Wechsel PKV nach GKV

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

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Eike_10
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Wechsel PKV nach GKV

Beitragvon Eike_10 » 26.12.2007, 22:54

Hallo,
bin Single, Gehalt über Beitragsbemessungsgrenze und auch keine Chance darunter zu kommen, und seit 5 Jahren in der PKV (Alte Oldenburger) Aus privaten Gründen würde ich gerne wieder in die GKV wechseln.(Die Gründe spielen jetzt keine Rolle, ich habe das so entschieden). Weiss jemand Kassen die einen Höchstbeitragszahler aufnehmen würden, auch wenn es nicht legal ist?! Ich weiss das es solche Kassen gibt, ich weiss nur nicht wie ich es anstellen soll. Auch Tips wie man den Arbeitgebr "überredet" wieder versicherungspflichtig zu werden.
Würde mich über ehrliche Antworten freuen. gerne auch per mail (papermac@web.de)

Gruss
Eike

GS
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Wenn du weißt, dass ...

Beitragvon GS » 27.12.2007, 00:03

... es solche Kassen gibt, musst du doch mindestens eine kennen? Oder glaubst du nur, es zu wissen?

Jetzt im Ernst: Eine Aufnahme gegen das Gesetz macht heute keine Kasse mehr wissentlich, seit der Vorstand der Kasse für die Kosten solcher Mitgliedschaften, wenn sie auffliegen, persönlich haften muss.

Bleibt noch die 2. Möglichkeit. Das Mitglied erschwindelt sich die Aufnahme, ggf. unter Zuarbeit des "Arbeitgebers. Dann liegt das Risiko des Auffliegens natürlich bei ihm selbst. Fällt das z. B. bei einer Betriebsprüfung auf, geht es noch glimpflich ab. Schlimmer ist es schon, wenn diese Mitgliedschaft anlässlich eines Krankheits- oder Unfalles unter die Lupe genommen wird (Routine zumindest in dicken Fällen). Dann behält die Kasse die Beiträge bis dahin und erklärt die Mitgliedschaft als nicht zustande gekommen. Prost Mahlzeit.

3. Möglichkeit. Legalisierung des Ganzen durch offizielle Herbeiführung der Krankenpflichtversicherung. Der Arbeitgeber wird gern dabei helfen, hat er doch für mindestens ein Jahr einen Arbeitnehmer, der bereit ist, denselben Job jetzt für maximal 3.600 Euer zu machen (unterstellt, dass PKV schon am 31.12.2002 bestanden hat). Aber wasserdicht muss es schon sein (Betriebsprüfung!). Kann natürlich sein, dass der Arbeitgeber später von einer "Restauration" des alten Gehaltes nichts mehr wissen will, Gedächtnisschwund sozusagen ...

Irgendetwas ist da im Busch. Entweder hat unser Eike überraschend Zwillinge angesetzt, d. h. er kommt dann für seinen Höchstbeitrag nur die ersten 2- 5 Monate alleine daher und zaubert für die Zeit danach eine Familie aus dem Hut, was seinen Höchstbeitrag aus Sicht der übrigen kassenmitglieder wieder entzaubert. Oder der Vertrag bei der AOL steht aus anderen Gründen - die sicher nichts mit Beitragsrückständen zu tun haben - auf der Kippe. Ich tippe mal auf Ersteres.

Gerade wenn aber eine Familie mit ins Spiel kommen soll, wäre eine illegal zustande kommende Mitgliedschaft am allerwenigsten zu empfehlen.

Jetzt habe ich den Teufel an die Wand gemalt. Vielleicht wischt ihn ja jemand wieder ab.

Gruß von
Gerhard

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Beitragvon Eike_10 » 27.12.2007, 13:59

Hallo Gerhard,
danke für die Antwort. Um den Spekulationen keine Nahrung zu geben: Ich habe keine Probleme mit der AOL, und keine Krankheiten verschwiegen. Das mit den Zwillingen kommt der Wahrheit schon sehr nahe. :lol:
Die Kids laufen aber auf der GKV-Karte meiner Freundin so das ich für die Kasse "Single" bin.(wenn es nicht die gleiche ist wie von meiner Freundin!)
Ich bin seit 01.02.2004 bei der AOL versichert, davor normal GKV. Befreien lassen von der Versicherungspflicht habe ich mich nicht. Wie ist denn für mich die Beitragsbemessungsgrenze? Wieviel darf ich max.verdienen um wieder GKV-Mitglied zu werden. Sonst irgendeinen Tip für mich um wieder GKV´ler zu werden?
Machen Arbeitgeber das überhaupt mit für ein Jahr weniger Gehalt zu zahlen und im zweiten Jahr die Differenz zahlen?
Gruss
Eike

GS
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Herzlichen Glückwunsch zu ...

Beitragvon GS » 27.12.2007, 22:38

Das mit den Zwillingen kommt der Wahrheit schon sehr nahe. :lol:


Dann sind es gar Drillinge, und du darfst später beim Skat nur den Kiebitz geben?

Die Kids laufen aber auf der GKV-Karte meiner Freundin so das ich für die Kasse "Single" bin.(wenn es nicht die gleiche ist wie von meiner Freundin!)


Es darf gern auch dieselbe Kasse sein.

Ich bin seit 01.02.2004 bei der AOL versichert, davor normal GKV. Befreien lassen von der Versicherungspflicht habe ich mich nicht. Wie ist denn für mich die Beitragsbemessungsgrenze?


Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2008 bei 3600 € mtl. Hier geht es aber um die Versicherungspflichtgrenze. Die liegt für dich ab 1.1.2008 bei 4012,50 € bzw. 48.150 € p.a. Liegen deine anrechenbaren Bezüge nicht darüber, tritt Vers.-Pflicht ein mit Beiträgen je nach Kasse knapp unter 600 €. Der Arbeitnehmeranteil liegt dann bei etwa 313 € (Durchschnittswerte, mit Pflegeversicherung).

Wieviel darf ich max.verdienen um wieder GKV-Mitglied zu werden.


s. o, 48.150 € anrechenbares Bruttoeinkommen

Sonst irgendeinen Tip für mich um wieder GKV´ler zu werden?

Nein, jedenfalls keinen legalen und zugleich sinnvollen. Verstehe immer noch nicht, warum du dich so teuer verschlechtern willst, wenn ihr doch nicht heiratet.

Machen Arbeitgeber das überhaupt mit für ein Jahr weniger Gehalt zu zahlen und im zweiten Jahr die Differenz zahlen?


M. E. reine Verhandlungssache. Deine Position wird aber dadurch erschwert, dass der Arbeitgeber durch knapp 300 € Zuschuss zahlen muss und nicht nur das eine Jahr, sondern auch später), während es zurzeit - Schuss ins Blaue - vielleicht nur 200 € sind. Was ist, wenn der AG dafür Kompensation erwartet?

Gruss von
Gerhard

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Beitragvon Eike_10 » 27.12.2007, 22:58

Hallo Gerhard,
nochmal danke für die Antworten. Eine Heirat ist aber angedacht. Die Beiträge für zwei Kiddys und mich würden dann bei 700€ inkl. PV liegen wovon der Arbeitgeber mir 260€ zugibt (250+10 PV). Bleibt ein "-" von ca. 140€ jeden Monat gegenüber Höchstsatz GKV. Das angenommen mal 20 Jahre(denke mal das ich solange für die Kids zahlen muss), kommt ein hübsches Sümmchen zusammen. Von den Preissteigerungen der PKV mal abgesehen. Deshalb überlege ich zurück in die GKV zu wechseln. Bei mir würde es sich um 12000€ handeln um auf 48000€ per Anno zu kommen.
Würdest du in der PKV bleiben, oder versuchen legal in die GKV zu kommen. Das mit nicht legal habe ich mir abgeschminkt, deine Argumente greifen da sehr gut!! Danke dafür. Entweder legal oder gar nicht!
Weisst eigentlich jemand irgendetwas darüber ob die kostenlose Familienversicherung eingeschränkt oder gar abgeschafft werden soll? Gerecht ist die ja eigentlich nicht, jedenfalls nicht für die PKV´ler gegenüber den freiwillig pflichtversicherten GKV´ler. Hat da die Ulla auch noch was im petto?
LG
Eike

Rossi
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Beitragvon Rossi » 27.12.2007, 23:11

Weisst eigentlich jemand irgendetwas darüber ob die kostenlose Familienversicherung eingeschränkt oder gar abgeschafft werden soll?


Glaube ich kaum; nun denn hat man hier ab und zu etwas drüber diskutiert.

Aber gerade die Familienversicherung in der GKV ist ein, ist ein wichtiges Kennzeichen der sog. Solidargemeinschaft.

Vor Jahren hat man mal im Bereich der Familienversicherung die Bestimmungen des § 10 Abs. 3 SGB V eingefügt. Es war doch glatt mal möglich; die Ehefrau verdiente schlappe 410,00 Euro (Pflichtversicherung GKV)- der Ehemann 5.000,00 Euro (private KV), dass die Kids über die Pflichtversicherung der Ehefrau kostenlos familienversichert werden konnten. Damit ist aber Ende Gelände!!

GS
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Familienversicherung in der GKV für minderjährige Kinder ...

Beitragvon GS » 28.12.2007, 00:11

... bzw. Kinder in Schulausbildung usw. wird es auch nach meiner Einschätzung noch lange geben und ist auch ok. (Auf einem anderen Blatt steht die Fam.-Vers. für kinderlose Ehegatten, ist hier aber off-topic, blibt daher von mir unkommentiert).

@rossi. Den § 10 (3) gibt's aber schon länger, fast 20 Jahre denke ich. "Olle Kamellen" hätte Herbert Wehner jetzt eingeworfen. Stimmt natürlich, dass es damals Zeit war, den Missbrauch der Familienversicherung zu stoppen. Hätte man aber schon 10 oder 20 Jahre früher machen sollen.

Ein Wackelkandidat ist in dem Zusammenhang die Beitragsbemessungsgrenze und damit wieder zurück zu

@Eike: Warum soll jemand, der 60.000 € verdient, auf Dauer nur für 43.200 € Beiträge zahlen, wenn ein Doppelverdiener-Ehepaar mit zusammen 50.000 €, das also 1/6 weniger verdient, gleichzeitig 1/6 mehr an dieselbe Krankenkasse zahlt? Auf mittlere Sicht rechne ich damit, dass für die GKV auch die Beitragsbemessungsrenze West der Rentenvers. eingeführt wird, die 2008 bei 63.600 € liegt.

Pläne dazu liegen seit 2002 in der Ulla'schen Schublade, die sie für 2003 schon aufgerissen hatte, dann aber über Nacht wieder schließen musste. Man hatte gerade noch erkannt, dass dieser Schuss nach hinten losgeht, solange es noch eine PKV als Wettbewerber um freiwillige GKV-Mitglieder gibt ...

Seither werkeln sie an dieser Baustelle herum. Den GKV-Mitgliedern, insbesondere aber den Patienten unter ihnen, nützt es herzlich wenig, aber wen interessieren die schon, außer in Sonntagsreden und vor den Wahlen natürlich.

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Beitragvon Experte_24 » 28.12.2007, 09:37

Eike_10 hat geschrieben:wovon der Arbeitgeber mir 260€ zugibt

Ab 2008 sinds ca. 280 €

Von den Preissteigerungen der PKV mal abgesehen.
Von den Preissteigerungen (s.o. die 280 AG Zuschuss resultieren aus einer solchen) und den Leistungskürzungen der GKV siehst Du dann auch mal ab, oder ? :-)

GS
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260 Euro AG-Zuschuss ...

Beitragvon GS » 28.12.2007, 16:18

... dürften schon hinkommen.

Eike als Mittdreißiger zahlt rd. 20 € Pflegebeitrag. Woher soll er neben den 250 € KV-Zuschuss noch 30 € PV-Zuschuss erhalten?

Gruß von
Gerhard

hackentrick
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Beitragvon hackentrick » 29.12.2007, 15:07

wovon der Arbeitgeber mir 260€ zugibt


Meine Frage zum AG-Beitrag zur KV: ich habe mal gehört, dass es die Möglichkeit gibt, dass der Arbeitgeber seinen Beitrag bis zur Höhe des maximalen (oder durchschnittlichen?) GKV-Beitrags aufstockt zur Beteiligung an den KV-Kosten der Ehefrau oder Kinder.
Beispiel: die PKV kostet 400,- €, Hälfte trägt der AG: 200,- €. Da der AG aber bei GKV mit Beitragssatz 15% immerhin 270,- € bezahlen würde (0,5 * 15% * 3.600,- €, die Zahlen sind nur willkürlich), kann er die 70,- € Differenz als Beitrag zur Kinderversicherung zahlen.
Kann er oder muss er?

Gruß vom hackentrick

GS
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Beitragvon GS » 29.12.2007, 15:38

hackentrick hat geschrieben:,,, dass der Arbeitgeber seinen Beitrag bis zur Höhe des maximalen (oder durchschnittlichen?) GKV-Beitrags aufstockt zur Beteiligung an den KV-Kosten der Ehefrau oder Kinder.
Beispiel: die PKV kostet 400,- €, Hälfte trägt der AG: 200,- €.

Der AG zahlt ab 2008 max. 250,20 zur KV, also 50 % von 500,40 € (13,9% von 3.600 €). In deinem Beispiel gibt es also für Ehefrau und/oder Kinder noch ca. 50 € zusätzlichen Zuschuss zur KV. Dazu kommt noch der Zuschuss zum Pflege-Beitrag bis maximal 30,60 € Zuschuss insgesamt.

Kann er oder muss er?

Er muss, vorausgesetzt, der Mehrbeitrag wird schriftlich nachgewiesen. Außerdem müsste der betreffende Angehörige in der GKV Anspruch auf Familienversicherung haben, wenn der Arbeitnehmer selbst nicht privat, sonder gesetzlich versichert wäre.


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