Selbstbeteiligung bei Mehrfachversicherung / Doppelversicherung
Verfasst: 26.01.2025, 10:16
So, folgendes Thema hätte ich hier, es geht um die (zulässige) Mehrfachversicherung, die nach nach § 78 VVG die Versicherer unter sich aufteilen und selbstverständlich dem Bereicherungsverbot nach § 200 VVG fällt.
Explizit geht es um die Frage des Selbstbehalts bzw. der Selbstbeteiligung, wie die dann in diesem Fall ausgestaltet wäre.
Dazu hätte ich online erstmal nichts gefunden.
Konkretes Beispiel wäre etwa das bestehen einer Auslandskrankenversicherung etwa via Kreditkarte und einem separate Familientarif durch ein anderes enges Familienmitglied.
Oder auch der Fall einer Privaten Krankenversicherung mit Auslandsgeltung, zeitgleich mit einer Kreditkarten-Versicherung oder einer Auslands-Krankenversicherung. Weil man ja meint dadurch die Einreichung bei der PKV vermeiden zu können wegen der Beitragsrückerstattung.
In allen beispielhaften Fällen wären es zB 200 € Selbstbehalt beim jeweiligen Tarif. Ähnliches könnte man auch die Rücktrittsversicherungen oder dergleichen konstruieren, wäre ja ähnliche Fälle aber bleiben wir bei den Krankenversicherungen.
Wenn die Versicherer also, nach entsprechender Vorleistung, dann den Fragebogen rumschicken, ob eine andere Versicherung besteht und dann beim anderen Versicherer die Kostenteilung geltend machen (§ 78 VVG) wie sieht es dann hinsichtlich des Selbstbehalts aus?
Fällt dieser dann also nur einmalig an und zwar bei dem Versicherer wo man zuerst den Schaden geltend gemacht hat oder muss der Selbstbehalt bei beiden Versicherern geleistet werden, so dass der Versicherte am „Ende weniger“ erhält.
Zusatzfrage: Gefährdet das nicht auch die etwaige Beitragsrückerstattung, wenn die Auslandskrankenversicherung bei der PKV im Wege der Subsidiarität dann auf die PKV zwecks Kostenteilung zugeht?
Wisst ihr hierzu etwas? Habt ihr Kontakte die die hier mal abpatschen könnt, juristische Abhandlungen oder dergleichen?
Explizit geht es um die Frage des Selbstbehalts bzw. der Selbstbeteiligung, wie die dann in diesem Fall ausgestaltet wäre.
Dazu hätte ich online erstmal nichts gefunden.
Konkretes Beispiel wäre etwa das bestehen einer Auslandskrankenversicherung etwa via Kreditkarte und einem separate Familientarif durch ein anderes enges Familienmitglied.
Oder auch der Fall einer Privaten Krankenversicherung mit Auslandsgeltung, zeitgleich mit einer Kreditkarten-Versicherung oder einer Auslands-Krankenversicherung. Weil man ja meint dadurch die Einreichung bei der PKV vermeiden zu können wegen der Beitragsrückerstattung.
In allen beispielhaften Fällen wären es zB 200 € Selbstbehalt beim jeweiligen Tarif. Ähnliches könnte man auch die Rücktrittsversicherungen oder dergleichen konstruieren, wäre ja ähnliche Fälle aber bleiben wir bei den Krankenversicherungen.
Wenn die Versicherer also, nach entsprechender Vorleistung, dann den Fragebogen rumschicken, ob eine andere Versicherung besteht und dann beim anderen Versicherer die Kostenteilung geltend machen (§ 78 VVG) wie sieht es dann hinsichtlich des Selbstbehalts aus?
Fällt dieser dann also nur einmalig an und zwar bei dem Versicherer wo man zuerst den Schaden geltend gemacht hat oder muss der Selbstbehalt bei beiden Versicherern geleistet werden, so dass der Versicherte am „Ende weniger“ erhält.
Zusatzfrage: Gefährdet das nicht auch die etwaige Beitragsrückerstattung, wenn die Auslandskrankenversicherung bei der PKV im Wege der Subsidiarität dann auf die PKV zwecks Kostenteilung zugeht?
Wisst ihr hierzu etwas? Habt ihr Kontakte die die hier mal abpatschen könnt, juristische Abhandlungen oder dergleichen?