Wie verändern sich die Beiträge im (Renten-)Alter (z.B. Wegfall Rückstellungen)?

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

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Hans-Juergen
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Wie verändern sich die Beiträge im (Renten-)Alter (z.B. Wegfall Rückstellungen)?

Beitragvon Hans-Juergen » 16.02.2024, 11:32

Hallo Zusammen,

ich habe eine Verständnisfrage und evtl. kann mir jemand weiterhelfen: Wie verändern sich die Beiträge im (Renten-)Alter?

Einmal würde mit der Rente der Anteil für das Krankentagegeld wegfallen (es sei denn, man hat beruflich noch größeres vor).

Wie schaut es mit dem Anteil der Rückstellungen (ca. 10 %) aus? Wird mit entsprechendem Alter (irgendwo zwischen 60 und 67 Jahren) der PKV-Beitrag um diese ca. 10 % gesenkt oder werden diese ca. 10 % nur umgeschichtet (der PKV-Beitrag verändert sich also nicht)? Ich habe hierzu im Netz unterschiedliche Aussagen gefunden.

LG
Hans-Jürgen

Saxum
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Re: Wie verändern sich die Beiträge im (Renten-)Alter (z.B. Wegfall Rückstellungen)?

Beitragvon Saxum » 16.02.2024, 11:38

Die 10% des gesetzlichen Zuschlags für das man bis dahin monatlich "zusätzlich zahlen musste" fallen weg.

RolandPKV
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Re: Wie verändern sich die Beiträge im (Renten-)Alter (z.B. Wegfall Rückstellungen)?

Beitragvon RolandPKV » 16.02.2024, 15:28

Nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem man 60 wird, muss man den 10%igen gesetzlichen Zuschlag nicht mehr bezahlen. Entsprechend reduziert sich der monatliche Beitrag. Das ist unabhängig davon, ob man berufstätig ist oder nicht.

Das im Laufe der Jahre angesparte (und verzinste) Kapital des 10%igen gesetzlichen Zuschlags wird ab Alter 65 dazu genutzt, Beitragserhöhungen zu vermeiden bzw. diese abzumildern. Falls ab Alter 80 davon noch etwas übrig ist, wird es zur Beitragssenkung genutzt.

Racer76
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Re: Wie verändern sich die Beiträge im (Renten-)Alter (z.B. Wegfall Rückstellungen)?

Beitragvon Racer76 » 16.02.2024, 20:52

Soweit mir bekannt "passiert" im Alter Folgendes:
1. entfällt ab dem 60. Lebensjahr der 10%ige Zuschlag, der i.d.R. zwischen dem 65. und 80. Lebensjahr "abgeschmolzen" wird um die Beitragssteigerungen zu reduzieren
2. entfallen i.d.R. die Versicherungsverträge für das/die Kinder
3. entfällt ab Renteneintritt der Baustein Krankentagegeld
4. entfällt ab Renteneintritt der Zuschuss des Arbeitgebers
5. erhält man auf Antrag von der DRV einen Zuschuss (der aber dürftiger ausfällt wie 4.)

GS
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Re: Wie verändern sich die Beiträge im (Renten-)Alter (z.B. Wegfall Rückstellungen)?

Beitragvon GS » 16.02.2024, 21:37

Hallo zusammen,

so wie Racer76 es hier aufzählt:
Soweit mir bekannt "passiert" im Alter Folgendes:
1. entfällt ab dem 60. Lebensjahr der 10%ige Zuschlag, der i.d.R. zwischen dem 65. und 80. Lebensjahr "abgeschmolzen" wird um die Beitragssteigerungen zu reduzieren
2. entfallen i.d.R. die Versicherungsverträge für das/die Kinder
3. entfällt ab Renteneintritt der Baustein Krankentagegeld
4. entfällt ab Renteneintritt der Zuschuss des Arbeitgebers
5. erhält man auf Antrag von der DRV einen Zuschuss (der aber dürftiger ausfällt wie 4.)
kann ich es bestätigen. Einige kleine Ergänzungen:

zu 1.
Bei manchen Versicherern ist die Zuschlagsphase um ein Jahr vorverlegt. Dann kann der Zuschlag also auch kurz nach Vollendung des 59. Lebensjahres entfallen. Diese Versicherer fangen dann aber auch entsprechend früher mit dem Kassieren des Zuschlags an (merkt natürlich keiner, der erst nach dem 20. Geburtstag neu anfängt).

zu 2.
Das passiert i.d.R. mit dem Eintritt in eine berufliche Ausbildung oder mit Beginn eines Studiums, also so um das 17./19. Lebensjahr. Studenten, die via 'Befreiung' auch während des Studiums in der PKV bleiben wollen, müssen sich aktiv dafür entscheiden und haben dafür mehrere Monate Bedenkzeit. Die sollte natürlich genutzt werden.

zu 3.
Das kann bei einem richtig eingestellten Tagessatz schon einen hohen zweistelligen Betrag ausmachen, es sei denn, man hatte z.B. ein halbes Jahr Gehaltsfortzahlung mit entsprechend ermäßigtem Tarifbeitrag.

zu 4. und 5.
Der Zuschuss von der Rentenversicherung kommt pünktlich, wenn man den Rentenantrag nicht auf den letzten Drücker stellt. Beizeiten sollte man den Antrag aber nicht nur wegen des Zuschusses stellen, sondern auch wegen der Rente selbst - die kommt sonst nämlich auch erst später. :mrgreen:
Natürlich zahlt die Rentenversicherung immer weniger Zuschuss als der AG, weil der Zuschuss
- zur KV sich nicht mehr wie bisher an der Beitragsbemessungsgrenze orientiert, sondern am niedrigeren Rentenzahlbetrag,
Wenn es gut läuft, ist der Zuschuss sogar noch niedriger als die für 2024 geltenden 8,15 % des Rentenzahlbetrages.
- zur PV komplett unter den Tisch fällt. Das ist aber auch bei den gesetzlich versicherten Rentieren genau so.

Grüße
von GS


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