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Rückkehr in die GV nach Verwitung?
Verfasst: 23.12.2007, 12:33
von Dante
Hallo,
ich hab eine kleine Frage - vielleicht hat ja jemand von dem Thema Ahnung oder Erfahrunt.
Mein Vater war Beamter, privat Versichter mit Beihilfe. Meine Mutter (Hausfrau) war über ihn mitversichert. Nun ist er kürzlich gestorben.
Kann meine Mutter nun in die GV wechseln? Muss sie in der privaten bleiben? Gerade weil der zuschuss dann wegfallen würde wäre das ansich unbezahlbar.
Vielen Dank
Gruß
Dante
Verfasst: 23.12.2007, 14:35
von Rossi
Warum fällt der Zuschuss weg. Du meinst hiermit sicherlich die Beihilfe, richtig?
Deine Mutter bekommt ja auch eine sog Witwenpension. Meines Erachtens besteht hierüber auch ein sog. Beihilfeanspruch. Wobei sich - meines Erachtens - der Beihilfeanspruch etwas verringern wird. D. h., die private Versicherung muss erhöht werden.
Ne Chance in die gesetzliche KV zu kommen, sehe ich derzeit nicht!
Verfasst: 23.12.2007, 14:55
von Cassiesmann
rossi hat geschrieben:Deine Mutter bekommt ja auch eine sog Witwenpension. Meines Erachtens besteht hierüber auch ein sog. Beihilfeanspruch.
Wie immer korrekt!
Wobei sich - meines Erachtens - der Beihilfeanspruch etwas verringern wird. D. h., die private Versicherung muss erhöht werden.
Nope, der Beihilfesatz bleibt in allen 17 Beihilfearten gleich!
Verfasst: 23.12.2007, 19:38
von Rossi
Öhm, hängt der Beihilfesatz eines Beamten nicht vom Familienstand und der Kinderzahl ab!?!?
Verfasst: 23.12.2007, 23:38
von Cassiesmann
rossi hat geschrieben:Öhm, hängt der Beihilfesatz eines Beamten nicht vom Familienstand und der Kinderzahl ab!?!?
Schon, aber Wittwen/Witter sind mit dem Zustand mit Eheparter gleichgestellt, bekommen also keinen Malus für das Ableben des Partners.
Verfasst: 24.12.2007, 00:09
von Rossi
Okay, und schon wieder etwas dazu gelernt.
Obwohl überhaupt nicht logisch.
Bin ich verheiratet ist der Euro nur noch 0,50 Cent wert. Bin ich alleinstehend, dann entspricht der Euro auch seinem Wert.
Gerade im Bereich des Beamtenrechtes (Anspruch auf angemessene Allimentation) - dieser Grundsatz ist ja schon in den Grundrechten verankert, macht es schon einen Unterschied, ob ich ledig oder verheiratet bin.
Aber ist ja auch völlig Latte. Wenn der Beihilfenanteil in dieser Konstellation gleich ist.
Verfasst: 24.12.2007, 00:14
von Cassiesmann
Deine Argumentation ist okay, dass mutmaßliche Gegenargument dürfte die verminderte Hinterbliebenpension (60% bzw 55% der vorherigen Pension) sein. Trotz verminderter Pension sind gewisse Grundausgaben notwendig.
Fakt ist aber, es ist halt so
