hallo heinrich,
nachdem ichs tagelang verdrängt habe, kann ich es mir jetzt einfach machen und mich dem anschließen, was unser mitforist @saxum vorhin, um 7 Uhr 50 geschrieben hat.
Und, @saxum, Du hast Dich ja in dankenswerter Weise kurz gefasst.
Aber auch gern in meinen Worten, nicht ganz so kurz:
Die Versicherung in NL kann der Betreffende nicht vermeiden. Ich wüsste nicht, dass er sich davon zugunsten der Fortsetzung seiner deutschen PKV befreien lassen kann (dazu aber auch s. u.)
Also zieht er den Joker des § 205 (2) VVG und bezieht sich auf EU-Recht und argumentiert mit der zwangsweise Doppelversicherung, die ja nicht sein könne. Natürlich sollte er die deutsche PKV in Anwartschaft stellen lassen, zumindest die AWV beantragen, und zwar die große, wenn er seine fernere Zukunft eher in D als in NL sieht.
Knackpunkt könnte sein, dass der AWV-Grund "Ausland" nicht nicht so ohne Weiteres greift, da er nach wie vor in D hocken bleibt und nur zur Arbeit über die unsichtbare Grenze fährt. Aber ich denke, der dt. Versicherer wird mit sich reden lassen und die Zwangslage seines Kunden akzeptieren müssen.
Wann ist es denn so weit? Hat er die Beschäftigung in NL schon angetreten oder liegt der (feste) Wechseltermin in der nahen Zukunft? Im ersteren Fall hat er ja sicher schon eine Versicherungsbestätigung aus NL und kann die schon mal seiner Kündigung in Textform anhängen. Aber auch im zweiten Fall sollte er schon jetzt die Kuh an den Hörnern packen und dazuschreiben, dass die Bestätigung aus NL folgt.
Sollte der dt. Versicherer die NL-Versicherung nicht als Pflichtversicherung anerkennen (würde mich wundern), hat er das ja wie z. B. auch eine ablehnende gesetzliche Kasse mit §§ hinterlegen, und dann wissen wir, worauf wir uns zu konzentrieren hätten. Und nun zurück zum 2. Zweizeiler oben: Sollte es inzwischen doch ein Befreiungsrecht in Holland wegen der weiterlaufenden dt. PKV geben, wird der dt. Versicherer vllt. informell darauf hinweisen. Formell hat er das ja sein zu lassen.
Wie sieht denn die Leistungsbilanz und ggf. auch Leistungsprognose des dt. PKV-vertrages aus? Das weiß natürlich nur der betreffende Kunde.
Hier meine Hypothese: Je schlechter, desto tendenziell besser, zumindest für unser Grenzgänger-Szenario.
Apropos Grenzgänger etwa nach F, LUX, B oder CH: Ich kann mich an keinen Fall erinnern, indem sich der Versicherer meines nach wie vor geringsten Misstrauens gegen einen solchen Fall gesperrt hat. Wozu auch: Angesichts der Rechtslage im Grenzraum gab es ja auch schon vor "Schengen" grenzüberschreitendende Kooperationsversuche, auf die ich hier nicht näher eingehen muss. Nur soviel: Auf die Pflanzenwelt übertragen, wäre unser berühmtes Mauerblümchen dagegen ein 20 hoher, vollblühender Rhododendronbusch im Park von Glengariff in Irland, Cty. Kerry.
Grüße
von GS
Apropos. 1 x ist es mir oben im Text durchgerutscht, habs aber stehen lassen. Darf man hinter der Grenze noch "Holland" sagen, oder muss man dann mit einem
Nederschlag rechnen?