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Rückfall in GKV Versicherungspflicht - wenn unter 3 Jahren

Verfasst: 12.12.2007, 22:59
von moneymax
Hallo,

irgendwo muss doch geregelt sein, dass ein PKV Versicherter, der jetzt PKV versichert ist (zum Beispiel seit kurz vor Gesetzesänderung) und 3 Jahre Einkommen über der Grenze nicht nachweisen kann, nicht wieder in die GKV wechseln muss.

Nach §5 Abs 1 Nr. 1 sgb5 und §6 Abs.1 Nr. 1 sgb5 müßte der ja sonst wieder in die GKV Pflicht fallen.

Kann mir jemend sagen wo ich die entsprechende Reglung finden kann?

Vielen Dank
Max

Verfasst: 13.12.2007, 08:11
von Cassiesmann
Meinen Sie die Chance auf eine Antwort steigt, wenn Sie einen zweiten Thread eröffnen?

Verfasst: 13.12.2007, 21:14
von moneymax
Hallo Cassismann, "es ist halt so" ist nicht so meine Art. Ich Danke Ihnen trotzdem für Ihre Antworten.

Eventuell kann mir die Frage jemand anderes beantworten?

Herzlichen Dank
Max

Verfasst: 13.12.2007, 22:12
von moneymax
Ich habs gefunden:

Das Erfordernis, drei Jahre lang ein Gehalt oberhalb der versicherungspflichtgrenze
bezogen zu haben, gilt aus Gründen
des Vertrauensschutzes nicht für Personen, die am 2. Februar
2007 (Tag der Verabschiedung des GKV-WSG im Bundestag)
bereits privat krankenversichert waren (§ 6 Abs. 9 SGB V)

Verfasst: 13.12.2007, 22:47
von Cassiesmann
Fein