Gesundheitsfragen - Verjährung während Anwartschaft?
Verfasst: 04.03.2024, 14:37
Hallo zusammen!
Ich bin aktuell in der GKV versichert, war aber vor über 20 Jahren ein paar wenige Jahre privat versichert. Nach dem Wechsel zurück in die GKV habe ich bei meiner PKV eine kleine Anwartschaft abgeschlossen, ich kann also ohne Gesundheitsprüfung in meinen alten Tarif zurückkehren. Ich bin noch nicht sicher, ob das aufgrund des veralteten Tarifs sinnvoll ist, darauf möchte ich auch nicht hinaus. Mein Anliegen ist folgendes: ich habe seit den 90ern eine chronische Erkrankung, und bei Durchsicht meiner Unterlagen des PKV-Tarifs von vor 20 Jahren sehe ich keine Info darüber (auch keinen Risikozuschlag o.ä.). Ich war bei Abschluss des PKV-Vertrags schon mehr als 10 Jahre nicht mehr in Behandlung bzgl. der Erkrankung - ich hätte sie sicher nicht verschwiegen, wenn ich damals in den Gesundheitsfragen darauf angesprochen worden wäre. Vielleicht kam es nicht zur Sprache, weil die letzte Behandlung schon mehr als 10 Jahre zurücklag. Wie auch immer: man liest ja überall, dass Gesundheitsfragen nach 10 Jahren verjähren. Was bedeutet das jetzt in meinem Fall? Zählt die Zeit der Anwartschaft auch dazu (dann wären es über 20 Jahre), oder nur die Zeit des aktiven Vertrags (2 Jahre)? Kann mir die Versicherung einen Strick daraus drehen, wenn ich in meinen Vertrag zurückgehe? Und, wenn ich zurück in meinem Vertrag bin: muss die PKV dann alle zukünftigen Behandlungen bzgl. der Erkrankung übernehmen?
Vielleicht kann mir hier jemand bei meinen recht speziellen Fragen weiterhelfen. Vielen Dank schon mal!
Ich bin aktuell in der GKV versichert, war aber vor über 20 Jahren ein paar wenige Jahre privat versichert. Nach dem Wechsel zurück in die GKV habe ich bei meiner PKV eine kleine Anwartschaft abgeschlossen, ich kann also ohne Gesundheitsprüfung in meinen alten Tarif zurückkehren. Ich bin noch nicht sicher, ob das aufgrund des veralteten Tarifs sinnvoll ist, darauf möchte ich auch nicht hinaus. Mein Anliegen ist folgendes: ich habe seit den 90ern eine chronische Erkrankung, und bei Durchsicht meiner Unterlagen des PKV-Tarifs von vor 20 Jahren sehe ich keine Info darüber (auch keinen Risikozuschlag o.ä.). Ich war bei Abschluss des PKV-Vertrags schon mehr als 10 Jahre nicht mehr in Behandlung bzgl. der Erkrankung - ich hätte sie sicher nicht verschwiegen, wenn ich damals in den Gesundheitsfragen darauf angesprochen worden wäre. Vielleicht kam es nicht zur Sprache, weil die letzte Behandlung schon mehr als 10 Jahre zurücklag. Wie auch immer: man liest ja überall, dass Gesundheitsfragen nach 10 Jahren verjähren. Was bedeutet das jetzt in meinem Fall? Zählt die Zeit der Anwartschaft auch dazu (dann wären es über 20 Jahre), oder nur die Zeit des aktiven Vertrags (2 Jahre)? Kann mir die Versicherung einen Strick daraus drehen, wenn ich in meinen Vertrag zurückgehe? Und, wenn ich zurück in meinem Vertrag bin: muss die PKV dann alle zukünftigen Behandlungen bzgl. der Erkrankung übernehmen?
Vielleicht kann mir hier jemand bei meinen recht speziellen Fragen weiterhelfen. Vielen Dank schon mal!