Kündigung PKV bei Versicherungspflicht in Niederlande

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heinrich
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Kündigung PKV bei Versicherungspflicht in Niederlande

Beitragvon heinrich » 18.02.2024, 17:00

jemand ist seit 20 Jahren privat krankenversichert.

dann: aufnahme einer Beschäftigung in Niederlande.
Person meldet sich korrekt bei der niederländischen gesetzlichen Krankenkasse an und ist dann dort gesetzlich versichert.
Die Sachleistungsaushilfe wird von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse im Auftrag der niederländischen KK durchgeführt.

Frage 1:
besteht hier auch ein Sonderkündigungsrecht bei der PKV ?

Frage 2:
Welchen Nachweis, von wem ausgestellt, verlangt die PKV ?

Frage 3:
Ist auch bei der PKV eine Fortführung als Antwartschaft möglich ?

heinrich
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Re: Kündigung PKV bei Versicherungspflicht in Niederlande

Beitragvon heinrich » 18.02.2024, 17:08

Nachtrag:
die betreffende Person hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt bisher und auch während der Beschäftigung in den Niederlanden
WEITERHIN in Deutschland; wohnt als nach wie vor in Deutschland.
Die betreffende Person wohnt in Deutschland nur 3 km von der niederländischen Grenze entfernt und beginnt in den Niederlanden ein Arbeitsverhältnis (ist also Grenzgänger). In Deutschland wird sodann keine Erwerbstätigkeit ausgeübt (weder eine Beschäftigung noch eine Selbstständigkeit).

heinrich
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Re: Kündigung PKV bei Versicherungspflicht in Niederlande

Beitragvon heinrich » 05.03.2024, 08:44

niemand eine Idee ?

Saxum
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Re: Kündigung PKV bei Versicherungspflicht in Niederlande

Beitragvon Saxum » 05.03.2024, 10:02

Uff, Maßgeblich wäre ja grundsätzlich § 205 VVG. Hier ist im ersten Absatz erstmal generell die Aussage, dass nach Ablauf der Mindestversicherungspflicht dann mit der üblichen 3-Monats-Frist zum Jahresende gekündigt werden kann.

Absatz 2 ist dann wohl interessanter, hier kann man, wenn man "Kraft Gesetzes kranken- oder pflegeversicherungspflichtig" wird, dann innerhalb von3 Monaten die PKV kündigen.

Jedoch "kraft Gesetz" bezieht sich jetzt mal grundsätzlich auf ein Versicherungsverhältnis in Deutschland. Rein vom Bauchgefühli her würde ich sagen, dass dies mit Absatz 2 gleichzusetzten wäre. Ich würde mal tatsächlich die Krankenkasse kontaktieren und einen Nachweis verlangen und das dann bei der PKV einreichen und um Sonderkündigungsrecht bitten.

https://www.dvka.de/de/informationen/re ... recht.html

heinrich
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Re: Kündigung PKV bei Versicherungspflicht in Niederlande

Beitragvon heinrich » 05.03.2024, 13:52

Hallo Saxumm

erst einmal vielen Dank für die Mühe.

Ich frage für eine andere Person.
Bei einer hiesigen privaten Krankenversicherung im Ort, die viele Beamte versichert hat (und wir wohnen auch noch 5 KM von der niederländischen Krankenkasse entfernt) wurde mir gesagt, dass
"ui das ist aber selten, ui da hast Du mal wieder eine tolle Frage, ui das müsste man prüfen"
Ich habe ihn dann gefragt, was man prüfen müsse. Antwort: "ui da muss man erst mal prüfen, was man prüfen muss"

Will sagen: er war sich nicht sicher.

Da die Frage nicht die PKV betraf, wo ich gefragt hatte, wollte und konnte ich nicht darauf bestehen, dass er seine Zentrale einschaltet.

Saxum:
dennoch danke. Damit weiß ich, dass es nicht so einfach ist.

GS: wat is mit Dir los.
Meine Frage geht in Richtung Niederlande. Passt aber auch für Frankreisch und Polska :D

Saxum
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Re: Kündigung PKV bei Versicherungspflicht in Niederlande

Beitragvon Saxum » 06.03.2024, 07:50

Ich würde aber echt sagen, dass das analog für eine "inländische Kranken- und Versicherungspflicht" gelten sollte. Also auf jeden Fall Antrag auf diese Sonderkündigung ziehen und in Anwartschaft umwandeln, einfach so - damit man die 3-Monats-Frist nicht verpasst. Alternativ kann man ja dann immer noch zum Jahresende kündigen und reicht eben die Rechnungen mit dem Restbetrag was die Niederländische KV nicht übernehmen wollte solange zusätzlich bei der PKV ein. Vielleicht haben die auch ja eine ähnliche Option wie unsere mit Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 2 SGB V.

(Wär aber ärgerlich und teurer, keine Frage, aber wie gesagt mein Bauchgefühli schreit: "Das geht doch, EU Richtlinien Sozialabkommen dies das)

GS
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Re: Kündigung PKV bei Versicherungspflicht in Niederlande

Beitragvon GS » 06.03.2024, 09:09

hallo heinrich,

nachdem ichs tagelang verdrängt habe, kann ich es mir jetzt einfach machen und mich dem anschließen, was unser mitforist @saxum vorhin, um 7 Uhr 50 geschrieben hat.
Und, @saxum, Du hast Dich ja in dankenswerter Weise kurz gefasst. :wink:

Aber auch gern in meinen Worten, nicht ganz so kurz:

Die Versicherung in NL kann der Betreffende nicht vermeiden. Ich wüsste nicht, dass er sich davon zugunsten der Fortsetzung seiner deutschen PKV befreien lassen kann (dazu aber auch s. u.)

Also zieht er den Joker des § 205 (2) VVG und bezieht sich auf EU-Recht und argumentiert mit der zwangsweise Doppelversicherung, die ja nicht sein könne. Natürlich sollte er die deutsche PKV in Anwartschaft stellen lassen, zumindest die AWV beantragen, und zwar die große, wenn er seine fernere Zukunft eher in D als in NL sieht.
Knackpunkt könnte sein, dass der AWV-Grund "Ausland" nicht nicht so ohne Weiteres greift, da er nach wie vor in D hocken bleibt und nur zur Arbeit über die unsichtbare Grenze fährt. Aber ich denke, der dt. Versicherer wird mit sich reden lassen und die Zwangslage seines Kunden akzeptieren müssen.

Wann ist es denn so weit? Hat er die Beschäftigung in NL schon angetreten oder liegt der (feste) Wechseltermin in der nahen Zukunft? Im ersteren Fall hat er ja sicher schon eine Versicherungsbestätigung aus NL und kann die schon mal seiner Kündigung in Textform anhängen. Aber auch im zweiten Fall sollte er schon jetzt die Kuh an den Hörnern packen und dazuschreiben, dass die Bestätigung aus NL folgt.

Sollte der dt. Versicherer die NL-Versicherung nicht als Pflichtversicherung anerkennen (würde mich wundern), hat er das ja wie z. B. auch eine ablehnende gesetzliche Kasse mit §§ hinterlegen, und dann wissen wir, worauf wir uns zu konzentrieren hätten. Und nun zurück zum 2. Zweizeiler oben: Sollte es inzwischen doch ein Befreiungsrecht in Holland wegen der weiterlaufenden dt. PKV geben, wird der dt. Versicherer vllt. informell darauf hinweisen. Formell hat er das ja sein zu lassen.

Wie sieht denn die Leistungsbilanz und ggf. auch Leistungsprognose des dt. PKV-vertrages aus? Das weiß natürlich nur der betreffende Kunde.
Hier meine Hypothese: Je schlechter, desto tendenziell besser, zumindest für unser Grenzgänger-Szenario.

Apropos Grenzgänger etwa nach F, LUX, B oder CH: Ich kann mich an keinen Fall erinnern, indem sich der Versicherer meines nach wie vor geringsten Misstrauens gegen einen solchen Fall gesperrt hat. Wozu auch: Angesichts der Rechtslage im Grenzraum gab es ja auch schon vor "Schengen" grenzüberschreitendende Kooperationsversuche, auf die ich hier nicht näher eingehen muss. Nur soviel: Auf die Pflanzenwelt übertragen, wäre unser berühmtes Mauerblümchen dagegen ein 20 hoher, vollblühender Rhododendronbusch im Park von Glengariff in Irland, Cty. Kerry. :mrgreen:

Grüße
von GS

Apropos. 1 x ist es mir oben im Text durchgerutscht, habs aber stehen lassen. Darf man hinter der Grenze noch "Holland" sagen, oder muss man dann mit einem Nederschlag rechnen?

heinrich
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Re: Kündigung PKV bei Versicherungspflicht in Niederlande

Beitragvon heinrich » 06.03.2024, 11:37

Hallo GS, mein lieber Freund.

man darf Holland und auch Niederlande sagen. Man versteht hier alles und nix falsch.

Der Fall ist noch nicht eingetreten. Kann erst in 10 Jahren erfolgen oder noch später.

Ich berate diesbezüglich die Person.

In NL kann man sich nicht befreien lassen, wenn man in D ein private Versicherung hat (so mein Wissen aus den letzten Jahrzehnten).

Noch eine Frage habe ich:
Nehmen wir an, dass die Person ein Anwartschaft macht (also die PKV nicht "ganz kündigt).
Zur Anwartschaft wollte ich auch raten.
Nehmen wir also an, dass die Person ab 1.4.2034 in NL arbeitet und versichert ist, die Anwartschaft in der PKV dann läuft, dann die
Beschäftigung und Versicherung in NL zum 31.01.2035 endet.

Wann muss die Person den Antrag stellen, dass ab 1.2.2035 wieder ein voller Krankenversicherungsschutz besteht.
Hier geht es mir darum wie weit rückwirkend oder ob es überhaupt rückwirkend der Leistungsansruch beantragt werden muss.


PS: auch wenn ich GS hier begrüsst habe---- Saxum darf auch gerne antworten (der hat ja auch viel Ahnung :) )

GS
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Re: Kündigung PKV bei Versicherungspflicht in Niederlande

Beitragvon GS » 06.03.2024, 16:48

Hallo heinrich,

he4inrich schreibt:
Hallo GS, mein lieber Freund.
Diesen Spieß drehe ich sehr gerne um, lieber heinrich. :)
man darf Holland und auch Niederlande sagen. Man versteht hier alles und nix falsch.
Das höre ich gerne, Irgendwo habe ich nämlich gelesen - man soll nicht jeden Mist glauben, was geschrieben steht oder erzählt wird - dass "Holland" in Holland in Ungnade gefallen sei.

Der Fall ist noch nicht eingetreten. Kann erst in 10 Jahren erfolgen oder noch später.
Da ist einer beizeiten unterwegs. Naja, besser früh als 3 Tage zu spät (mehr dazu unten bei Anwartschaft).
Ich berate diesbezüglich die Person.
Da ist sie in jedem Fall in guten Händen.
In NL kann man sich nicht befreien lassen, wenn man in D ein private Versicherung hat (so mein Wissen aus den letzten Jahrzehnten).
Ja, nehmen wir einfach mal an, dass das auch im kommenden Jahrzehnt so bleibt.
Noch eine Frage habe ich:
Nehmen wir an, dass die Person eine Anwartschaft macht (also die PKV nicht "ganz kündigt).
Zur Anwartschaft wollte ich auch raten.
Nehmen wir also an, dass die Person ab 1.4.2034 in NL arbeitet und versichert ist, die Anwartschaft in der PKV dann läuft, dann die
Beschäftigung und Versicherung in NL zum 31.01.2035 endet.
Ja, es müsste die Anwartschaft wegen Versicherungspflicht ( in dem Fall in Holland) sein, und nicht die Auslands-AWV, die voraussetzt, dass die Person sich durchgehend im Ausland aufhält.
Wann muss die Person den Antrag stellen, dass ab 1.2.2035 wieder ein voller Krankenversicherungsschutz besteht.
Hier geht es mir darum wie weit rückwirkend oder ob es überhaupt rückwirkend der Leistungsansruch beantragt werden muss.
Sobald sie das Ende der Versicherungspflicht am 31.1. schriftlich nachweisen kann, sollte der Antrag gestellt werden, spätestens aber sollte er dem Versicherer am 31.3. 2035, also 2 Monate nach dem Ende der Versicherungspflicht vorliegen. Nur dann hat sie Anspruch darauf, dass der Vollversicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung auflebt.

PS: auch wenn ich GS hier begrüsst habe---- Saxum darf auch gerne antworten (der hat ja auch viel Ahnung :) )
Das letztere kann ich unterschreiben, wenn auch nur aus dem Forum, dem ebenfalls von @Czauderna moderierten Nachbarforum und noch einem anderen Forum. Respekt, @saxum.

Grüße
von GS

Saxum
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Re: Kündigung PKV bei Versicherungspflicht in Niederlande

Beitragvon Saxum » 07.03.2024, 10:14

Ach danke für die Blumen, aber Kollektives Wissen macht aber auch hier die Basis - aber liegt an allen Beteiligten gleichermaßen.

Wegen der "Rückkehr nach D mit der Anwartschaft", man müsste dann aber zumindest schauen, dass die Voraussetzungen auch wieder greifen, dass man wieder Versicherungsfrei ist oder alternativ einen Antrag auf Befreiung stellen kann. Ist beides nicht erfüllt und es tritt versicherungspflicht ein (unterhalb JAEG) und die anderen Tatbestandsmerkmale sind "negativ" auszulegen, dann kann man die Anwartschaft nicht ziehen.

Die Anwartschaft sollte also mEn bestenfalls unter drei Konditionen laufen "Beschäftigung im Ausland" und für die etwaige Rückkehr nach D "Versicherungspflicht GKV" und ggf. "Familienversicherung", das sollte dann bestenfalls genügend Tatbestandsmerkmale abdecken. Damit es nicht direkt nach Rückkehr aber noch fehlender versicherungsfreiheit hinfällig wird.

GS
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Re: Kündigung PKV bei Versicherungspflicht in Niederlande

Beitragvon GS » 07.03.2024, 21:09

Zukunftsmusik?
Saxum schreibt
Die Anwartschaft sollte also mEn bestenfalls unter drei Konditionen laufen "Beschäftigung im Ausland" und für die etwaige Rückkehr nach D "Versicherungspflicht GKV" und ggf. "Familienversicherung", das sollte dann bestenfalls genügend Tatbestandsmerkmale abdecken. Damit es nicht direkt nach Rückkehr aber noch fehlender versicherungsfreiheit hinfällig wird.
Vllt. ist es inzwischen ja anders, aber zu meiner Zeit musste man noch ankreuzen, ob AWV "Ausland" oder AWV "Versicherungspflicht". Wobei in letzterer die "Familienversicherung" ohne Extra-X inkludiert war.

Eventuell gibts ja bis 2034 so eine Art Vario- oder Flexo-AWV, die für alle Fälle nur ein einziges X - das aber an der richtigen Stelle im Antrag - benötigt. :wink:


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