Hallo,
RolandPKV schreibt:'
Behandlung" ist auch, wenn sich der Arzt nur die Beschwerden des Patienten anhört und schlussfolgert, dass dies ein Fall für einen anderen Arzt ist.
So ist es, und das hat auch die tariflich für die 100%-Erstattung vorausgesetzte Rechnung zur Folge.
puckpuck schreibt:
Das ist natürlich sehr unglücklich, wenn man jedes Mal auf eine Rechnung warten muss, obwohl eine Überweisung vorliegt
Wo liegt das Problem? Dann wartest du die Rechnung des Primärarztes eben ab. So viel Luft sollte auf dem Giro- oder Tagesgeldkonto schon sein, um das problemlos abzufedern. Zumal die primärärztliche Behandlung oder gern auch Nichtbehandlung vor der Facharztbehandlung kommt. Diese zeitliche Reihenfolge muss zwar nicht unbedingt auch für deren beiden Rechnungen gelten, aber auch wenn nicht: Wo ist das Problem?
puckpuckschreibt:
Das würde aber bedeuten, dass eine Erstattung in vielen Fällen kategorisch unmöglich wäre, weil ein Primärarzt gerade nicht alles behandelt, sondern eine Routingfunktion hat.
Das ist nun wirklich bar jeder Grundlage, denn irgendwas macht (und berechnet dann) der Primärzt ja immer, nachdem du bei ihm aufgeschlagen bist.
editIm übrigen hatte @saxum im Anschluss an deinen Eingangspost schon alles hinreichend und vollumfänglich erklärt. Aber das hat dennoch nicht gereicht? Kann es denn sein, dass in früheren vergleichbaren Abrechnungsfällen die primärärztliche Überweisung (statt Rechnung) für eine 100%ige Erstattung der Facharztrechnung genügt hat und nun plötzlich nicht mehr?
Grüße
von GS