von der pkv zurück zur gkv

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

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hackentrick
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von der pkv zurück zur gkv

Beitragvon hackentrick » 17.12.2007, 23:14

Ich bin mir bewusst, dass diese Frage/dieses Thema schon sehr häufig bemüht wurde, aber ich habe keinen Thread gefunden, der genau meine Fragen beantwortet hat.
Ich bin 41 Jahre alt und seit sechs Jahren in der PKV (Einkommen oberhalb der BBG), meine Frau (ebenfalls 41) in der GKV, keine Kinder.

Frage 1: Meine Frau rechnet nicht damit, bis zum Eintritt in die Altersrente berufstätig zu sein. In ihrer Branche (Zahntechnik) sind ältere Kollegen (über 55) absolut selten und sie glaubt auch nicht den Stress bis 65 oder 67 durchzuhalten. Bei einer längeren Arbeitslosigkeit (>12 Mon.) muss sie sich meiner Information nach selbst versichern. Der zu zahlende Beitrag richtet sich auch nach dem Haushaltseinkommen und läuft in etwa auf den Beitrag hinaus: Hälfte des maximalen GKV-Beitrags (ca. 250,- €). Richtig?

Frage 2: Auch ich kann mir schöneres vorstellen, als bis 67 Vollzeit zu arbeiten. Reduziere ich meine Arbeitszeit (und mein Einkommen), dann bleibt der PKV-Beitrag bestehen, was im Verhältnis ziemlich teuer wird. Erst ab halber Stelle oder weniger wäre ich wieder versicherungspflichtig, aber erst, wenn die Teilzeit länger als 12 Monate dauert und ich noch keine 55 Jahre bin. Richtig?

Frage 3: Um ggfs wieder in die GKV wechseln zu können, würde es da ausreichen, wenn ich bei einem Jobwechsel zwischen alter und neuer Firma 1 Monat arbeitslos bin, sprich Kündigung zum 30.4. aber Arbeitsaufnahme erst am 1.6.? Ich habe mal etwas davon gehört, man müsse den 1 Monat überschreiten, was in der Praxis bedeuten würde, ich müsste 2 Monate arbeitslos sein. Richtig?

Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt, wenn nicht bitte nachfragen.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 18.12.2007, 20:24

Frage 1: Meine Frau rechnet nicht damit, bis zum Eintritt in die Altersrente berufstätig zu sein. In ihrer Branche (Zahntechnik) sind ältere Kollegen (über 55) absolut selten und sie glaubt auch nicht den Stress bis 65 oder 67 durchzuhalten. Bei einer längeren Arbeitslosigkeit (>12 Mon.) muss sie sich meiner Information nach selbst versichern. Der zu zahlende Beitrag richtet sich auch nach dem Haushaltseinkommen und läuft in etwa auf den Beitrag hinaus: Hälfte des maximalen GKV-Beitrags (ca. 250,- €). Richtig?


Es liegt daran, was die Satzung der jeweiligen Krankenkasse hierzu geregelt hat. Aber die meisten rechnen schon so. Es wird in der Regel die Hälfte des Bruttoeinkommens des Ehemannes berücksichtigt, jedoch max. 1.781,25 Euro. Dieses ist die dann die sog. Grundlage um den Beitrag zu errechnen.

Bsp.
1.781,25 Euro * 12,0 % KV-Satz
1.781,25 Euro * 0,9 % zusätzlicher Beitragssatz
1.781,25 Euro * 1,7 % PV-Satz

Wenn die Hälfte des Ehegatteneinkommen weniger als der vg. Betrag ist, dann musst Du es entsprechend ausrechnen.

Wenn Sie nachher ihre Altersrente bekommt, wird sie vorausschichtlich an der KvdR (wesentlich günstiger) teilnehmen. Dieses geht nur dann, wenn sie in der 2. Hälfte des Erwerbslebens mindestens 9/10 gesetzlich versichert war.



Frage 2: Auch ich kann mir schöneres vorstellen, als bis 67 Vollzeit zu arbeiten. Reduziere ich meine Arbeitszeit (und mein Einkommen), dann bleibt der PKV-Beitrag bestehen, was im Verhältnis ziemlich teuer wird. Erst ab halber Stelle oder weniger wäre ich wieder versicherungspflichtig, aber erst, wenn die Teilzeit länger als 12 Monate dauert und ich noch keine 55 Jahre bin. Richtig?



Ist meines Erachtens nicht richtig, genau umgekehrt. Wenn Du schon jetzt Deine Arbeitszeit ein wenig reduzierst und unterhalb der Grenze kommst, dann bist Du versicherungspflichtig. Reduzierst Du jetzt die Arbeitszeit auf die Hälfte oder auf weniger der Hälfte auf Dauer, dann kannst Du dich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Du könntest dann in der privaten KV bleiben. Stellst Du diesen Antrag nicht, dann tritt Versicherungspflicht ein. Reduzierst Du die Arbeitszeit erst ab dem 55. Lebensjahr dann bleibst Du versicherungsfrei.

Ups, hoffentlich war das jetzt nicht zu viel!?!?! :?:



Frage 3: Um ggfs wieder in die GKV wechseln zu können, würde es da ausreichen, wenn ich bei einem Jobwechsel zwischen alter und neuer Firma 1 Monat arbeitslos bin, sprich Kündigung zum 30.4. aber Arbeitsaufnahme erst am 1.6.? Ich habe mal etwas davon gehört, man müsse den 1 Monat überschreiten, was in der Praxis bedeuten würde, ich müsste 2 Monate arbeitslos sein. Richtig?



Wenn Du den Job wechselst und wieder über 45.900,00 Euro verdienst bist auch weiterhin versicherungsfrei.

hackentrick
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Beitragvon hackentrick » 18.12.2007, 21:58

Vielen Dank an rossi für die Antworten.
Meine Fragen zielten ja darauf ab, einen Weg zurück zur GKV zu finden.

Nachtrag zu meiner 2. Frage: Wenn ich also vor meinem 55. Lebensjahr meine Arbeitszeit so reduziere, dass ich unterhalb der BBG verdiene, bin ich wieder versicherungspflichtig, sprich: muss ich mich gesetzlich versichern, WENN ich mich nicht endgültig von der Versicherungspflicht entbinden lasse? Die Reduzierung muss aber zur Folge haben, dass ich in einem kompletten Kalenderjahr unter der BBG liege?

Nachtrag zu meiner 3.Frage: Sollte ich die Variante wählen und mich für einen Monat arbeitslos melden, bevor ich die Arbeit bei einem neuen Arbeitgeber (dann wieder über BBG) aufnehme, dann werde ich über das Arbeitsamt automatisch bei einer GKV angemeldet?

hackentrick
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Beitragvon hackentrick » 18.12.2007, 22:06

Noch ein Nachkarten an rossi:
Unter einem anderen Thread hast du explizit erwähnt, die Rückehr zur GKV wäre durch Teilzeit nur möglich, wenn die Teilzeit 50% oder weniger beträgt. Habe ich das jetzt falsch verstanden?


"Ach ja, die Bestimmungen des § 8 Abs. 1 Nr. 3 SGB V haben nachfolgenden Hintergrund.

Das Befreiungsrecht wegen einer Reduzierung der Arbeitszeit, das nämlich auf §§ 173 f. RVO zurückgeht, besteht für Personen, die zuvor wegen der Höhe des Arbeitsentgeltes krankenversicherungsfrei waren und durch die Reduzierung der Arbeitszeit und damit verbunden des Arbeitsentgeltes krankenversicherungspflichtig werden. Die Regelung beruht auf dem Gedanken der Beibehaltung des bisherigen Status als versicherungsfreier Beschäftigter und sollte für langjährig privat Versicherte die Krankenversicherungspflicht als Hemmnis für den Übergang zur Teilzeitarbeit abbauen (BT-Drs. 10/4741 S. 26). Die Regelung ist vornehmlich im Zusammenhang mit Altersteilzeit und gleitendem Übergang in den Ruhestand zu sehen, enthält jedoch keine dahingehende gesetzliche Einschränkung.

Sie gilt leider nur, wenn die Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger reduziert wird."[quote][/quote]

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Beitragvon Rossi » 18.12.2007, 23:58

Ups, habe schon gemerkt, dass Du einen feinen Weg suchst um wieder in die Solidargemeinschaft zu kommen.

Wenn ich also vor meinem 55. Lebensjahr meine Arbeitszeit so reduziere, dass ich unterhalb der BBG verdiene, bin ich wieder versicherungspflichtig, sprich: muss ich mich gesetzlich versichern,


Ja, ich packe noch einen drauf, Du musst nicht, sondern Du bist pflichtversichert. Eine Gegenwehr hilft da nicht.


WENN ich mich nicht endgültig von der Versicherungspflicht entbinden lasse?


Öhm was meinst Du da jetzt mit. Es gibt Tatbestände, da ist man gem. § 6 SGB V kraft Gesetzes von der Versicherungspflicht befreit. Einer der Tatbestände ist, wenn man oberhalb der BBG liegt.

Sooh, dann kommen noch Tatbestände hinzu, in denen Du auf Antrag Dich befreien lassen kannst. Diese Tatbestände sind in § 8 SGB V geregelt. Bei den Befreiungen im Sinne von § 8 SGB V kommt die Besonderheit hinzu, dass diese Befreiung für dieses an sich versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis nicht widerrufen kann Dieses würde in Deinem Fall auch nur gelten, wenn Du die Arbeitszeit auf die Hälfte oder auf weniger die Hälfte reduzierst. Diese Regelung wurde für die sog. Altersteilzeit getroffen, wo die Arbeitnehmer vorher über der BBG liegt und durch die Arbeitsteilzeit an sich versicherungspflichtig würde, mehr nicht.

Die Reduzierung muss aber zur Folge haben, dass ich in einem kompletten Kalenderjahr unter der BBG liege?



Würde ich erst einmal so sehen. Denn § 6 SGB V spricht von einem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt . Wenn Du nur 1 Monat im Jahresblick unterhalb der BBG verdienst und in anderen Monaten wieder mehr, dann ist es nicht regelmässig und vermutlich im Jahresrückblick auch nicht unterhalb der BBG.

Aber die neue Kommentierungen hierzu habe ich mir noch nicht reingepfiffen.

Sollte ich die Variante wählen und mich für einen Monat arbeitslos melden, bevor ich die Arbeit bei einem neuen Arbeitgeber (dann wieder über BBG) aufnehme, dann werde ich über das Arbeitsamt automatisch bei einer GKV angemeldet?


Jooh, grundsätzlich löst das ALG I eine Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1. SGB V aus. Du kannst Dich dann aber wieder auf Antrag hiervon befreien lassen, da Du mehr als 5 Jahre privat versichert gewesen bist. Da Du jedoch in die gesetzliche KV möchtest, wirst Du den Antrag natürlich nicht stellen, oder?!?

Aber bedenke, wenn Du selber kündigst, dann bekommst Du evtl. erst mal ne Sperre und im ersten Monat meldet Dich das ALG I nicht zur Pflichtversicherung an. Das erfolgt erst ab dem 2. Monat.

Gretchenfrage ist, wenn Du dann wieder ne Arbeit aufnimmst, ob Du dann auch von der Versicherungspflicht wieder befreit bist. Nach dem Wortlaut des Gesetzes wohl nicht, da dieses dann zunächst voraussetzt, dass die BBG mindestens 3 Jahre überschritten wird. Dieses erfüllst Du ja definitiv nicht nach der Arbeitslosigkeit, weil die Uhr wieder zu an zu ticken müsste.

Aber jenes könnte ein Trick sein, um wieder in die gesetzliche KV zu kommen. Da das WSG-GKV erst seit dem 01.04.2007 gilt, sind die Tricks noch nicht so richtig durchgekaut bzw. bekannt.

Mal ne bescheidene Preisfrage? Du willst offensichtlich mit Biegen und Brechen wieder in die gesetzliche KV, oder? Warum? Die Leistungen der PKV sind in der Regel wesentlich besser!!

Dann mal viel Spass!

Rossi
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Beitragvon Rossi » 19.12.2007, 00:08

Noch ein Nachkarten an rossi:
Unter einem anderen Thread hast du explizit erwähnt, die Rückehr zur GKV wäre durch Teilzeit nur möglich, wenn die Teilzeit 50% oder weniger beträgt. Habe ich das jetzt falsch verstanden?


Jooh, das hast Du pottfalsch verstanden.

Nehmen wir an, Du bist privat versichert und würderst jetzt auf die Hälfte oder weniger die Hälfte reduzieren.

Grundsätzlich würde dieses jetzt Versicherungspflicht auslösen, da das verringerte Einkommen unterhalb der BBG liegt. In dieser Konstellation hast Du dann auf Antrag die Möglichkeit in der privaten KV zu verbleiben. Aber das willst Du ja nicht, ergo stellst Du den Antrag nicht und wirst versicherungspflichtig.

Diese Möglichkeit wurde einfach geschaffen, um langjährig privaten Versicherten den dortigen Verbleib zu ermöglichen. Sie gilt dann nur wenn die Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger der Hälfte reduziert wird.

Reduzierst Du bspw. auf 70 % kannst Du diesen Antrag nicht stellen und wirst automatisch pflichtversichert.

Sooh, das reicht jetzt erst einmal.

GS
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Den Weg zurück in die GKV ...

Beitragvon GS » 19.12.2007, 18:45

... können die dafür einschlägig beschäftigten Mitarbeiter der gesetzlichen Kassen aufzeigen. Manche kommen auf Wunsch sogar ins Haus. Deren Kassen sind dann natürlich nicht gerade die Preisbrecher, aber Service gibts nirgends umsonst.

Um an einen neuen Höchstbeitragszahler zu kommen, lassen die sich sogar Löcher in den Bauch fragen :lol: Sollte man im eigenen Interesse auch machen, und sich speziell in diesem Fall die Antwort von denen geben lassen, die im Ernstfall auch dafür einstehen müssen. (Das soll jetzt ausdrücklich keine Kritik an rossi sein. Der kann es hier im Forum besser als manch einer von denen, die es 'von Amts wegen' wissen sollten.)

Nicht zu vergessen: Für den "Rückweg vom Weg zurück" gibt es, wenn es darauf ankommt, dann aber auch kein Hintertürchen mehr.

Gute Reise, hackentrick. Reisende soll man bekanntlich nicht aufhalten.

Gruß von
Gerhard

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Beitragvon hackentrick » 19.12.2007, 19:44

So, jetzt bin ich wohl mal wieder dran...
Ich denke zurzeit ja nur sozusagen laut (und öffentlich) nach, wie der Weg zurück laufen könnte. Die Gründe habe ich ja genannt: bei mir als Alleinverdiener müsste meine Frau sich für ca. 250,- € selbst versichern. Wenn ich mal weniger arbeiten will, bleibt mein PKV-Beitrag bestehen.

Da ich mich ja gerade im Terrain der Freunde der PKV befinde :) fühle ich mich verpflichtet, meine bisherigen Erfahrungen kurz zusammen zu fassen: Seit 2002 nun zum Jahreswechsel erst die 2. Erhöhung um moderate 19,- €. Monatsbeitrag in Summe 445,- € (KV + PV), keine SB, statt dessen garantierte BRE von 1260,- € wenn ich keine Rechnungen einreiche.
Ohne Einfluss auf die BRE 1 x jährliche Prophylaxe und allgem. Gesundheitscheck. Also eigentlich sehr positiv, hinge da nicht das Damoklesschwert der drohenden Selbstversicherungskosten über uns...
Ich gebe zu, dass ich in meiner Einschätzung pro/contra PKV hin und her schwanke. Es ist wohl dieses "Endgültige", was mich beunruhigt. Sollte ich mit 60 in Ruhestand gehen, könnte das an den dann hohen PKV-Kosten scheitern.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 19.12.2007, 23:23

Okay, hackentrick!

Du hast sicherlich das WSG-GKV mitbekommen. Die privaten Versicherungen sind nunmehr auch gefordert, den Kunden einen sog. bezahlbaren Tarif anzubieten. Wir befinden uns in einem Wettbewerb; wie Freitags auf dem Markt mit den Erdbeeren.

Aber - meines Erachtens - bestehen hier auch kleine und feine Unterschiede und zwar - wie du richtig erkannt hast - im Alter. Die Altersvorsorge in der heutigen Zeit ist nicht mehr allzu pralle; ergo man hat nicht mehr soviel Kohle und man möchte dann natürlich eine günstige KV/PV. Und dort ist genau ist der Unterschied. Im Bereich der gesetzlichen KV geht es in der Regel nach dem Einkommen. Die günstigste Variante ist immer die sog. Krankenversicherung der Rentner (KvdR). Aber dieser Zug ist bei Dir schon abgefahren (6 Jahre private KV); da kommst Du nicht mehr rein. Du erfüllst nämlich nicht in der 2. Hälfte des Erwerbslebens die sog. 9/10 Belegung (Mitgliedschaft in einer geseztlichen KV). Dann kommt allenfalls noch die freiwillige KV in Frage; die geht dann nach dem Einkommen. Erfahrungsgemäss ist die freiwillige KV immer teurer als die sog. KvdR. Aber dieser ICE ist schon lange an Dir vorbeigerauscht. Aber im Bereich der freiwilligen KV hat man teilweise auch die Möglichkeit die Gattin kostenlos (Familienversicherung) zu versichern, was in der privaten KV nicht möglich ist.

Es ist hier viel gesagt bzw. geschrieben worden, Du musst jetzt überlegen wie Du es anstellst.

Aber eins ist klar, so ohne weiteres kommst Du dauerhaft mit einer 1-monatigen Unterbrechung der privaten KV nicht in die geseztliche KV

Wenn Du dauerhaft in der gesetzlichen KV verbleiben möchtest, dann setzt dieses zunächst eine mindestens 12 monatige Versicherungspflicht in der GKV voraus. Diese Versicherungspflicht in der gesetzlichen KV kann durch den Bezug von Arbeitslosengeld I herbeigezaubert, oder durch die Unterschreitung der BBG (natürlich auch für 12 Monate) nur begründet werden.

Eine 1-monatige Versicherungspflicht wird definitiv nicht ausreichen. Du möchtest ja auch anschliessend dort verbleiben und dieses geht nur durch eine freiwillige KV, die aber mindestens ein 12 monatige Vorversicherungszeit voraussetzt.

Aber wie war das noch einmal, jede Geschichte hat seinen Preis!

Es grüsst der Rossi

hackentrick
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Beitragvon hackentrick » 21.12.2007, 00:31

Hallo rossi,
ich denke, ich habe die Fragen beantwortet bekommen und auch verstanden, wenn auch etwas viel ICE vorkam.
Ich bin ja auch nur am gedankenspielen.
Vielen Dank soweit.

Gruß
der Hackentrick


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