PKV Gesundheitsfragen nachträglich richtig stellen + Optionsversicherung

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Erek
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PKV Gesundheitsfragen nachträglich richtig stellen + Optionsversicherung

Beitragvon Erek » 02.01.2024, 21:58

Liebes Forum,

ich bitte um eine Einschätzung zu meiner Situation und Ideen bzw. Tipps, wie ich weiter verfahren könnte.

Kurze Schilderung:
Ich bin Beamter seit 09/2020 und habe einen Beihilfe-Tarif bei der A.....z abgeschlossen. Bis jetzt 01/2024 habe ich keine Rechnungen eingereicht, da ich keine Behandlungen in Anspruch genommen habe.
Beim Abschluss habe ich bei den Gesundheitsfragen unbewusst zwei falsche Angaben getätigt (eigener Fehler und Abwiegelung des "Vermittlers", jetzt bin ich schlauer). Dies ist mir jetzt erst aufgefallen, weil ich meine Patientenakte von der GKV angefordert habe, um evtl. eine BU-Versicherung abzuschließen (hätte ich auch schon bei der PKV machen sollen, weiß ich jetzt).


Da ich auf keinen Fall möchte, dass ich später ein Problem bekomme, überlege ich nun, wie ich vorgehe:

1. Die Versicherung über die beiden Diagnosen informieren (Gefahr: evtl Rücktritt vom Vertrag und ich kann keine Öffnungsaktion mehr in Anspruch nehmen)

2. Die Versicherung wechseln, da ich bei einer "neuen" Gesundheitsprüfung keine Probleme hätte (beide Diagnosen würden aus dem Abfrage-Zeitraum) fallen.

3. Am liebsten wäre mir eine "freiwillige neue Gesundheitsprüfung" bei der aktuellen Versicherung, gibt es sowas denn?



Vielen Dank für euren Input

Erek
Zuletzt geändert von Erek am 03.01.2024, 13:47, insgesamt 2-mal geändert.

Saxum
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Re: PKV Gesundheitsfragen nachträglich richtig stellen

Beitragvon Saxum » 02.01.2024, 22:33

Grundsätzlich wird wohl keiner vorab sagen können, wie der Versicherer reagieren wird. Grundsätzlich gilt wohl der Grundsatz "Was der Versicherungsnehmer nicht weiß, kann er auch nicht angeben.", auch wenn die Versicherer natürlich im etwaigen Streitfall argumentieren versuchen würden, dass doch Kenntnis bestanden haben müsste. Sofern es also nicht gerade um "offenkundig gefahrerhebliche Umstände" gehandelt hat, wie etwa ein chronisches Rückenleiden oder ein stationärer Aufenthalt was man ja durch bisschen "nachdenken" darauf kommen könnte bzw. es auf der Hand läge sollte es relativ im Rahmen sein.

Ich persönlich als Laie würde sagen, die von dir aufgeführten "Nicht-Angaben" sind für mich harmlos. Insbesondere wenn diese nur einmalig auftauchen.

Die beste Lösung wäre für mich, falls man sich nicht zu viele Gedanken machen möchte, wäre es einfach dem Versicherer es direkt Nachzumelden und bestenfalls auch eine Erklärung mitzuliefern warum es "erst jetzt" bekannt geworden ist und was genau die Hintergründe hier wären und dass bestenfalls Beschwerdefreiheit vorliegt.

Ich kann nur davon erzählen, dass ich meiner Versicherung 5 Fälle nachgemeldet habe die mir erst im späteren Verlauf aufgefallen sind, weil ich hier eben z.B. Rechnungen eingeheftet hatte. Die waren aber auch eher "harmloser" Natur (im sinne von "einmalige Sachen" und nichts chronischer Natur oder gefahrerheblicher Umstände sein könnten) und mir wurden hier dann bescheinigt, dass das alles okay ist und keine Auswirkungen auf den Vertrag hat. Das hat mich natürlich dann sehr beruhigt.

Das ist aber natürlich keine pauschale Antwort, da jeder Versicherer das natürlich individuell prüft. Ich würde aber diesen Weg mit der Nachmeldung gehen wollen und wenn deine Gesundheitshistorie tatsächlich in den relevanten Abfragezeiträumen ab heute so gut wäre, solltest du bei einem Rücktritt mit dem Versicherer ggf. problemlos einen neuen Antrag bei einem anderen Versicherer stellen können. Natürlich könnte man auch ggf. zweispurig fahren und erst einen Antrag beim anderen Versicherer stellen, die bei Annahme dann in einen einen Optionstarif für einen PKV-Wechsel münden würde und anschließend die Nachmeldung tätigen. Den Optionstarif kann man dann nach Gusto und Situation weiter aufheben, kündigen oder doch ziehen.

So von mir als Laie.

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Re: PKV Gesundheitsfragen nachträglich richtig stellen

Beitragvon Erek » 02.01.2024, 22:46

Erst einmal vielen Dank dass du dir Zeit genommen hast für deine Einschätzung und ausführliche Antwort.

Der Gedanke mit dem Options-Tarif hilft mir schon einmal weiter.

Erek
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Re: PKV Gesundheitsfragen nachträglich richtig stellen

Beitragvon Erek » 03.01.2024, 13:46

Update:

Laut Berater eines anderen privaten Krankenversicherers bringt mir eine Anwartschaft bzw. Option nichts, da ich bereits Beamter bin und ebenso bereits in der PKV versichert bin.
Die Anwartschaft bzw. Option friert den Gesundheitszustand nur ein für den Fall, dass man zum ersten Mal zum Beamten ernannt wird und dann von der GKV in die PKV wechselt. Sein Rat: Ich solle mir die Anwartschaft sparen, da in meinem Fall nutzlos. Sollte mich meine derzeitge PKV aus dem Vertrag entlassen wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, soll ich einen normalen Antrag auf Aufnahme stellen (die Gesundheitsfragen würde ich ohne Probleme bestehen, da ich seit Jahren in keinerlei Behandlung war).

Kann ein Fachkundinger diese Aussage bestätigen? Oder mir sagen, wo es eine solche Option gibt, die in meinem Fall greift?

Saxum
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Re: PKV Gesundheitsfragen nachträglich richtig stellen + Optionsversicherung

Beitragvon Saxum » 03.01.2024, 14:00

Es kommt natürlich auf die Ausgestaltung des Optionstarifs an, es gibt aber manche die durchaus für PKV Versicherte geöffnet sind. Dass man einen Beamtenstatus hat ist hierbei eigentlich unerheblich. Ich kann hier nur empfehlen die Versicherungsbedingungen herunterzuladen und dann dort nach dem Tariftext für den Optionstarif oder Anwartschaft zu suchen, sofern eine solche beim Versicherer "von Anfang an" möglich ist.

Ein Beispiel könnte unter "Versicherungsfähigkeit" etwa sein: "Versicherungsfähig sind Personen, für die eine Krankheitskostevollversicherung bei einem Unternehmen der deutschen privaten Krankenversicherung (PKV) besteht."

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Re: PKV Gesundheitsfragen nachträglich richtig stellen + Optionsversicherung

Beitragvon RolandPKV » 03.01.2024, 14:28

@Saxum: wie soll das funktionieren? Dann könnte man ja beim Anbieter A einen Superbillig-Tarif abschließen (äußerst leistungsschwach, aber man spart gigantisch viel) und beim Anbieter B eine Option auf einen leistungsstarken Tarif. Wenn man dann mal richtig krank wird, zieht man die Option bei B und ist umfassend versichert.

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Re: PKV Gesundheitsfragen nachträglich richtig stellen + Optionsversicherung

Beitragvon GS » 03.01.2024, 17:09

Hallo zusammen,

Optionstarife wie von @Saxum angesprochen, die (auch) den Wechsel privat/privat ohne neue Gesundheitsprüfung einschließen, gibt es durchaus.

In diesem Fall geht es nicht um die Taktik, wozu @RolandPKV ja ein passendes Negativbeispiel genannt hat, sondern darum, die Mindest-Restversicherungsdauer beim Erstversicherer abzudecken.

Daher ist die Optionsdauer "Privat/privat" auch auf kurze laufzeiten begrenzt, z. B. maximal 18 Monate. Kann der Erstvertrag früher als geplant beendet werden, z. B. wegen Beitragserhöhung, wird die Option entsprechend früher gezogen.

Grüße
von GS

Saxum
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Re: PKV Gesundheitsfragen nachträglich richtig stellen + Optionsversicherung

Beitragvon Saxum » 03.01.2024, 17:17

@RolandPKV, warum nicht - wenn man es mag. Es existiert meiner Kenntnis nach kein Regelungsgehalt der das verbietet, wenn die Versicherer es gerade eben für potenzielle PKV zu PKV Wechsler*innen anbieten. Manchmal für 6 Monate, 13 Monate, 18 Monate auch gibt es welche mit 3 Jahren oder dergleichen - was eben angeboten wird.

Daher natürlich haben die Optionstarife oft entsprechende Laufzeiten bzw. Befristungen und bei einem Wechsel würde natürlich nur der übertragswert mitgenommen werden.

Ich etwa bin so gewechselt - natürlich sollte es nicht für Unsinn verwendet werden, es ist aber nicht verboten.

Edit: GS war schneller
Zuletzt geändert von Saxum am 03.01.2024, 17:41, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: PKV Gesundheitsfragen nachträglich richtig stellen + Optionsversicherung

Beitragvon RolandPKV » 03.01.2024, 17:30

Okay. Wenn die Optionsdauer entsprechend kurz ist, ist der von mir beschriebene Missbrauch kaum möglich. Alles andere würde auch keinen Sinn machen, die Versicherer sind ja nicht dumm.

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Re: PKV Gesundheitsfragen nachträglich richtig stellen + Optionsversicherung

Beitragvon Erek » 03.01.2024, 18:49

Ich möchte mich wirklich ganz herzlich bei allen bedanken, die ihre Gedanken zu meinem Fall geteilt haben und mir somit weitergeholfen haben - vielen vielen Dank!

Eine letzte Frage habe ich noch (gerne auch als PN):

Sind euch zufällig Versicherer oder Tarife für einen PKV/PKV-Wechsel bekannt, bei denen ich anfragen kann?

Saxum
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Re: PKV Gesundheitsfragen nachträglich richtig stellen + Optionsversicherung

Beitragvon Saxum » 03.01.2024, 20:12

Ein Hinweis noch an dieser Stelle, wenn du gegenüber dem Vertreter der Versicherer dahingehend geäußert hast, dass du den Optionstarif nur als „Backup“ haben willst, wird die Antwort aller Voraussicht natürlich eher bescheiden ausfallen - was man auch nachvollziehen kann.

Ansonsten, siehe PN.

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Re: PKV Gesundheitsfragen nachträglich richtig stellen + Optionsversicherung

Beitragvon Racer76 » 04.01.2024, 12:23

Soweit mir bekannt verjähren falsche Angaben bei den Gesundheitsfragen bei "einfacher" Fahrlässigkeit nach 3 Jahren. Die wären ja nun verstrichen :wink: Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz verlängert sich diese Frist wohl auf 10 Jahre.

Bei Bestehen einer RSV bietet es sich an, sich auf den Fall bezogen kompetent beraten zu lassen. Oder die ca. 300€ für eine Erstberatung zu investieren. Dies könnte teure Fehler vermeiden.

Erek
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Re: PKV Gesundheitsfragen nachträglich richtig stellen + Optionsversicherung

Beitragvon Erek » 04.01.2024, 22:53

Racer76 hat geschrieben:Soweit mir bekannt verjähren falsche Angaben bei den Gesundheitsfragen bei "einfacher" Fahrlässigkeit nach 3 Jahren. Die wären ja nun verstrichen :wink: Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz verlängert sich diese Frist wohl auf 10 Jahre.



Daran habe ich auch schon gedacht, allerdings möchte ich mich ungern darauf verlassen, dass meine unterlassenen Angaben als einfache Fahrlässigkeit angesehen werden. Offenbart würden diese unbewusst falschen Angaben ohnehin nur bei Eintreten einer größeren Krankheit mit dementsprechend hohen Kosten, da hat man vermutlich keine große Kraft mehr für eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Versicherer.

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Re: PKV Gesundheitsfragen nachträglich richtig stellen + Optionsversicherung

Beitragvon Racer76 » 06.01.2024, 20:39

Erek hat geschrieben:Daran habe ich auch schon gedacht, allerdings möchte ich mich ungern darauf verlassen, dass meine unterlassenen Angaben als einfache Fahrlässigkeit angesehen werden. Offenbart würden diese unbewusst falschen Angaben ohnehin nur bei Eintreten einer größeren Krankheit mit dementsprechend hohen Kosten, da hat man vermutlich keine große Kraft mehr für eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Versicherer.


Daher könnte auch der Weg sein, sich von einem Fachmann/Fachanwalt auf den Fall bezogen beraten zu lassen. In dem Rahmen bekommt man eine solide Einschätzung was am besten zu tun ist.


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