Beitragsbemessungsgrenze Unterschreitung wg Krankentagegeld

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Lui
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Beitragsbemessungsgrenze Unterschreitung wg Krankentagegeld

Beitragvon Lui » 05.01.2008, 01:41

Beispiel:

Arbeitslohn vor Krankheit über der Bemessungsgrenze; nach Krankheit (über die Lohnfortzahlung hinaus) fällt der Bruttoarbeitslohn unter die Grenze da statt dem Arbeitsentgelt Krankentagegeld gezahlt wird.

Kann man deswegen aus der PKV fallen? Zählt für die Beitragsbemessungsgrenze nur die Meldung an die SV oder kann das Krankentagegeld dazuaddiert werden? Im Idealfall mit Quelle.

Stichworte: Arbeitgeberwechsel zum 1.1.08, Bruttogehalt (an SV gemeldet - nicht vertraglich) in 2005 dadurch 46.600 ohne Krankentageldzahlungen (mit den Krankentagegeldzahlungen weit über Grenze)

GS
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Kein Problem

Beitragvon GS » 05.01.2008, 17:39

Kurzform: In dieser Frage wird das Einkommen unterstellt, das du ohne die Arbeitsunfähigkeit gehabt hättest.

Und zwar unabhängig davon, ob das Krankentagegeld bedarfsgerecht oder warum auch immer zu niedrig gewählt wurde.

Gruß von
Gerhard

Lui
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§6 SGB V?

Beitragvon Lui » 05.01.2008, 17:54

Hallo Bernhard,

vielen Dank für die Antwort.

Ich habe mittlerweile etwas recherchiert: Das heißt hier zieht §6 (4) SGB V?

Viele Grüße

Lui


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