Beispiel:
Arbeitslohn vor Krankheit über der Bemessungsgrenze; nach Krankheit (über die Lohnfortzahlung hinaus) fällt der Bruttoarbeitslohn unter die Grenze da statt dem Arbeitsentgelt Krankentagegeld gezahlt wird.
Kann man deswegen aus der PKV fallen? Zählt für die Beitragsbemessungsgrenze nur die Meldung an die SV oder kann das Krankentagegeld dazuaddiert werden? Im Idealfall mit Quelle.
Stichworte: Arbeitgeberwechsel zum 1.1.08, Bruttogehalt (an SV gemeldet - nicht vertraglich) in 2005 dadurch 46.600 ohne Krankentageldzahlungen (mit den Krankentagegeldzahlungen weit über Grenze)
Beitragsbemessungsgrenze Unterschreitung wg Krankentagegeld
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Kein Problem
Kurzform: In dieser Frage wird das Einkommen unterstellt, das du ohne die Arbeitsunfähigkeit gehabt hättest.
Und zwar unabhängig davon, ob das Krankentagegeld bedarfsgerecht oder warum auch immer zu niedrig gewählt wurde.
Gruß von
Gerhard
Und zwar unabhängig davon, ob das Krankentagegeld bedarfsgerecht oder warum auch immer zu niedrig gewählt wurde.
Gruß von
Gerhard
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