Krankentagegeld Gehaltsausfall Bemessungsgrenze

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ruhepohl
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Krankentagegeld Gehaltsausfall Bemessungsgrenze

Beitragvon ruhepohl » 11.12.2007, 20:27

Guten Tag zusammen,
durch die Änderung des TVöD wurde die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall von 26 Wochen auf 6 Wochen gekürzt.Das bedeutet für privat Krankenversicherte, dass die Krankentagegeldversicherung geändert werden muss hinsichtlich des Leistungsbeginns. Diese Änderung habe ich versäumt. Ein Gehaltsausfall von 4-6 Wochen ist nicht vordergründig das Problem für mich, könnte ich vermutlich überbrücken.
Das Problem besteht eher in der Unterschreitung der Beitragsbemessungsgrenze. Wenn jemand durch die Beendigung der Lohnfortzahlung wegen Krankheit unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt, muss sich dieser Arbeitnehmer dann wieder pflichtversichern?
In einem Forum war zu lesen, dass es bei einer abzusehenden Unterschreitung der Beitragsbemessungsgrenze nicht zu einer Pflichtversicherung kommen muss, wenn z.B. der Zeitraum des Lohnausfalls unter drei Monaten liegt. Ist das korrekt?
Als Bruttoarbeitsentgelt werden die tariflich abgesicherten Leistungen als Basis genommen. Das sind nach dem TVöD 13 Monatsgehälter.
Wird das 14. Monatsgehalt, sofern es durch eine Dienstvereinbarung für die Jahre 2007 und 2008 festgeschrieben ist, mit in die Beitragsbemessungsgrenze eingerechnet? Dies sind alles vorsorgliche Fragen, falls meine Erkrankung länger als sechs Wochen dauern sollte, was ich nicht hoffe. Ich möchte, wenn irgendwie möglich, bei der PKV versichert bleiben.
Falls mir jemand antworten kann und möchte, wäre ich für Quellenangaben dankbar.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß ruhepohl

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