Wieder versicherungspflichtig ? Hilfe !!!

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MaccaLee
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Wieder versicherungspflichtig ? Hilfe !!!

Beitragvon MaccaLee » 05.01.2008, 12:15

Guten Tag zusammen,

habe mir fast alle Themen durchgelesen, allerdings ohne meinen Fall zu finden.

Ich bin als Angestellter zum 01.01.2007 von der GKV in die PKV gewechselt, da ich erstmalig in 2006 mehr als € 47.250,00 brutto verdient habe.

In 2007 habe ich leider nur knapp € 44.000,00 verdient. Da sich mein Gehalt stark aus Provisionszahlungen zusammen setzt, kann ich leider nie mit Garantie sagen, was ich wohl zukünftig verdienen werde.

In 2008 gehe ich definitiv von über € 50.000,00 brutto aus.

Nun meine Frage: WAS PASSIERT MIR ???

Den 1.Monatsbeitrag für Januar 2008 habe ich bereits an die BARMENIA überwiesen. Mein Arbeitgeber wird mich doch sicherlich als Versicherungspflichtigen melden. Nur wann ? Und wie geht´s dann weiter ? Bekomme ich Nachricht von einer GKV ?

Nur zur Info, ein Arbeitskollege von mir, hatte diese Efahrung ebenfalls ein Jahr zuvor gemacht. Dieser sagte mir, dass das keine Probleme bereitet hat, und er in der PKV geblieben ist.

Ich erbitte Hilfe für diesen kniffligen Fall...

1000 Dank...

Marcus


Edit: Kann es sein, dass ich etwas durcheinander bringe? Alle reden von der Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Laut Wikipedia beträgt diese für das Jahr 2007: € 42.750,00 !!! Diesen Betrag habe ich locker erreicht...

Ich glaube mir muß jemand helfen, da ich der absolute Laie bin... DANKE :oops:

Rossi
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Beitragvon Rossi » 05.01.2008, 17:08

Hm, da Du erstmalig ab 2007 (Einkommen in 2006 überstieg die Jahresarbeitsentgeltgrenze) von der Versicherungspflicht befreit bist, gilt für Dich die sog. allgemeine Grenze. Nur die Versicherten, die ab 2003 in die PKV gewechselt sind, gilt die sog. besondere Grenze

Guckst Du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Jahresarbeitsentgeltgrenze

MaccaLee
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Beitragvon MaccaLee » 05.01.2008, 19:51

@ rossi

Danke für Deine Antwort, aber was heißt das für mein Jahr 2008 ???

Viele Grüße

Marcus

Rossi
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Beitragvon Rossi » 06.01.2008, 13:08

Tja, wenn Du mich fragst, dann bist Du auch im Jahre 2007 weiterhin versicherungspflichtig gewesen.

Denn die Voraussetzungen für die Versicherungsfreiheit lagen eigentlich zum 01.01.2007 nicht vor. Damals galten noch die alten Bestimmungen des § 6 Abs. 4 SGB V.

§ 6 Abs. 4 SGB V (Fassung 01.01.2007)

4) Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn das Entgelt die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt.


Klar im Jahre 2006 lag Dein Arbeitsentgelt oberhalb der Grenze, sodass grundsätzlich zum 01.01.2007 Versicherungsfreiheit vorlag. Aber das Entgelt ab dem 01.01.2007 lag ja schon wieder drunter, sodass die Versicherungsfreiheit nicht eingetreten ist.

Aber vielleicht können die Experten der privaten KV hierzu etwas sagen.

MaccaLee
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Beitragvon MaccaLee » 06.01.2008, 13:55

Puhhh @ rossi.... :?:

Donnerwetter, jetzt steige ich überhaupt nicht mehr durch...

Wenn ich dich richtig verstanden habe, hätte in 2007 gar nicht PKV versichert sein dürfen, sondern erst in 2008...??? Aber dann ja auch nicht, da mein Gehalt in 2007 wieder drunter lag, gelle ???

Vielleicht ist mein Fall wirklich nur von Versicherungs-Experten zu lösen... :cry:

Trotzdem vielen, vielen Dank an Dich...

Grüße

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 06.01.2008, 14:21

rossi hat geschrieben:
§ 6 Abs. 4 SGB V (Fassung 01.01.2007)

4) Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn das Entgelt die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt.


Klar im Jahre 2006 lag Dein Arbeitsentgelt oberhalb der Grenze, sodass grundsätzlich zum 01.01.2007 Versicherungsfreiheit vorlag. Aber das Entgelt ab dem 01.01.2007 lag ja schon wieder drunter, sodass die Versicherungsfreiheit nicht eingetreten ist.

Aber vielleicht können die Experten der privaten KV hierzu etwas sagen.


Das sehe ich anders. Der Paragraph sagt lediglich aus, dass ich am Ende des Jahren die JAEG des kommen Jahres (den neuen Wert) überschritten haben muss. In dem Beispiel muss also das sozialversicherungspflichtige Brutto 2006 über der JAEG von 2007 liegen. Der Wechsel in die PKV erfolgte zu Recht. 2008 geht in die GKV zurück, da das JAEG von 2008 in 2007 unterschritten wurde.

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Beitragvon Cassiesmann » 06.01.2008, 14:22

MaccaLee hat geschrieben:
Vielleicht ist mein Fall wirklich nur von Versicherungs-Experten zu lösen... :cry:



Und was sind wir?

Rossi
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Beitragvon Rossi » 06.01.2008, 14:44

Öhm, irgendwie stehe ich jetzt uff´n Schlauch.

Also halten wir mal fest:

Jahresverdienst 2006 lag oberhalb von 47.250,00 Euro, damit endete die Versicherungspflicht zum 31.12.2006.


Okay, völlig in Ordnung, dieses deckte sich eindeutig mit der damaligen Rechtsgrundlage im Sinne von § 6 Abs. 4 Satz 1 SGB V .

Jahresverdienst 2007 = 44.000,00 Euro und somit unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 47.250,00 Euro

Jetzt kommt doch der damalige entscheidende 2. Satz von § 6 Abs. 4 SGB V ins Boot. Das ablaufende Kalenderjahr war hier 2006; der Beginn des nächsten Kalenderjahres dürfte demzufolge 2007 gewesen sein, und dort wurde die Grenze nicht überschritten, oder?!?! :?:

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Beitragvon MaccaLee » 06.01.2008, 14:55

Cassiesmann hat geschrieben:
MaccaLee hat geschrieben:
Vielleicht ist mein Fall wirklich nur von Versicherungs-Experten zu lösen... :cry:



Und was sind wir?



Sorry, wollte niemanden zu nahe treten...

Aber wenn ich nun versicherungspflichtig werde, wie gehts jetzt weiter...???
Wer benachrichtigt mich...??? Solange ich nicht von der GKV höre, werde ich einen Teufel tun um den Stein ins Rollen zu bringen...

Oder muß ich mit Konsequenzen rechnen ??? :shock:

Viele Grüße

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 06.01.2008, 15:53

rossi hat geschrieben:Jetzt kommt doch der damalige entscheidende 2. Satz von § 6 Abs. 4 SGB V ins Boot. Das ablaufende Kalenderjahr war hier 2006; der Beginn des nächsten Kalenderjahres dürfte demzufolge 2007 gewesen sein, und dort wurde die Grenze nicht überschritten, oder?!?! :?:


Auch den Satz lese ich so, dass er nur auf die JAEG des Folgejahres abzielt, nicht auf das noch zu erwirtschaftende Einkommen. Dann braucht man ja eine Glaskugel, um das Einkommen am Ende des folgenden Jahres zu orakeln. Zumal es ihn der Praxis auch so läuft, dass die vergangene Periode betrachtet wir

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 06.01.2008, 15:58

MaccaLee hat geschrieben:
Aber wenn ich nun versicherungspflichtig werde, wie gehts jetzt weiter...???
Wer benachrichtigt mich...???


Der Arbeitgeber, Sie können aber auch Kontakt zu einer GKV aufnehmen. Wenn Sie in der GKV sind, müssen Sie der Barmenia binnen 2 Monaten (altes VVG) mitteilen, dass Sie nun GKV-pflichtig sind und den Vertrag ruhend stellen.

Solange ich nicht von der GKV höre, werde ich einen Teufel tun um den Stein ins Rollen zu bringen...

Ich würde mich drum kümmern, nach sechs Monaten erhalten Sie garantiert die Beiträge nicht wieder und zahlen somit doppelt.


Oder muß ich mit Konsequenzen rechnen ??? :shock:

s.o. rechtlich kann ihnen wenig passieren, da der AG für die korrekte Einstufung zuständig ist

Viele Grüße

MaccaLee
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Beitragvon MaccaLee » 06.01.2008, 17:08

Danke erstmal,

aber warum sollte ich doppelt bezahlen ?

Gilt eine Mitgliedschaft in der GKV immer ab dem 1. eines Jahres ???

Ich meine, wenn sich zum Beispiel erst im April die GKV bei mir meldet, kann ich doch zum Mai in die GKV wechseln, oder ? Es besteht bei der PKV dann wohl auch außergewöhliches Kündigungsrecht oder nicht ?

Eine doppelte Vollversicherung (PKV + GKV) ist doch wohl in Deutschland nicht möglich oder täusche ich mich da ???

:?:

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Beitragvon Cassiesmann » 06.01.2008, 18:12

MaccaLee hat geschrieben:Danke erstmal,

aber warum sollte ich doppelt bezahlen ?

Gilt eine Mitgliedschaft in der GKV immer ab dem 1. eines Jahres ???'

Die Mitgliedschaft startet mit dem Eintritt der Versicherungspflicht, also vor 6 Tagen!

Ich meine, wenn sich zum Beispiel erst im April die GKV bei mir meldet, kann ich doch zum Mai in die GKV wechseln, oder ?

Sie sind seit 6 Tagen versicherungspflichtig. Im Übrigen muss sich nicht die GKV melden sondern umgedreht!

Es besteht bei der PKV dann wohl auch außergewöhliches Kündigungsrecht oder nicht ?

Klar, rückwirkend für 2 Monate, also bis zum 29.02.08!

Eine doppelte Vollversicherung (PKV + GKV) ist doch wohl in Deutschland nicht möglich oder täusche ich mich da ???

Erklären Sie das der Barmenia, dass Sie dann für X Monate rückwirkend die Beiträge zurück haben wollen. Die Barmenia hat den Fehler nicht verursacht und beruft sich möglicherweise auf die Zweimonatsregelung aus dem VVG.

:?:

GS
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Wiedereintritt der Versciherungspflicht?

Beitragvon GS » 06.01.2008, 18:22

@rossi
Tja, wenn Du mich fragst, dann bist Du auch im Jahre 2007 weiterhin versicherungspflichtig gewesen.

Denn die Voraussetzungen für die Versicherungsfreiheit lagen eigentlich zum 01.01.2007 nicht vor. Damals galten noch die alten Bestimmungen des § 6 Abs. 4 SGB V.

§ 6 Abs. 4 SGB V (Fassung 01.01.2007)

4) Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn das Entgelt die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt.

Hallo Rossi, hier liegst du - glaube ich - ausnahmsweise einmal daneben. Zum Jahreswechsel 2006/2007 war wohl alles noch ok, so dass MaccaLee nach dem alten Recht rechtzeitig gewechselt ist und nach dem 2.2.2007 bzw. 1.4.2007 auch privat versichert bleiben konnte.
Klar im Jahre 2006 lag Dein Arbeitsentgelt oberhalb der Grenze, sodass grundsätzlich zum 01.01.2007 Versicherungsfreiheit vorlag. Aber das Entgelt ab dem 01.01.2007 lag ja schon wieder drunter, sodass die Versicherungsfreiheit nicht eingetreten ist.

Dass das Einkommen im Jahr 2007 nicht über 45.000 EUR gestiegen ist, hat sich wohl erst gegen Jahresende herausgestellt (fehlendes Jahresendgeschäft?)

@MaccaLee
Jetzt kommt es auf den AG an. Im Normalfall müsste er ab dem Zeitpunkt, ab dem er verantwortlich einschätzt, dass sein AN mit den anrechenbaren Bezügen, (dazu können auch erfolgsabhängige gezählt werden!) unter die Pflichtgrenze von (2008: 48.150 EUR) rutscht, wieder auf Versicherungspflicht hinwirken.

Trotzdem nicht abwarten, was der Arbeitgeber macht (vielleicht pennt er ja in dieser Hinsicht), sondern auf ihn zugehen. Kommt er nicht umhin, z,. B. seit dem 1.12.07 oder 1.1.08 wieder von Versicherungspflicht auszugehen, erhältst du die seither gezahlten PKV-Beiträge wieder zurück, wenn du bis Ende Januar unter Vorlage des Pflichtvers.-Nachweises kündigst (Bei Pflicht ab 1.1.08 reicht die Kündigung auch im Februar.

Wie schätzen dein Arbeitgeber (maßgeblich) und du die Verdienstaussichten in der nahen Zukunft ein?

Gruß von
Gerhard

MaccaLee
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Re: Wiedereintritt der Versciherungspflicht?

Beitragvon MaccaLee » 06.01.2008, 18:59

GS hat geschrieben:@rossi
Tja, wenn Du mich fragst, dann bist Du auch im Jahre 2007 weiterhin versicherungspflichtig gewesen.

Denn die Voraussetzungen für die Versicherungsfreiheit lagen eigentlich zum 01.01.2007 nicht vor. Damals galten noch die alten Bestimmungen des § 6 Abs. 4 SGB V.

§ 6 Abs. 4 SGB V (Fassung 01.01.2007)

4) Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn das Entgelt die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt.

Hallo Rossi, hier liegst du - glaube ich - ausnahmsweise einmal daneben. Zum Jahreswechsel 2006/2007 war wohl alles noch ok, so dass MaccaLee nach dem alten Recht rechtzeitig gewechselt ist und nach dem 2.2.2007 bzw. 1.4.2007 auch privat versichert bleiben konnte.
Klar im Jahre 2006 lag Dein Arbeitsentgelt oberhalb der Grenze, sodass grundsätzlich zum 01.01.2007 Versicherungsfreiheit vorlag. Aber das Entgelt ab dem 01.01.2007 lag ja schon wieder drunter, sodass die Versicherungsfreiheit nicht eingetreten ist.

Dass das Einkommen im Jahr 2007 nicht über 45.000 EUR gestiegen ist, hat sich wohl erst gegen Jahresende herausgestellt (fehlendes Jahresendgeschäft?)

@MaccaLee
Jetzt kommt es auf den AG an. Im Normalfall müsste er ab dem Zeitpunkt, ab dem er verantwortlich einschätzt, dass sein AN mit den anrechenbaren Bezügen, (dazu können auch erfolgsabhängige gezählt werden!) unter die Pflichtgrenze von (2008: 48.150 EUR) rutscht, wieder auf Versicherungspflicht hinwirken.

Trotzdem nicht abwarten, was der Arbeitgeber macht (vielleicht pennt er ja in dieser Hinsicht), sondern auf ihn zugehen. Kommt er nicht umhin, z,. B. seit dem 1.12.07 oder 1.1.08 wieder von Versicherungspflicht auszugehen, erhältst du die seither gezahlten PKV-Beiträge wieder zurück, wenn du bis Ende Januar unter Vorlage des Pflichtvers.-Nachweises kündigst (Bei Pflicht ab 1.1.08 reicht die Kündigung auch im Februar.

Wie schätzen dein Arbeitgeber (maßgeblich) und du die Verdienstaussichten in der nahen Zukunft ein?

Gruß von
Gerhard


Hallo Gerhard,

danke für diesen ausführlichen Beitrag.

Genauso wie Du es schreibst ist es auch (fehlendes Jahresendgeschäft). Hätte ich im Dezember 2007 noch das fehlende Brutto-Entgelt erhalten, z.B. ein Kunde hätte noch eine Rechnung bezahlt, an der ich partzipiere, wäre wohl alles beim Alten geblieben.

Wie gesagt, ich blicke positiv in die Zukunft und erwarte ein deutlichen Anstieg meiner Bezüge in 2008.

Nur, wenn ich jetzt aktiv werde, und freiwillig in die GKV wechsel, kann ich frühestens in 3 Jahren wieder in die PKV, richtig ?

Außerdem kann mir glaube ich keiner einen Strick daraus drehen, wenn ich mich einfach blöd stelle und Unwissenheit vortäusche. Wer beschäftigt sich schon mit seinem Jahres-Brutto und weiß über aktuelle Gesetzesänderungen bescheid ?

Ich meine die GKV will ja wohl nicht die Beiträge ab dem 01.01.2008 von mir haben oder ?


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