Hallo,
ich bin im Moment (seit 3 Jahren) Gewerbetreibender und PKV versichert. Ich habe ein Angebot bekommen und möchte ins Angestelltenverhältnis (über Einkommensgrenze) wechseln.
Was mich interessiert ist:
-tritt für mich eine Versicherungspflicht ein? (Ich befürchte es)
-ist das in irgendeiner Weise abhängig von meinem Umsatz/Gewinn als Gewerbetreibender?
-gibt es ein Schlupfloch?
Was mich außerdem interessieren würde: ob ein PKV Versicherter, der jetzt PKV versichert ist (zum Beispiel seit kurz vor Gesetzesänderung) und 3 Jahre Einkommen über der Grenze nicht nachweisen kann wieder in die GKV wechseln muss. Gibt es hierzu ggf. eine Übergangsregelung (bitte mit Quellenangabe)?
Herzlichen Dank
Max
Rausschmiss aus PKV bei Wechsel ins Angestelltenverhältnis
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Re: Rausschmiss aus PKV bei Wechsel ins Angestelltenverhältn
moneymax hat geschrieben:Hallo,
ich bin im Moment (seit 3 Jahren) Gewerbetreibender und PKV versichert. Ich habe ein Angebot bekommen und möchte ins Angestelltenverhältnis (über Einkommensgrenze) wechseln.
Die Einkommensgrenze ist eigentlich sekundär, da Sie als vorher Selbständiger generell mind 3 Jahre warten müssen.
Was mich interessiert ist:
-tritt für mich eine Versicherungspflicht ein? (Ich befürchte es)
Ja!
-ist das in irgendeiner Weise abhängig von meinem Umsatz/Gewinn als Gewerbetreibender?
Nein, da angestellt. Sie geben das Gewerbe doch auf?
-gibt es ein Schlupfloch?
Nada!
Was mich außerdem interessieren würde: ob ein PKV Versicherter, der jetzt PKV versichert ist (zum Beispiel seit kurz vor Gesetzesänderung) und 3 Jahre Einkommen über der Grenze nicht nachweisen kann wieder in die GKV wechseln muss. Gibt es hierzu ggf. eine Übergangsregelung (bitte mit Quellenangabe)?
Nein, GKV-WSG!
Herzlichen Dank
Max
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moneymax hat geschrieben:Hi Cassiesmann,
vielen dank für die Antwort. Das sind ja lauter schlechte Nachrichten.
Gibt es eine genauere Angabe wo ich die Reglung für Angestellte im GKV-WSG finde? Ich kann das nicht komplett lesen.
Danke
Vorlesen mag ich es aber auch nicht: Kurzversion, es ist halt so! Analog § 5 Abs. 1 Satz 1 SGB V.
Um in der PKV bleiben zu müssen, müssten Sie die 3 Jahre oberhalb der JAEG als Angestellter oder Beamter nachweisen, da dies nicht funktioniert, müssen Sie den Weg in die GKV gehen.
Danksagungen an:
Frau
MdB Ulla Schmidt
Platz der Republik 1
1XXXX Berlin
Aber irgendwo muss doch geregelt sein, dass ein PKV Versicherter, der jetzt PKV versichert ist (zum Beispiel seit kurz vor Gesetzesänderung) und 3 Jahre Einkommen über der Grenze nicht nachweisen kann nicht wieder in die GKV wechseln muss!
Nach §5 Abs 1 1 sgb_5 und §6 Abs.1 1 sgb_5 müßte der ja sonst auch wieder in die GKV Pflicht fallen.
Da muss es noch was geben!
Vielen Dank
Max
Nach §5 Abs 1 1 sgb_5 und §6 Abs.1 1 sgb_5 müßte der ja sonst auch wieder in die GKV Pflicht fallen.
Da muss es noch was geben!
Vielen Dank
Max
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