Wechsel mit 54 von PKV in GKV bei Arbeitslosigkeit sinnvoll?
Verfasst: 17.03.2025, 10:55
Hallo zusammen,
ich mache mir die Entscheidung gerade sehr schwer, ob ich von der PKV (Alte Oldenburger Tarif 106 mit 844 EUR Beitrag) aufgrund meiner Arbeitslosigkeit in die GKV wechseln soll. Die Sorge ist im Alter die PKV nicht mehr zahlen zu können bzw. wenn die Arbeitslosigkeit länger dauern sollte.
Mein spontaner ***** war auf jeden Fall die Chance nutzen, da ich unter 55 Jahre gerade noch die Möglichkeit habe. Inzwischen weiß ich aber folgendes:
- da ich mehr als 9/10 in der PKV war bin ich im Alter freiwillig GKV versichert, d.h. alle sonstigen Einnahmen und Versicherungen werden auf die Berechnung des GKV Tarifs angerechnet.
- sollte ich nicht so schnell einen neuen Job finden bekomme ich zwar kein Bürgergeld, nichtsdestotrotz wird das Gehalt meines Mannes herangezogen und ich muss min. 569,17 EUR alleine für die GKV zahlen.
Wann ich einen neuen Job finde kann ich nicht sagen, ggf. kommt auch eine Selbstständigkeit in Betracht aber das ist alles noch nicht ausgereift. Da ich seit 01.02.25 arbeitslos bin, habe ich nur noch wenig Zeit um diese Entscheidung die dann final ist zu treffen.
Könnt ihr mir etwas raten oder Rahmenbedingungen nennen, wann das eine oder andere Sinn machen könnte. Die Glaskugel für die Entwicklung der Beiträge hat keiner das weiß ich.
Bin für alle Hinweise und mit Überlegen, Erfahrungen und Ratschläge dankbar.
Viele Grüße
Sabine
ich mache mir die Entscheidung gerade sehr schwer, ob ich von der PKV (Alte Oldenburger Tarif 106 mit 844 EUR Beitrag) aufgrund meiner Arbeitslosigkeit in die GKV wechseln soll. Die Sorge ist im Alter die PKV nicht mehr zahlen zu können bzw. wenn die Arbeitslosigkeit länger dauern sollte.
Mein spontaner ***** war auf jeden Fall die Chance nutzen, da ich unter 55 Jahre gerade noch die Möglichkeit habe. Inzwischen weiß ich aber folgendes:
- da ich mehr als 9/10 in der PKV war bin ich im Alter freiwillig GKV versichert, d.h. alle sonstigen Einnahmen und Versicherungen werden auf die Berechnung des GKV Tarifs angerechnet.
- sollte ich nicht so schnell einen neuen Job finden bekomme ich zwar kein Bürgergeld, nichtsdestotrotz wird das Gehalt meines Mannes herangezogen und ich muss min. 569,17 EUR alleine für die GKV zahlen.
Wann ich einen neuen Job finde kann ich nicht sagen, ggf. kommt auch eine Selbstständigkeit in Betracht aber das ist alles noch nicht ausgereift. Da ich seit 01.02.25 arbeitslos bin, habe ich nur noch wenig Zeit um diese Entscheidung die dann final ist zu treffen.
Könnt ihr mir etwas raten oder Rahmenbedingungen nennen, wann das eine oder andere Sinn machen könnte. Die Glaskugel für die Entwicklung der Beiträge hat keiner das weiß ich.
Bin für alle Hinweise und mit Überlegen, Erfahrungen und Ratschläge dankbar.
Viele Grüße
Sabine