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Beitragsbemessungsgrenze Unterschreitung wg Krankentagegeld

Verfasst: 05.01.2008, 01:41
von Lui
Beispiel:

Arbeitslohn vor Krankheit über der Bemessungsgrenze; nach Krankheit (über die Lohnfortzahlung hinaus) fällt der Bruttoarbeitslohn unter die Grenze da statt dem Arbeitsentgelt Krankentagegeld gezahlt wird.

Kann man deswegen aus der PKV fallen? Zählt für die Beitragsbemessungsgrenze nur die Meldung an die SV oder kann das Krankentagegeld dazuaddiert werden? Im Idealfall mit Quelle.

Stichworte: Arbeitgeberwechsel zum 1.1.08, Bruttogehalt (an SV gemeldet - nicht vertraglich) in 2005 dadurch 46.600 ohne Krankentageldzahlungen (mit den Krankentagegeldzahlungen weit über Grenze)

Kein Problem

Verfasst: 05.01.2008, 17:39
von GS
Kurzform: In dieser Frage wird das Einkommen unterstellt, das du ohne die Arbeitsunfähigkeit gehabt hättest.

Und zwar unabhängig davon, ob das Krankentagegeld bedarfsgerecht oder warum auch immer zu niedrig gewählt wurde.

Gruß von
Gerhard

§6 SGB V?

Verfasst: 05.01.2008, 17:54
von Lui
Hallo Bernhard,

vielen Dank für die Antwort.

Ich habe mittlerweile etwas recherchiert: Das heißt hier zieht §6 (4) SGB V?

Viele Grüße

Lui