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Rausschmiss aus PKV bei Wechsel ins Angestelltenverhältnis
Verfasst: 12.12.2007, 22:02
von moneymax
Hallo,
ich bin im Moment (seit 3 Jahren) Gewerbetreibender und PKV versichert. Ich habe ein Angebot bekommen und möchte ins Angestelltenverhältnis (über Einkommensgrenze) wechseln.
Was mich interessiert ist:
-tritt für mich eine Versicherungspflicht ein? (Ich befürchte es)
-ist das in irgendeiner Weise abhängig von meinem Umsatz/Gewinn als Gewerbetreibender?
-gibt es ein Schlupfloch?
Was mich außerdem interessieren würde: ob ein PKV Versicherter, der jetzt PKV versichert ist (zum Beispiel seit kurz vor Gesetzesänderung) und 3 Jahre Einkommen über der Grenze nicht nachweisen kann wieder in die GKV wechseln muss. Gibt es hierzu ggf. eine Übergangsregelung (bitte mit Quellenangabe)?
Herzlichen Dank
Max
Re: Rausschmiss aus PKV bei Wechsel ins Angestelltenverhältn
Verfasst: 12.12.2007, 22:09
von Cassiesmann
moneymax hat geschrieben:Hallo,
ich bin im Moment (seit 3 Jahren) Gewerbetreibender und PKV versichert. Ich habe ein Angebot bekommen und möchte ins Angestelltenverhältnis (über Einkommensgrenze) wechseln.
Die Einkommensgrenze ist eigentlich sekundär, da Sie als vorher Selbständiger generell mind 3 Jahre warten müssen.
Was mich interessiert ist:
-tritt für mich eine Versicherungspflicht ein? (Ich befürchte es)
Ja!
-ist das in irgendeiner Weise abhängig von meinem Umsatz/Gewinn als Gewerbetreibender?
Nein, da angestellt. Sie geben das Gewerbe doch auf?
-gibt es ein Schlupfloch?
Nada!
Was mich außerdem interessieren würde: ob ein PKV Versicherter, der jetzt PKV versichert ist (zum Beispiel seit kurz vor Gesetzesänderung) und 3 Jahre Einkommen über der Grenze nicht nachweisen kann wieder in die GKV wechseln muss. Gibt es hierzu ggf. eine Übergangsregelung (bitte mit Quellenangabe)?
Nein, GKV-WSG!
Herzlichen Dank
Max
Verfasst: 12.12.2007, 22:16
von moneymax
Hi Cassiesmann,
vielen dank für die Antwort. Das sind ja lauter schlechte Nachrichten.
Gibt es eine genauere Angabe wo ich die Reglung für Angestellte im GKV-WSG finde? Ich kann das nicht komplett lesen.
Danke
Verfasst: 12.12.2007, 22:21
von moneymax
Wie läuft die Kontrolle der Versicherungpflicht beim Wechsel ins Angestelltenverhältnis ab?
Verfasst: 12.12.2007, 22:32
von Cassiesmann
moneymax hat geschrieben:Hi Cassiesmann,
vielen dank für die Antwort. Das sind ja lauter schlechte Nachrichten.
Gibt es eine genauere Angabe wo ich die Reglung für Angestellte im GKV-WSG finde? Ich kann das nicht komplett lesen.
Danke
Vorlesen mag ich es aber auch nicht: Kurzversion, es ist halt so! Analog § 5 Abs. 1 Satz 1 SGB V.
Um in der PKV bleiben zu müssen, müssten Sie die 3 Jahre oberhalb der JAEG als Angestellter oder Beamter nachweisen, da dies nicht funktioniert, müssen Sie den Weg in die GKV gehen.
Danksagungen an:
Frau
MdB Ulla Schmidt
Platz der Republik 1
1XXXX Berlin
Verfasst: 12.12.2007, 22:43
von moneymax
Aber irgendwo muss doch geregelt sein, dass ein PKV Versicherter, der jetzt PKV versichert ist (zum Beispiel seit kurz vor Gesetzesänderung) und 3 Jahre Einkommen über der Grenze nicht nachweisen kann nicht wieder in die GKV wechseln muss!
Nach §5 Abs 1 1 sgb_5 und §6 Abs.1 1 sgb_5 müßte der ja sonst auch wieder in die GKV Pflicht fallen.
Da muss es noch was geben!
Vielen Dank
Max