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Re: Trotz Teilzeitgehalt < JAEG in PKV verbleiben

Verfasst: 20.03.2024, 21:42
von Racer76
@GS Danke für die Richtigstellung, ich hatte den Kenntnisstand, dass man sich - einmal in der PKV - i.d.R. bei Eintritt der Versicherungspflicht faktisch immer davon befreien lassen kann. Wieder etwas dazugelernt.

Re: Trotz Teilzeitgehalt < JAEG in PKV verbleiben

Verfasst: 20.03.2024, 23:03
von GS
Hallo @racer76, das ist ja auch nicht nachzuvollziehen:
Der erste, der sich durch den Wechsel des AG noch um leichte 1.200 € nach oben verändert, dem bricht dieser AG-Wechsel das Genick, also rein befreiungstechnisch gesehen.
Der andere, der bei bzw wegen Nichtwechsel des AG auf seinen 68 T€ sitzen bleibt, hat wegen "wegen" ein Befreiungsrecht. Verstehe, wer will, aber das ist die Rechtslage.

Gruß
von GS