Laie hier, aber von den Eckdaten bist du meines Erachtens nach natürlich spontan der "ideale PKV Kandidat". Den Punkt mit Kindern und Ehestatus würde ich grundsätzlich immer ausklammern bzw. wenn man irgendwas prognostizieren möchte immer "bejahen". Denn es ist immer besser "mehr" zu kalkulieren als zu wenig. Also auch gleich am besten damit mitrechnen, dass man für Frau und Kind(er) mitzahlt.
Wenn du den exakten Leistungskatalog anschauen willst, dann kannst du für einen ersten groben Überblick die EBM mit der GOÄ vergleichen. Es gibt sogar ein grobes
Gutachten des BMG (LINK). Jedoch obacht, hierzu gehören ja noch weitere Regelungen wie eben SGB V Vorschriften versus Muster- und Tarifbedingungen der PKVen. Das lässt sich nicht so pauschal abhandeln, jedoch wenn du in den Weiten es Netzes suchst, wirst du sicher auf die ein oder andere Seite stolpern die Überblicksweise die Leistungen zwischen der GKV und der PKV vergleichen.
Jedoch ist es in der Regel tatsächlich so, dass eben wegen der Budgetierung und Limitierung der Kassensitze und Berechnung der Fallgrößen der GKVen es insbesondere bei Fachspezifischen Themen zu Engpässen kommen kann. Beliebtes Beispiel ist das "leere Budget" des Arztes, das dann dazu führt, dass der Arzt die nächsten Termine in das nächste Budget-Quartal verschieben muss, ist das dann auch schon voll, dann in das übernächste Budget-Quartal. Anderes Beispiel ist, dass man "mehr" Medikamente verschreiben oder Heil- und Hilfsmittel verordnen kann ohne hierbei gegebenenfalls Regress durch die Krankenkasse zu fürchten, weil man "überdurchschnittlich" arbeitet.
Jedoch "ob" der Patient diese von seiner privaten Versicherung erstattet bekommt, ficht den Arzt nicht an - daher sollte der Patient hier insbesondere gute Kenntnisse über die Tarifbedingungen seines Vertrages bzw. eben die Leistungen seiner PKV haben und auch grundsätzlich darauf schauen dass hier die Leistungen dem Grunde nach soweit als Laie erkennbar medizinisch notwendig sind (also keine Quatsch-Untersuchungen a'la ich habe Augenschmerzen, die rechte Pobacke wird ohne erklärbaren Zusammenhang Unterschall-Untersucht).
Die medizinische Versorgung aber ist grundsätzlich die gleiche, die Ärzte halten ja keinen "Spezialschrank" mit Spezialwerkzeugen nur für Privatpatienten vor. Es kann aber je nach Arzt natürlich vorkommen, dass es hie und da einige gibt die sich dolle freuen und mehr untersuchen als überhaupt "medizinisch notwendig" wäre - das ist aber nicht pauschal auf alle Ärzt*innen anzuwenden und gerät man eine*n solche*n ist man gut beraten zu wechseln. Wer weiß was er sonst noch alles abrechnen wollte und der Verlust eines Patienten ist dann sein Nachteil.
Daher würde ich sagen gff. Ja zu "mehr" und "schneller", jedoch den Punkt "besser" würde ich relativ sehen.
Wann und Wie die Beiträge erhöht werden richtet sich ja nach
§ 203 VVG und ja nicht etwa nach Willkür des Versicherers und hat den Sinn sowie Zweck die Beiträge an die Entwicklung anzupassen. Im Alter sind externe Versichererwechsel natürlich eher nicht so empfehlenswert, weil dann der Teil der Altersrückstellungen welcher den Basistarif übersteigt dann nicht mitgenommen werden kann. Jedoch besteht weiterhin ununterbrochen die Möglichkeit des internen Tarifwechsels nach
§204 VVG, durch den man bestenfalls in einen neuen und dadurch ggf. "günstigeren" Tarif wechseln kann
Beim Eintritt in den Ruhestand werden ja nicht nur die eigenen Altersrückstellungen des Versicherers aktiv, sondern auch die gesetzlich vorgegebenen zusätzlichen Altersrückstellungen wobei zeitgleich der gesetzliche 10%-Zuschlag im Beitrag wegfällt. Darüber hinaus, sofern ein Anspruch auf die gesetzliche Rente besteht, erhält man von der Deutschen Rentenversicherung auch einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung (gilt übriges auch für freiwillig Versicherte).
Zugunsten der GKVen sofern man eine gesetzliche Rente bezieht und entsprechend lange (9/10 Regelung) gesetzlich (pflicht- oder freiwillig) versichert war kann man in die KVdR aufgenommen werden. Jedoch auch im gleichen Zuge zu Ungunsten der GKV, hat man beides nicht und bleibt im Ruhestand freiwillig versichert, fällt auf die "gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" der volle Beitragssatz an.
Bei den gesetzlichen sind im übrigen auch "Beitragsexplosionen" zu befürchten, wenn man sieht wie eng auf Kante diese genäht sind. Da sehe ich auch schon, dass etwa die gesetzlich normierten starren 14,6 % Beitrag oder die "komplett beitragsfreie Familienversicherung" sich nicht auf Dauer halten werden können bzw. noch mehr zugeschossen werden muss. Die Befürchtung vor Beitragsexplosionen, unabhängig ob diese tatsächlich eintreten oder nicht, hast du hie wie da bei beiden. Das ist daher kein "objektives Entscheidungskriterium".
Zudem musst du beim reinen Beitrags-Vergleich bei den bekannten Vergleichsportalen entweder die private Pflegepflichtversicherung herausaddieren aus dem PKV-Beitrag oder die gesetzliche Pflegepflichtversicherung (
siehe Schaubild der DRV, mWn derzeit max. 119,03 € / Monat ohne Kinder) hinzuaddieren zum GKV-Beitrag.
Die Leistungen in der private oder die gesetzlichen Pflegepflichtversicherung sind im übrigen die gleichen, jedoch berücksichtigen die Vergleichsportale das tatsächlich unterschiedlich - dass es bei den gesetzlichen nicht hinzuaddiert wird aber bei den privaten schon "mit drin" im Beitrag ist.
Sollte man sich für die private entscheiden, dann sollte man sich zumindest darauf hinarbeiten, dass die enthaltenden Leistungen zumindest die gleichen sind wie bei der gesetzlichen und bestenfalls natürlich darüber hinausgehen (z.B. offener Hilfsmittelkatalog, keine Beschränkungen, AHB, Rehas, Kuren, Hospiz, Palliativ, etc.) - bei den neueren Verträgen "sollte" das normalerweise bestenfalls so sein. Hier kann ein qualifizierter Fachmensch, der auch weiß was er tut, gegebenenfalls gut weiterhelfen.
Falls du mit Selbstbehalten/Selbstbeteiligung zur Beitragsoptimierung rechnest, denk dran, dass im fortgeschrittenen Alter dann Arztbesuche häufiger werden können und dann ein Wechsel in einen besseren Selbstbehalt eher nicht so wahrscheinlich ist. Der fairen Berechnung sollte man daher den jährlichen Selbstbehalt immer zwölften und dann auf seinen monatlichen Beitrag "hinzuaddieren", um den reellen Vergleichswert zu haben weil ja bei häufigeren Arztbesuchen oder Behandlungen dann der Selbstbehalt ohnehin immer ausgereizt werden muss. Der Aspekt mit dem Selbstbehalt ist auch mit einem ggf. verminderten Einkommen im Ruhestand, sofern keine Rücklagen bestehen, betrachten.
Das sind etwa bei einem Selbstbehalt von 3.000 € im Jahr dann 250 € "zusätzlich" zum monatlichen Beitrag. Es gibt einige Versicherer die bieten durchaus an den Selbstbehalt zu bestimmten definierten Zeitpunkten oder Anlässen einmalig oder regelmäßig ohne zusätzliche Prüfung zu ändern, das sind aber nicht alle und kalkulatorisch ist es trotzdem mit einbeziehen.
Egal ob man sich für einen Selbstbehalt entscheidet oder nicht, gerade seiner eigenen Gesundheit zuliebe sollte man
NICHT dem Selbstbehalt oder einer etwaigen (nicht garantierten) BRE wegen darauf verzichten zum Arzt oder zur Vorsorge zu gehen. Bitte!
Sollte wider erwarten doch die Beiträge "explodieren" oder man selbst diese generell nicht mehr zahlen können und ein interner Tarifwechsel und/oder das streichen/ruhendstellen von "besonderen Wahlleistungen" auch nichts bringt, bleibt ja immer noch als "letzten Ausweg" der Basistarif. Auf diesen werden ja auch die Altersrückstellungen angerechnet und verfügt in der Beitragshöhe über eine gesetzliche Deckelung. Dieser bietet dem Grund nach gleiche Leistungen wie die GKV, einschließlich Krankengeld.
Zu den restlichen Stichworten kurz:
alternde Gesellschaft: betrifft beide gleichermaßen, die gesetzlichen haben u.a. Bundeszuschuss dazu, die privaten die Altersrückstellungen
Leistungskürzungen: bei den gesetzlichen auch gerne im Sinne der indirekten Beitragsersparnis angewendet, bei den privaten vertraglich fix
Im Extremfall muss man bei der medizinischen Notwendigkeit mit den gesetzlichen Vorab diskutieren mit den privaten nachrangig - außer man hat die Möglichkeit nach
§ 192 Abs. 8 VVG gezogen. Wobei bei den gesetzlichen ja nochmals zusätzlich, aufgrund des Aufbaus, das Wirtschaftsgebot strikter ausgelegt ist. Dort sind alle Leistungen "zweckmäßig", "wirtschaftlich" und "dürfen das Maß des Notwendigen" nicht überschreiten. Bei den Privaten hingegen wenn die (vertraglich vereinbarten) Leistungen "das medizinisch notwendige Maß" überschreiten, dann kann der Versicherer seine Leistungen auf einen "angemessenen Betrag" herabsetzen.
Letztendlich eine Glaskugel hat niemand von uns und eine 100%ige Sicherheit für, egal welche Entscheidung du triffst, wird niemand geben können. Grundsätzlich ist es immer vernünftig, egal ob man sich privat oder gesetzlich versichert eine etwaige Ersparnis oder generell Geld in die Hand zu nehmen und dieses für spätere Zeiten anzulegen / zurückzulegen / Papierflieger basteln.