Gesundheitsfragen - Verjährung während Anwartschaft?

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Herr Ausragend
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Gesundheitsfragen - Verjährung während Anwartschaft?

Beitragvon Herr Ausragend » 04.03.2024, 14:37

Hallo zusammen!

Ich bin aktuell in der GKV versichert, war aber vor über 20 Jahren ein paar wenige Jahre privat versichert. Nach dem Wechsel zurück in die GKV habe ich bei meiner PKV eine kleine Anwartschaft abgeschlossen, ich kann also ohne Gesundheitsprüfung in meinen alten Tarif zurückkehren. Ich bin noch nicht sicher, ob das aufgrund des veralteten Tarifs sinnvoll ist, darauf möchte ich auch nicht hinaus. Mein Anliegen ist folgendes: ich habe seit den 90ern eine chronische Erkrankung, und bei Durchsicht meiner Unterlagen des PKV-Tarifs von vor 20 Jahren sehe ich keine Info darüber (auch keinen Risikozuschlag o.ä.). Ich war bei Abschluss des PKV-Vertrags schon mehr als 10 Jahre nicht mehr in Behandlung bzgl. der Erkrankung - ich hätte sie sicher nicht verschwiegen, wenn ich damals in den Gesundheitsfragen darauf angesprochen worden wäre. Vielleicht kam es nicht zur Sprache, weil die letzte Behandlung schon mehr als 10 Jahre zurücklag. Wie auch immer: man liest ja überall, dass Gesundheitsfragen nach 10 Jahren verjähren. Was bedeutet das jetzt in meinem Fall? Zählt die Zeit der Anwartschaft auch dazu (dann wären es über 20 Jahre), oder nur die Zeit des aktiven Vertrags (2 Jahre)? Kann mir die Versicherung einen Strick daraus drehen, wenn ich in meinen Vertrag zurückgehe? Und, wenn ich zurück in meinem Vertrag bin: muss die PKV dann alle zukünftigen Behandlungen bzgl. der Erkrankung übernehmen?

Vielleicht kann mir hier jemand bei meinen recht speziellen Fragen weiterhelfen. Vielen Dank schon mal!
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Racer76
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Re: Gesundheitsfragen - Verjährung während Anwartschaft?

Beitragvon Racer76 » 04.03.2024, 20:57

Hallo,

bei solchen spezifischen Fragen sollte man lieber einen Fachanwalt zu Rate ziehen, um eine rechtssichere Auskunft zu erhalten.

Soweit mir bekannt richtet sich die Verjährung auch danach, ob die Gesundheitsfragen fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch beantwortet wurden. Und dass bei 10 Jahren definitiv Ende ist. Aber da bitte s.o. oder gibt es weitere Meinungen hier?

Viel mehr würde ich mir überlegen, ob ein Wechsel wie beschrieben überhaupt sinnvoll ist.
war aber vor etwa 20 Jahren ein paar wenige Jahre privat versichert
klingt für mich danach, dass du in die 50er kommst. Sagen wir also du sammelst dann maximal 15 Jahre Altersrückstellungen. Oder anders gesagt wurde dein "Einstiegsalter in der PKV nicht eingefroren". Dies kann sich dann schnell in den Beiträgen im Alter negativ bemerkbar machen, sprich ganz schnell sehr teuer werden.

Eventuell ist es geschickter, den Tarif auf einen Zusatztarif zur GKV umzuwandeln?

Herr Ausragend
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Re: Gesundheitsfragen - Verjährung während Anwartschaft?

Beitragvon Herr Ausragend » 04.03.2024, 21:33

Hallo Racer76,

vielen Dank für deine Antwort.
Ich komme glücklicherweise noch nicht in die 50er, ich bin Anfang 40. Ich habe die Erkrankung seit meinen Teenager-Jahren und war direkt nach dem Studium selbständig und in der Zeit in der PKV. Insofern werde ich also noch gute 25 Jahre Altersrückstellungen bilden. Ich denke, das sollte finanziell noch halbwegs Sinn ergeben.

Genau, dass nach maximal 10 Jahren Schluss ist, liest man überall. Nur nirgends findet man die Info, ob die Zeit, in der der Vertrag ruht, in die Zeitberechnung einfließt oder nur die Zeit, in der der Vertrag aktiv läuft. Und ob danach die PKV eventuelle Behandlungskosten für diese Krankheit übernehmen muss. Ich hatte gehofft, jemand hier kann da aus Erfahrung berichten. Natürlich werde ich einen Anwalt zu Rate ziehen, wenn ich hier nicht weiterkomme.

Vielen Dank nochmal.
Zuletzt geändert von Herr Ausragend am 13.03.2024, 07:15, insgesamt 1-mal geändert.

Saxum
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Re: Gesundheitsfragen - Verjährung während Anwartschaft?

Beitragvon Saxum » 05.03.2024, 10:12

Fristen beginnen grundsätzlich immer nach BGB zu laufen, in denen diese erhoben werden - also auch währen der Anwartschaft, weil die Gesundheitsfragen ja auch sich auf die Anwartschaft beziehen. Meines Erachtens nach bliebe nur noch die Möglichkeit nach § 22 VVG, die arglistige Täuschung. Es ist aber schon eine sehr hohe Hürde die Arglistigkeit und die Täuschung (das sind zwei Tatbestandsmerkmale) nachzuweisen, aber nie "unmöglich". Das wäre dann wohl hier das Restrisiko, eine fundierte Einschätzung kann wohl nur ein Anwalt geben.

Racer76
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Re: Gesundheitsfragen - Verjährung während Anwartschaft?

Beitragvon Racer76 » 05.03.2024, 14:19

Der Einstieg in die PKV mit Anfang 40 und einer Vorversicherungszeit könnte in der Tat wirtschaftlich gesehen noch sinnvoll sein. Kommt aber halt auch auf den konkreten Tarif dahinter und dessen Entwicklung an. Es schadet denke ich auf keinen Fall, sich mal ein Angebot von der Versicherung mit den genauen Konditionen machen zu lassen und danach zu entscheiden. Evtl. könnte man sich auch mal vergleichbare und neuere Tarife anschauen.

Herr Ausragend
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Re: Gesundheitsfragen - Verjährung während Anwartschaft?

Beitragvon Herr Ausragend » 06.03.2024, 20:23

Das hilft mir schon sehr weiter. Ich werde mich dann damit mal an einen Anwalt wenden. Ich wollte nur, bevor ich diesen Schritt gehe, vorfühlen, ob das Ganze überhaupt Sinn macht. Aber so wie es scheint, habe ich da ganz gute Karten. Ich danke euch für eure Antworten!


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