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Kann Pflegevers. Beiträge für 3 Jahre nachverlangen?

Verfasst: 03.01.2008, 20:53
von evimaus
Hallo
als Beamtin bin ich in der privaten KV und privaten Pflegeversicherung.
Für die Beiträge habe ich vor Jahren eine Einzugsermächtigung erteilt.
Vor 3 Jahren erfolgte eine Tarifänderung in der KV. Ich erhielt auch über die PV einen neuen Vers.schein und eine Bestätigung, dass Vers.schutz besteht und die Beträge weiter abgebucht werden.

Bei der Änderung jetzt zum Jahreswechsel stelle ich fest, dass seit damals keine Beiträge zur Pflegeversicherung mehr abgebucht wurden, nur noch der KV-Beitrag!
Dies habe ich der KV nun mitgeteilt.

Kann die KV die Beiträge nun rückwirkend verlangen? Kann ich mich irgendwie dagegen wehren?

Eva

Re: Kann Pflegevers. Beiträge für 3 Jahre nachverlangen?

Verfasst: 03.01.2008, 21:25
von DKV-Service-Center
hi evimaus,
pflege für ne Junge Beamtin ca 15 Euro, mal 12 x 3 Jahre.
pie mal daumen 500 Euro.

wehren nur mit RA, mögliche Rechtschutz vorausgesetzt, meißtens 150 Euro Selbstbeteiligung Ergebnis Vergleich 50/50 und verhärtete Fronten .
Andere Weg, netten Abteilungsleiter von Abteilung Vertrag ans Telefon holen , hör mal zu hier hat jemand Mist gemacht, wie können wir uns einigen, :-)
welche Gesellschaft?
Möglicherweise können wir hier im Forum helfen.
Gruß

Verfasst: 04.01.2008, 00:49
von GS
Liebe Eva,

1. die Pflegekasse mit der Nase darauf stoßen, um dann
2. deren normale Reaktion " Geld her" natürlich nicht akzeptieren zu wollen?

Erinnert mich irgendwie an die Story mit dem roten und dem blauen Kleid.

Gruß von
Gerhard

Verfasst: 04.01.2008, 21:11
von evimaus
Die Antwort der PV steht noch aus! (Huk-Coburg).

Im Nachhinein frage ich mich selbst, ob es nicht dumm von mir war, die Versicherung darauf hinzuweisen.
Wehren würde ich mich gegen eine Rückzahlungsforderung auf alle Fälle.
Wir haben eine Rechtsschutzversicherung (ohne SB).

Ich weiß nur nicht, ob ich rechtlich da Chancen hätte oder ob es nur auf Kulanz geht.

Eva