Trotz Teilzeitgehalt < JAEG in PKV verbleiben

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Froschritter
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Trotz Teilzeitgehalt < JAEG in PKV verbleiben

Beitragvon Froschritter » 14.03.2024, 12:08

Hallo zusammen,

ich bin Angestellter Mitte 30, seit 10 Jahren in der PKV.
Mein Ziel ist die Reduzierung meiner Arbeitszeit, ohne versicherungspflichtig zu werden.
Aufgrund eines hohen variablen (einmal jährlich erfolgsabhängig gezahlten) Anteils in meiner Vergütung segle ich mit dem anrechenbaren Teil meines Gehalts immer schon nur knapp über der JAEG. Eine Reduzierung der Arbeitszeit auf z.B. 80% wäre also nicht möglich, ohne versicherungspflichtig zu werden.

Bekannt wäre mir die Möglichkeit nach §8 Abs. 1 Nr. 3, SGB 5:

Reduzierung auf 50%

-> Finanziell immer noch gut machbar, da geringe laufende Kosten und hohe Rücklagen. Seitens des Arbeitgebers aber sicherlich ein steiniger Weg und für meine Position nur schwer verargumentierbar. Ist mir für den Schritt auch noch etwas zu früh im Arbeitsleben.


Ich sehe aber noch einen anderen Weg. Dazu müsste ich wissen, ob die Befreiung wegen eintretender Versicherungspflicht aufgrund der Erhöhung der JAEG auch dann noch wirkt, wenn ich anschließend meine Arbeitszeit auf z.B. 80% reduziere.

Der Weg wäre also:
- Reduzierung des Fixgehaltes (z.B. durch Entgeltumwandlung oder Umwandlung von fixer in variable Vergütung) noch näher an die JAEG
- per Jahreswechsel von JAEG überholen lassen und Befreiung aufgrund dieses Tatbestands beantragen
- anschließend Reduzierung der Arbeitszeit auf 80%
--> werde ich durch den letzten Schritt wieder versicherungspflichtig? Oder wirkt die zuvor erteilte Befreiung dauerhaft auf das Arbeitsverhältnis, unabhängig von der Vergütung?


Vielen Dank schon mal!

Czauderna
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Re: Trotz Teilzeitgehalt < JAEG in PKV verbleiben

Beitragvon Czauderna » 14.03.2024, 12:21

Hallo und willkommen im Forum,
es ist so, dass zunächst eine Krankenversicherungspflicht eintreten muss, von der man sich dann ggf. befreien lassen kann. Ob diese Krankenversicherungspflicht nur durch eine Reduzierung des Arbeitsentgeltes allein oder auch durch Veränderung der Arbeitszeit ausgelöst wird, spielt keine Rolle. Das heißt, so wie geschildert sehe ich es so, dass eine ausgesprochene Befreiung von der Krankenversicherungspflicht auch dann bestehen bleibt, wenn nach der Reduzierung des Arbeitsentgeltes auch noch die Arbeitszeit reduziert wird.
Allerdings frage ich mich, warum das Ganze - denn durch eine solche Befreiung verwehrt man sich zusätzlich, solange die Rückkehr in die GKV, solange man sich beruflich nicht verändert - aber das nur nebenbei - das war ja auch nicht das Problem und die Frage.
Gruss
Czauderna

Froschritter
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Re: Trotz Teilzeitgehalt < JAEG in PKV verbleiben

Beitragvon Froschritter » 14.03.2024, 13:48

Hallo Czauderna,

danke für die schnelle Antwort!
Das wäre auch meine Einschätzung gewesen - meine Befürchtung ist nur, dass die Argumentation dann in die Richtung gehen könnte:
"Froschritter wäre ohnehin versicherungspflichtig bei 80% seines Gehalts in Teilzeit, also wirkt die Befreiung aufgrund der Erhöhung der JAEG nicht mehr."

Was wäre denn eine passende Stelle für eine entsprechende Beratung? Ein spezialisierter Rechtsanwalt, die zuständige GKV als Einzugsstelle oder jemand anderes?
Bevor ich so einen "Winkelzug" durchführe, will ich natürlich auf der sicheren Seite sein, keine Details übersehen zu haben - oftmals reicht ja schon ein Halbsatz, den man irgendwo überlesen hat.

Der Hintergrund ist einfach gesagt der, dass ich aufgrund meines heutigen Gesundheitszustandes (Diagnose weit nach Eintritt in PKV) keinesfalls auf die Versorgung in der PKV verzichten will, eine Rückkehr in die GKV sehe ich für mich als ausgeschlossen.
Das ist ja das paradoxe an der Situation - die Regelungen des § 8 SGB V in Verbindung mit der Festlegung der Entgeltbestandteile (durch die GKVen...) für die JAEG zwingen mich in die GKV zurück, wenn ich auf mehr als 50% Teilzeit reduzieren möchte.
Ergebnis: Die GKV gewinnt dann einen chronisch schwer kranken Patienten, der über 10 Jahre nicht eingezahlt hat, in Teilzeit arbeitet, entsprechend weniger Beitrag zahlt und nur noch Nettokosten verursacht - =D>

Czauderna
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Re: Trotz Teilzeitgehalt < JAEG in PKV verbleiben

Beitragvon Czauderna » 14.03.2024, 14:24

Hallo,

Ergebnis: Die GKV gewinnt dann einen chronisch schwer kranken Patienten, der über 10 Jahre nicht eingezahlt hat, in Teilzeit arbeitet, entsprechend weniger Beitrag zahlt und nur noch Nettokosten verursacht

Das ist schon richtig, aber für die GKV kein Aspekt, der eine Beachtung dort findet - die GKV fragt nicht nach bestehenden oder Vorerkrankungen - bei der GKV geht es nur nach dem Einkommen und dem Versichertenstatus. Ich hatte in meiner Praxis mal einen Beitritt eines Auszubildenden, der ein "Bluter" war, also an "HÄMOPHILIE" litt - die Behandlungskosten gingen schon damals (noch zu DM-Zeiten) in die Millionen und er bekam ganze 100,00 DM im ersten Lehrjahr. Er wurde trotzdem in der GKV versichert (war vorher auch in der PKV).
Es gäbe ja auch noch die Möglichkeit von Zusatzversicherung und/der Anwartschaftsversicherung.
Ich habe nochmal nachgeschaut - eine Befreiung gilt auch bei einem eventuellen Beschäftigungswechsel weiter.
Mein Rat - da der Antrag ohnehin bei einer GKV-Kasse gestellt werden muss, würde ich mich, was die Befreiung selbst betrifft und deren Folgen für die Art deiner künftigen Versicherung, dort beraten lassen, bevor ich den Antrag stellen würde.
Gruss
Czauderna

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Re: Trotz Teilzeitgehalt < JAEG in PKV verbleiben

Beitragvon Racer76 » 15.03.2024, 12:25

Hallo,

nach meinem Kenntnisstand tritt die Versicherungspflicht dann ein, wenn man unter die JAEG rutscht und dies nicht von kurzer Dauer ist (Eltern- und Pflegeteilzeit hier mal ausgeklammert). Also bei mehr als 3 Monaten (nach vorausschauender Berechnung). Genau dann müsste der Arbeitgeber den Versicherungsstatus ermitteln und ggfs. an eine GKV (der Wahl) melden. Hier müsste auch genau geprüft werden, was alles in das "relevante" Jahresentgeld mit einfließt.

Kommt der Arbeitgeber bzw. die GKV zu dem Schluss, dass Krankenversicherungspflicht eintritt, könnte der Arbeitnehmer innerhalb von 3 Monaten einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen. Damit könnte er weiterhin in der PKV verbleiben. Die Befreiung von der Versicherungspflicht wirkt jedoch nach, d.h. man kommt später (falls doch aus welchen Gründen auch immer gewünscht) i.d.R. nicht mehr in die GKV zurück. Wobei ich mal irgendetwas von einem Urteil eines höheren Gerichts gelesen habe, dass diese Befreiung nicht zwangsweise ewig gilt.

Dies wie gesagt mein persönlicher Kenntnisstand. Im Zweifel lohnt es sich, einen Fachanwalt für Sozialrecht zu involvieren. Diese Fragen könnten u.U. im Rahmen einer Erstberatung geklärt werden.

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Re: Trotz Teilzeitgehalt < JAEG in PKV verbleiben

Beitragvon Racer76 » 15.03.2024, 12:28

Czauderna hat geschrieben:Ich habe nochmal nachgeschaut - eine Befreiung gilt auch bei einem eventuellen Beschäftigungswechsel weiter.


Diese Quelle sagt etwas anderes:

https://www.gesetzlichekrankenkassen.de/versicherungspflichtbefreiung/versicherungspflichtbefreiung.html#:~:text=Galt%20diese%20Befreiung%20in%20der,f%C3%BCr%20die%20derzeit%20aktuelle%20Besch%C3%A4ftigung.

Galt diese Befreiung in der Vergangenheit quasi „lebenslang“, ist dies mittlerweile nicht mehr der Fall. Denn die entsprechende Befreiung gilt nur noch für die derzeit aktuelle Beschäftigung. Wird der Arbeitnehmer am Ende der Beschäftigung z.B. arbeitslos, entsteht durch den Arbeitslosengeldbezug eine erneute Versicherungspflicht, die die Befreiung aufhebt. Stellt der Betroffene keinen neuen Antrag auf Befreiung, muss er von der Privaten in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

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Re: Trotz Teilzeitgehalt < JAEG in PKV verbleiben

Beitragvon Czauderna » 15.03.2024, 12:59

Hallo,
ich hatte folgenden Link gespeichert, der auch noch aktuell zu sein scheint -
https://www.hek.de/ozg-pages/befreiung-von-der-versicherungspflicht/
Ich bin von daher ausgegangen, dass bei einer Beschäftigung, welche fortbesteht, die Befreiung gilt, ebenso aber auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers. Dass die Befreiung nicht automatisch für den Bezug von ALG-1 gilt, war mir aber bekannt.
Also, wenn meine Quelle falsch ist, dann tut mir das leid.
Ich habe mir auch den Text im Link von Racer durchgelesen - auch da wird von Ende der Beschäftigung - Bezug von Arbeitslosengeld - neuer Tätigkeit geschrieben. In früherer Zeit wäre auch bei ALG-1 Bezug eine Rückkehr in die GKV nicht möglich gewesen.
Gruss
Czauderna

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Re: Trotz Teilzeitgehalt < JAEG in PKV verbleiben

Beitragvon Racer76 » 15.03.2024, 20:28

Ich denke diese Aussage ist wesentlich

Die Befreiung von der Versicherungspflicht ist also immer an die aktuelle Beschäftigung gebunden.


Da der Fragesteller aber gar nicht die Absicht hat in die GKV zurück zu kehren, ist dies für ihn ja auch nicht wesentlich. Muss er wegen der Vorerkrankung regelmäßig zu einem Facharzt in Behandlung, fährt er in der PKV wohl auch (deutlich) besser. Dies lässt sich auch nicht mit Zusatztarifen zur GKV kompensieren (da er wohl seine Voll-PKV nur in die Bausteine Krankenhaus- und Zahnzusatzversicherung umwandeln könnte).

Allerdings sollte natürlich eine gewisse Sicherheit herrschen, weiterhin in dem Gehaltsgefüge bleiben und damit in die Rente zu kommen. Ansonsten könnte es im Alter von den Beiträgen schwierig werden.

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Re: Trotz Teilzeitgehalt < JAEG in PKV verbleiben

Beitragvon Racer76 » 15.03.2024, 20:47

BTW muss man nicht warten, bis der Jahreswechsel eintritt. Sobald sich das Gehalt ändert muss der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Änderung (i.d.R. der Monatsbeginn) prüfen, ob sich am Versicherungsstatus etwas ändert. Fällt der Arbeitnehmer dadurch unter die JAEG und ist dies nicht von kurzer Dauer (>3 Monate), müsste der Arbeitgeber somit die Versicherungspflicht feststellen und den Arbeitnehmer entsprechend bei einer GKV anmelden.

Bei nicht fixen Zahlungen (Festgehalt, Weihnachtsgeld, regelmäßige Boni) müsste man genauer prüfen, ob dies für den Versicherungsstatus eine Relevanz hat.

Möchte man sich rechtlich sicher bewegen, sollte man sich von einem Fachmann beraten lassen.

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Re: Trotz Teilzeitgehalt < JAEG in PKV verbleiben

Beitragvon Froschritter » 18.03.2024, 08:47

Hallo zusammen,

danke erstmal für die zahlreichen Antworten!
Ich denke, ich muss nochmal präzisieren, worum es genau geht und worum nicht.

Es geht nicht um die direkte Reduzierung des Gehalts unter die JAEG, womit natürlich sofort Versicherungspflicht eintreten würde. Der §8 SGB V lässt hier auch quasi keinen Spielraum zur Befreiung zu - der Wunsch, in der PKV zu verbleiben, reicht nicht aus, um eine Befreiung zu erwirken. Sonst hätte ich das Problem ja nicht.

Daher ja der Umweg über die jährliche Erhöhung der JAEG.

1. Das anrechenbare Gehalt (die anrechenbaren Bestandteile sind eindeutig definiert - der Jahresbonus ist nicht anrechenbar, so dass eine Verschiebung von Fixgehalt in Variables Gehalt bereits reicht) würde dabei bis wenige [hundert] Euro über die JAEG gesenkt werden. Am Versicherungsstatus ändert sich also in diesem Schritt noch nichts.

2. Mit dem Jahreswechsel steigt die JAEG um 3-4% und überholt jetzt erst das "neue" Gehalt. Damit tritt Versicherungspflicht eben NICHT durch die Gehaltssenkung an sich ein, sondern durch die Erhöhung der JAEG. In genau diesem Fall ist eine Befreiung auch möglich und wird von mir erwirkt.

3. Nun bin ich versicherungsfrei.
Die Frage ist: könnte ich an dieser Stelle innerhalb des Beschäftigungsverhältnisses mein Gehalt durch Teilzeit weiter reduzieren oder innerhalb des AG auf eine schlechter bezahlte, aber weniger zeitintensive Position wechseln, ohne erneut versicherungspflichtig zu werden?
Der Link von Racer76 lässt den Rückschluss darauf zu.

Ein Gang zum Fachmann/Fachfrau scheint mir aber so oder so unerlässlich. Ich hätte darauf nur verzichtet, wenn es eine eindeutige negative Antwort in Form eines Gerichtsurteils o.ä. gegeben hätte, das hier jemandem bekannt ist.

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Re: Trotz Teilzeitgehalt < JAEG in PKV verbleiben

Beitragvon Czauderna » 18.03.2024, 10:20

Hallo,
ich bleibe dabei -
wenn du, auf welche Art und Weise auch immer, krankenversicherungspflichtig als Arbeitnehmer in deinem derzeitigen Beschäftigungsverhältnis wirst, dann musst du in die GKV, aber du kannst dich ggf. von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen.

2. würde demnach zum 01.01.2025 zutreffen, also Erhöhung der JAE-Grenze, dadurch deine JAE unterhalb der Grenze.

Du stellst den Befreiungsantrag bei einer GKV-Kasse und diese befreit dich von der Krankenversicherungspflicht ab dem 01.01.2025.

Zum 01.04.2025 (Beispiel) reduzierst du deine Arbeitszeit, was mit einer Senkung deines Arbeitsentgeltes einhergeht. Ohne die bereits ausgesprochene Befreiung von der Krankenversicherungspflicht wärst du bereits seit dem 01.01.2025 in der GKV, demzufolge hätte diese Reduzierung auf deinen Versicherungsstatus keinen Einfluss.
Wenn du aber schon den Befreiungsbescheid der GKV-Kasse zum 01.01.2025 i erhalten hast, dann wirkt dieser auch bei der Reduzierung des Arbeitsentgeltes zum 01.04.2025 (Beispiel) für das bestehende Arbeitsverhältnis nach - meine ich, lasse mich aber auch gerne vom Gegenteil überzeugen.
Eine verbindliche Auskunft, ob dein Gedankengang auch in der Realität so zu deinem Ziel führen wird, die kannst du nur von der Stelle erhalten, die über deinen Befreiungsantrag zum 01.01.2025 entscheiden würde.
Gruss
Czauderna

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Re: Trotz Teilzeitgehalt < JAEG in PKV verbleiben

Beitragvon Racer76 » 18.03.2024, 20:40

Czauderna hat geschrieben:ich bleibe dabei -
wenn du, auf welche Art und Weise auch immer, krankenversicherungspflichtig als Arbeitnehmer in deinem derzeitigen Beschäftigungsverhältnis wirst, dann musst du in die GKV, aber du kannst dich ggf. von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen.


Da stimme ich voll zu. Wobei ich ggf. durch i.d.R. ersetzen würde.

Czauderna hat geschrieben:Zum 01.04.2025 (Beispiel) reduzierst du deine Arbeitszeit, was mit einer Senkung deines Arbeitsentgeltes einhergeht. Ohne die bereits ausgesprochene Befreiung von der Krankenversicherungspflicht wärst du bereits seit dem 01.01.2025 in der GKV, demzufolge hätte diese Reduzierung auf deinen Versicherungsstatus keinen Einfluss.
Wenn du aber schon den Befreiungsbescheid der GKV-Kasse zum 01.01.2025 i erhalten hast, dann wirkt dieser auch bei der Reduzierung des Arbeitsentgeltes zum 01.04.2025 (Beispiel) für das bestehende Arbeitsverhältnis nach - meine ich, lasse mich aber auch gerne vom Gegenteil überzeugen.


Hier nicht. Würde er zum 01.04.2025 die Arbeitszeit derart reduzieren, dass er unter die JAEG fällt, wäre er so oder so auch erst zum 01.04.2025 versicherungspflichtig (es sei denn dies wäre nur von kurzer Dauer). Wenn er bis zum 30.06.2025 keinen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellt, bleibt die Versicherungspflicht auch ab dem 01.07.2025 und darüber hinaus erhalten. Erst nach erneutem Überschreiten der JAEG tritt zum Ende des Kalenderjahres erneut die Versicherungsfreiheit ein. Man wird also nicht rückwirkend versicherungspflichtig - so mein Kenntnisstand.

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Re: Trotz Teilzeitgehalt < JAEG in PKV verbleiben

Beitragvon Czauderna » 19.03.2024, 09:09

Hallo
Hier nicht. Würde er zum 01.04.2025 die Arbeitszeit derart reduzieren, dass er unter die JAEG fällt, wäre er so oder so auch erst zum 01.04.2025 versicherungspflichtig (es sei denn dies wäre nur von kurzer Dauer). Wenn er bis zum 30.06.2025 keinen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellt, bleibt die Versicherungspflicht auch ab dem 01.07.2025 und darüber hinaus erhalten. Erst nach erneutem Überschreiten der JAEG tritt zum Ende des Kalenderjahres erneut die Versicherungsfreiheit ein. Man wird also nicht rückwirkend versicherungspflichtig - so mein Kenntnisstand.

Der Sachverhalt hier ist aber ein anderer - er will bereits zum 01.01.2025 sich befreien lassen, indem er sein Arbeitsentgelt auf eine solche Höhe drückt, mit dem wegen Erhöhung der JAE zum 01.01.2025 Versicherungspflicht eintritt, ergo auch eine Befreiung erfolgen könnte - die Reduzierung der Arbeitszeit erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt ( hier als Beispiel der 01.04.2025 genannt) und damit, meiner Auffassung nach keinen Einfluss mehr, weil es ja schon eine Befreiung zum 01.01.2025 gibt.
Gruss
Czauderna

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Re: Trotz Teilzeitgehalt < JAEG in PKV verbleiben

Beitragvon Racer76 » 19.03.2024, 20:32

Czauderna hat geschrieben:Der Sachverhalt hier ist aber ein anderer - er will bereits zum 01.01.2025 sich befreien lassen, indem er sein Arbeitsentgelt auf eine solche Höhe drückt, mit dem wegen Erhöhung der JAE zum 01.01.2025 Versicherungspflicht eintritt, ergo auch eine Befreiung erfolgen könnte - die Reduzierung der Arbeitszeit erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt ( hier als Beispiel der 01.04.2025 genannt) und damit, meiner Auffassung nach keinen Einfluss mehr, weil es ja schon eine Befreiung zum 01.01.2025 gibt.


Ok, jetzt habe ich den Gedankengang verstanden.

Wobei mir dieses ganze Konstrukt nicht so ganz klar ist. Sobald Krankenversicherungspflicht einsetzt - egal wie und warum - gibt es die Möglichkeit (bis auf wenige Ausnahmen), sich davon befreien zu lassen und dies wirkt solange das Arbeitsverhältnis besteht. Und selbst dann ist es möglich, sich erneut befreien zu lassen (z.B. bei AG-Wechsel).

GS
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Re: Trotz Teilzeitgehalt < JAEG in PKV verbleiben

Beitragvon GS » 19.03.2024, 21:47

Hallo @racer 76,
Wobei mir dieses ganze Konstrukt nicht so ganz klar ist. Sobald Krankenversicherungspflicht einsetzt - egal wie und warum - gibt es die Möglichkeit (bis auf wenige Ausnahmen), sich davon befreien zu lassen und dies wirkt solange das Arbeitsverhältnis besteht. Und selbst dann ist es möglich, sich erneut befreien zu lassen (z.B. bei AG-Wechsel).

die Ausnahmen sind gar nicht so selten.

Beispielsweise wechselt einer den AG zum 1.1.2024. Brutto vorher 68.000 > JAEG 23, nachher 69.200 > Brutto 2023, aber < JAEG 2024:
Nix Befreiung nach § 8 SGB 5.

Wäre er beim alten AG mit 68 oder auch 69,2 T€ geblieben, wäre es gegangen. '
Nicht aber, wenn er sich zum 1.1.24 wegen einer 80%-Teilzeitbeschäftigung beim alten AG unter die alte JAEG 2023 von 66.600 geschwungen hätte.

Gruß
von GS


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