Raus aus der privaten als Student??

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Ectoplasma
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Raus aus der privaten als Student??

Beitragvon Ectoplasma » 01.12.2007, 16:09

Hallo zusammen, ich hoffe es kann mir jemand helfen. Meine Freundin studiert und war bisher bei ihren Eltern in der PKV mitversichert. Nun ist sie aber zu alt und muss sich selbst versichern. Die PKV ist die Continentale. Meine Freudnin ist nun gezwungen 150€ für die private Krankenversicherung für Studenten zu zahlen. Ich finde das ist sehr viel. Ich selber zahlte als Student 50€ für die Krankenversicherung, bei der AOK. Jedoch darf meine Freundin nun auch nicht mehr 8.000 €/pro Jahr verdienen. Wenn man mal beachtet, dass sie dann im 1800€ Krankenversicherungsbeitrag bezahlt (das entspricht 18,5%!) Wer mir verrät wer von dem Geld (6200€ /Jahr) leben kann, soll es mir bitte veraten wie das geht. Sollte sie mehr verdienen, würde ihr Versicherungsbeitrag auf 300€ im Monat erhöht werden. Ich kenn mich da gar nicht aus, aber ich finde das sehr teuer. Meine Freundin behauptet, dass sie nicht aus der PKV austreten kann und für die Dauer ihres Studium in eine GKV zu wechseln. Außerdem meint sie, dass sie nie wieder in eine PKV wechseln kann, falls sie es doch könnte wenn sie austreten würde. Ich kann mir das alles nicht vorstellen. Ich wär euch wirlich sehr dankbar wenn ihr mir da nen Tip geben könntet und mir ein wenig Recherche ersparen könntet.

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Beitragvon Rossi » 01.12.2007, 20:20

Tja, ist leider so.

Grundsätzlich löst ein Studium die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse aus.

Nun denn, dann gibt es aber die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Versicherungspflicht zu befreien. Dieses hat Deine Freundin wohl damals gemacht.

Aber jetzt kann sie das nicht mehr rückgängig machen.

Die Rechtsgrundlage ist in § 8 SGB V zu finden:

§ 8 Befreiung von der Versicherungspflicht

(1) Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird
...
...
5. durch die Einschreibung als Student oder die berufspraktische Tätigkeit (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 oder 10),

....


(2) Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zu stellen. Die Befreiung wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht an, wenn seit diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, sonst vom Beginn des Kalendermonats an, der auf die Antragstellung folgt Befreiung kann nicht widerrufen werden.


Sorry, so etwas muss man sich vorher gründlich überlegen.

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Beitragvon Frank » 01.12.2007, 21:23

Über die Beihilfe und der Privaten war deine Freundin nicht nur günstig sondern auch mit Klasse Leistungen versichert. 150 EUR als Beitrag für die private Krankenversicherung ist auch ok. Während des Studiums kann sie nicht mehr in die GKV wechseln.

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Vielen Dank Leute

Beitragvon Ectoplasma » 02.12.2007, 13:01

Grrrr,

das ist nicht die Antwort die ich mir erhofft habe. Aber trotzdem vielen Dank für die Informationen. Da muss sie dann wohl jetzt durch...

Dankeschön.....


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