Rückfall in GKV Versicherungspflicht - wenn unter 3 Jahren
Verfasst: 12.12.2007, 22:59
Hallo,
irgendwo muss doch geregelt sein, dass ein PKV Versicherter, der jetzt PKV versichert ist (zum Beispiel seit kurz vor Gesetzesänderung) und 3 Jahre Einkommen über der Grenze nicht nachweisen kann, nicht wieder in die GKV wechseln muss.
Nach §5 Abs 1 Nr. 1 sgb5 und §6 Abs.1 Nr. 1 sgb5 müßte der ja sonst wieder in die GKV Pflicht fallen.
Kann mir jemend sagen wo ich die entsprechende Reglung finden kann?
Vielen Dank
Max
irgendwo muss doch geregelt sein, dass ein PKV Versicherter, der jetzt PKV versichert ist (zum Beispiel seit kurz vor Gesetzesänderung) und 3 Jahre Einkommen über der Grenze nicht nachweisen kann, nicht wieder in die GKV wechseln muss.
Nach §5 Abs 1 Nr. 1 sgb5 und §6 Abs.1 Nr. 1 sgb5 müßte der ja sonst wieder in die GKV Pflicht fallen.
Kann mir jemend sagen wo ich die entsprechende Reglung finden kann?
Vielen Dank
Max