten - wir sind ja schon mittendrin

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Re: JAEG 2024 lt. AG unter der Grenze

Beitragvon Czauderna » 25.12.2023, 10:29

Hallo,
was eine Befreiung angeht, das sollte man sich erst ganz genau überlegen und dann prüfen, ob das überhaupt möglich ist - unter diesem Link ist es ausführlich beschrieben https://www.lohn-info.de/krankenversich ... licht.html
Gruss
Czauderna

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Re: JAEG 2024 lt. AG unter der Grenze

Beitragvon Racer76 » 26.12.2023, 08:50

GS hat geschrieben:Das trifft grundsätzlich zu, aber warum auch immer will er, um mal die Beatles zu Wort kommen zu lassen, "Back in the USSR" :mrgreen:


Ok, hatte zu spät bemerkt, dass der TO sein Anliegen bereits in einem anderen Unterforum beschrieben hat und nicht mehr in der PKV bleiben möchte.
Wenn der Arbeitgeber das nicht beurteilen kann oder möchte, sollte man sich selbst um die Sache kümmern und fachlich fundierte Hilfe in Anspruch nehmen.

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Re: JAEG 2024 lt. AG unter der Grenze

Beitragvon Alex36 » 04.01.2024, 09:15

Noch eine weitere Frage. Mir wurde nun gesagt, ich soll die Versicherung umschreiben lassen. Zb in Zusatzversicherungen wie Zahnzusatz/Krankentagegeld. Das leuchtet mir ein. Allerdings ruht dabei die PKV. Bin ich dann dazu verpflichtet diese wieder aufzunehmen wenn ich wieder über die Grenze komme oder kann ich mich dann entscheiden ob ich freiwillig gesetzlich oder PKV versichert werde? Ich wollte die PKV kündigen, da ich nicht denke, dass ich diese nochmal aufnehmen werde.

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Re: JAEG 2024 lt. AG unter der Grenze

Beitragvon Czauderna » 04.01.2024, 09:24

Hallo,

Alex36 hat geschrieben:Noch eine weitere Frage. Mir wurde nun gesagt, ich soll die Versicherung umschreiben lassen. Zb in Zusatzversicherungen wie Zahnzusatz/Krankentagegeld. Das leuchtet mir ein. Allerdings ruht dabei die PKV. Bin ich dann dazu verpflichtet diese wieder aufzunehmen wenn ich wieder über die Grenze komme oder kann ich mich dann entscheiden ob ich freiwillig gesetzlich oder PKV versichert werde? Ich wollte die PKV kündigen, da ich nicht denke, dass ich diese nochmal aufnehmen werde.


genauso ist es, wenn du dich wieder freiwillig versichern musst, kannst du in der GKV verbleiben, wenn du das willst, kannst aber auch wieder in die PKV zurückkehren, d.h. ein "Ruhen" der PKV-Mitgliedschaft muss nicht sein, meine Meinung.
Gruss
Czauderna

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Re: JAEG 2024 lt. AG unter der Grenze

Beitragvon Saxum » 04.01.2024, 09:34

Ja das deckt sich auch mit meiner Kenntnis. Eine Anwartschaft ist keine Pflicht, aber erleichtert bzw. ermöglicht eine spätere Rückkehr in die PKV.

Allerdings erlischt in den meisten Fällen die Anwartschaft, wenn man wieder über der JAEG ist bzw. Versicherungspflicht nicht mehr besteht und trotzdem sich weiter gesetzlich freiwillig versichern lässt - also die Option der Anwartschaft nicht zieht.

Wenn du diesen Weg für dich kategorisch ausschließt und nicht doch ein Backup in der Hand haben willst, falls du dich doch anderes entscheiden würdest, dann kann man darauf verzichten, ja.

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Re: JAEG 2024 lt. AG unter der Grenze

Beitragvon RolandPKV » 04.01.2024, 11:47

Aber auch wenn die PKV gekündigt wird sollte eine Umwandlung in Zusatzversicherungen mit Anrechnung der bisher gebildeten Alterungsrückstellungen möglich sein. Bei manchen Anbietern ist dies ein in den Versicherungsbedingungen aufgeführtes Recht des Versicherungsnehmers, er hat also darauf Anspruch. Bei den anderen Anbietern hat man zwar keinen juristischen Anspruch darauf, es wird aber in der Regel gemacht. Wenn man allerdings bereits Erkrankungen hat, die in Zukunft auch bei den Zusatzversicherungen Kosten verursachen werden, dürfte die Bereitschaft des Versicherers eher gering sein.


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