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SCHWELLENWERT!

Verfasst: 17.01.2026, 09:47
von Australia
Wie wird der genau ermittelt? Weiss niemand genau.! #-o #-o #-o #-o :?: :?: :?: :?: :?: :!: :!: :!: :!: [-X [-X [-X [-X :shock: :shock: :shock:

Re: SCHWELLENWERT!

Verfasst: 17.01.2026, 09:54
von Australia
Schwellenwert, wo findet man im Vertrag diese Info?


https://www.verivox.de/private-krankenv ... m-1001012/

Notwendige Schwellenwerte wurden nicht überschritten
Private Krankenversicherungen dürfen die Beiträge lediglich anheben, wenn sich die Prämienanpassung durch höhere Krankheitskosten oder eine gestiegene Lebenserwartung ihrer Kunden rechtfertigen lässt. Ausschlaggebend ist in diesem Zusammenhang Paragraph 155 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Dort heißt es in Absatz 3, dass eine Abweichung von mindestens zehn Prozent vorliegen muss, die nicht nur als vorübergehend anzusehen ist. Ergibt sich die Beitragssteigerung durch eine höhere Lebenserwartung der Versicherten, gilt ein Schwellenwert von fünf Prozent. Die Versicherer können aber im Vertrag auch andere Schwellenwerte vereinbaren.