Ehefrau und Kind mitversichert?

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stepss81
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Ehefrau und Kind mitversichert?

Beitragvon stepss81 » 07.12.2007, 07:08

Hallo,
ich bin Beamter und zu 50% beihilfeberechtigt. Im Novemberm 2007 habe ich geheiratet und im März werde ich Vater.
Laut Beihilfestelle bin ich nach der Geburt meines Kindes zu 55% beihilfeberechtigt und mein Kind ist ebenfalls zu 55% beih.berechtigt. Das Arbeitsverhältnis meiner Frau endet mit Geburt unseres Kindes.
Gibt es die Möglichkeit beide bei meiner privaten Versicherung mit zu versichern? Wenn die Beihilfestelle das Kind zu 55% übernimmt, müsste es doch einen Privattarif für Säuglinge/Kinder geben.
Die Mitarbeiter meiner Versicherung konnten mir die Fragen nicht beantworten.

Gruß

Stephan

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Re: Ehefrau und Kind mitversichert?

Beitragvon DKV-Service-Center » 07.12.2007, 09:04

Hallo stepss81,
[quote]ich bin Beamter und zu 50% beihilfeberechtigt. Im Novemberm 2007 habe ich geheiratet und im März werde ich Vater.[/quote]
Daz u alles Gute, nach dem Motto Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr :-)

[quote]Laut Beihilfestelle bin ich nach der Geburt meines Kindes zu 55% beihilfeberechtigt und mein Kind ist ebenfalls zu 55% beih.berechtigt. [/quote]

das ist in der Tat ungewöhnlich , da der Beihilfeanspruch für Kinder 80 % beträgt. Welche Behörde Bzw. Bundesland ist zuständig ?

[quote]Das Arbeitsverhältnis meiner Frau endet mit Geburt unseres Kindes.
Gibt es die Möglichkeit beide bei meiner privaten Versicherung mit zu versichern? Wenn die Beihilfestelle das Kind zu 55% übernimmt, müsste es doch einen Privattarif für Säuglinge/Kinder geben.[/quote]

Ja Frau erhält in der Regel 70 % Beihilfe, Kinder 80 %
Nochmal explizit bei der Beihilfe nachfragen.

[quote]Die Mitarbeiter meiner Versicherung konnten mir die Fragen nicht beantworten.[/quote]
:-) komisch wiso nennen Sie diese dann noch ( Meine Versicherung)
Ab in die Wüste oder ins Tal der Ahnungslosen.
Gruß

Cassiesmann
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Re: Ehefrau und Kind mitversichert?

Beitragvon Cassiesmann » 07.12.2007, 09:33

DKV-Service-Center hat geschrieben:Hallo stepss81,


Laut Beihilfestelle bin ich nach der Geburt meines Kindes zu 55% beihilfeberechtigt und mein Kind ist ebenfalls zu 55% beih.berechtigt.


das ist in der Tat ungewöhnlich , da der Beihilfeanspruch für Kinder 80 % beträgt. Welche Behörde Bzw. Bundesland ist zuständig ?


Hessen, die Einstufung ist korrekt. 50% Beihilfe ambulant und im Zahnbereich, 15% mehr stationär. Jede beihilfefähige Person bringt 5% mehr Beihilfe in allen Bereichen für alle Personen.

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Re: Ehefrau und Kind mitversichert?

Beitragvon DKV-Service-Center » 07.12.2007, 14:14

Hallo Cassiesmann,

Die Regelungen in Hessen sind mir insoweit bekannt, dass es eine Erhöhung gibt bei mehreren Kindern, aber das die Grund Beihilfe vom land Hessen auf 50 % statt 80 % wie allgemein üblich ist abgesenkt wurde ist mir neu?
Ich finde auch keine Infos darüber?
Gruß

Cassiesmann
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Re: Ehefrau und Kind mitversichert?

Beitragvon Cassiesmann » 07.12.2007, 18:53

DKV-Service-Center hat geschrieben:Hallo Cassiesmann,

Die Regelungen in Hessen sind mir insoweit bekannt, dass es eine Erhöhung gibt bei mehreren Kindern, aber das die Grund Beihilfe vom land Hessen auf 50 % statt 80 % wie allgemein üblich ist abgesenkt wurde ist mir neu?
Ich finde auch keine Infos darüber?
Gruß


Das war (zumindest in den letzten 20 Jahren) in Hessen schon immer so, dass es für alle bei 50% los geht!

Frank
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Beitragvon Frank » 07.12.2007, 19:52

Die Beihilfe Hessen ist lustig.

Der Beamte als Single bekommt

Ambulant / Stationär incl. Wahlleistungen
50% / 65%

Jetzt heiratet er
55% / 70%

Jetzt kommt das erste Kind
60% / 75%

Und das zweite
65% / 80%

3 und noch mehr Kinder
70% / 85%

Für beihilfeberechtigte Angehörige gelten die gleichen Sätze wie für den Beamten.

Die Restkosten werden von der privaten Versicherung getragen. Der Versicherer muss natürlich informiert werden um den Vertrag anzupassen.
Zuletzt geändert von Frank am 08.12.2007, 12:19, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon Cassiesmann » 07.12.2007, 23:07

Frank hat geschrieben:Die Beihilfe Hessen ist lustig.


Highlight: Überversicherung ist zulässig. Also bekommt ein Beamter mit 4 Kindern und 50% PKV 120% der Krankheitskosten erstattet! Ehegatten zählen aber nur bis 7664€ in der Beihilfe mit.

EDIT: Hat sich erledigt!
Zuletzt geändert von Cassiesmann am 08.12.2007, 16:19, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon Frank » 08.12.2007, 12:19

stimmt, hab ich flugs korrigiert

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Beitragvon stepss81 » 12.12.2007, 20:11

Hallo und Danke,

ihr habt recht. Ich hab schriftlich Antwort von meiner PKV bekommen. Meine Frau unser Kind und ich sind jeweils zu 60% beihilfeberechtigt.
Da das Arbeitsverhältnis meiner Frau mit der Geburt endet ,ist eine Zusatzbelastung von über 200 Euro im Monat für die PKV einfach zuviel.

Kann meine Frau gesetzlich versichert bleiben und ggf. das Kind auch?

Müssen wir dann Beitrag für die Gesetzliche zahlen??

Gruß

Stephan


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