Hallo,
irgendwo muss doch geregelt sein, dass ein PKV Versicherter, der jetzt PKV versichert ist (zum Beispiel seit kurz vor Gesetzesänderung) und 3 Jahre Einkommen über der Grenze nicht nachweisen kann, nicht wieder in die GKV wechseln muss.
Nach §5 Abs 1 Nr. 1 sgb5 und §6 Abs.1 Nr. 1 sgb5 müßte der ja sonst wieder in die GKV Pflicht fallen.
Kann mir jemend sagen wo ich die entsprechende Reglung finden kann?
Vielen Dank
Max
Rückfall in GKV Versicherungspflicht - wenn unter 3 Jahren
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
-
- Postrank7
- Beiträge: 1167
- Registriert: 08.03.2007, 22:17
Hallo Cassismann, "es ist halt so" ist nicht so meine Art. Ich Danke Ihnen trotzdem für Ihre Antworten.
Eventuell kann mir die Frage jemand anderes beantworten?
Herzlichen Dank
Max
Eventuell kann mir die Frage jemand anderes beantworten?
Herzlichen Dank
Max
Zuletzt geändert von moneymax am 13.12.2007, 22:13, insgesamt 1-mal geändert.
Ich habs gefunden:
Das Erfordernis, drei Jahre lang ein Gehalt oberhalb der versicherungspflichtgrenze
bezogen zu haben, gilt aus Gründen
des Vertrauensschutzes nicht für Personen, die am 2. Februar
2007 (Tag der Verabschiedung des GKV-WSG im Bundestag)
bereits privat krankenversichert waren (§ 6 Abs. 9 SGB V)
Das Erfordernis, drei Jahre lang ein Gehalt oberhalb der versicherungspflichtgrenze
bezogen zu haben, gilt aus Gründen
des Vertrauensschutzes nicht für Personen, die am 2. Februar
2007 (Tag der Verabschiedung des GKV-WSG im Bundestag)
bereits privat krankenversichert waren (§ 6 Abs. 9 SGB V)
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 29 Gäste