Kann Pflegevers. Beiträge für 3 Jahre nachverlangen?
Verfasst: 03.01.2008, 20:53
Hallo
als Beamtin bin ich in der privaten KV und privaten Pflegeversicherung.
Für die Beiträge habe ich vor Jahren eine Einzugsermächtigung erteilt.
Vor 3 Jahren erfolgte eine Tarifänderung in der KV. Ich erhielt auch über die PV einen neuen Vers.schein und eine Bestätigung, dass Vers.schutz besteht und die Beträge weiter abgebucht werden.
Bei der Änderung jetzt zum Jahreswechsel stelle ich fest, dass seit damals keine Beiträge zur Pflegeversicherung mehr abgebucht wurden, nur noch der KV-Beitrag!
Dies habe ich der KV nun mitgeteilt.
Kann die KV die Beiträge nun rückwirkend verlangen? Kann ich mich irgendwie dagegen wehren?
Eva
als Beamtin bin ich in der privaten KV und privaten Pflegeversicherung.
Für die Beiträge habe ich vor Jahren eine Einzugsermächtigung erteilt.
Vor 3 Jahren erfolgte eine Tarifänderung in der KV. Ich erhielt auch über die PV einen neuen Vers.schein und eine Bestätigung, dass Vers.schutz besteht und die Beträge weiter abgebucht werden.
Bei der Änderung jetzt zum Jahreswechsel stelle ich fest, dass seit damals keine Beiträge zur Pflegeversicherung mehr abgebucht wurden, nur noch der KV-Beitrag!
Dies habe ich der KV nun mitgeteilt.
Kann die KV die Beiträge nun rückwirkend verlangen? Kann ich mich irgendwie dagegen wehren?
Eva