...ist es auch (fehlendes Jahresendgeschäft). Hätte ich im Dezember 2007 noch das fehlende Brutto-Entgelt erhalten, z.B. ein Kunde hätte noch eine Rechnung bezahlt, an der ich partzipiere, wäre wohl alles beim Alten geblieben.
Lässt darauf schließen, dass der Arbeitgeber im Jahr 2007 noch keinen Anlass hatte, dich in die Versicherungspflicht "hineinzukomplimentieren".
Jetzt steht zwar im Nachhinein fest, dass es für das Jahr 2007 nicht ganz gereicht hat, aber dieser kritische Zeitraum dauerte seit Klarstellung bis dato wohl weniger als einen Monat.Wie gesagt, ich blicke positiv in die Zukunft und erwarte ein deutlichen Anstieg meiner Bezüge in 2008.
Dazu drücke ich mal alle Daumen. Aber hat auch der Arbeitgeber objektiven Anlass, das so zu sehen? Dann kann er nämlich deine - bis auf die eine Delle im Dezember 2007 - erfolgreiche "Story" getrost auch für 2008 vortragen und weiterhin von Versicherungsfreiheit ausgehen. Konkret heißt das, er muss davon ausgehen können, dass du von Januar bis Dezember 2008 die 48.150 € anrechenbares Bruttoeinkommen einschl. erfolgsabhängiger Bestandteile überschreiten wirst. Nur, wenn ich jetzt aktiv werde, und freiwillig in die GKV wechsel, kann ich frühestens in 3 Jahren wieder in die PKV, richtig ?
Werde lieber aktiv in dem Sinne des vorigen Absatzes, bevor der Arbeitgeber dich in einem Anfall von Torschlusspanik wieder pflichtig machen will. Steck nicht den Kopf in den Sand.Außerdem kann mir glaube ich keiner einen Strick daraus drehen, wenn ich mich einfach blöd stelle und Unwissenheit vortäusche. Wer beschäftigt sich schon mit seinem Jahres-Brutto und weiß über aktuelle Gesetzesänderungen bescheid?
Einen Strick drehen sicher nicht, aber du wirst auch keinen Bonus bekommen in dem Sinne " er wusste es nicht, also lassen wir ihn laufen". Ich meine die GKV will ja wohl nicht die Beiträge ab dem 01.01.2008 von mir haben oder ?
Doch, genau das werden die wollen. Aber so weit muss es ja nicht kommen. Den Schlüssel hält der Arbeitgeber in der Hand.
Hinweis bzw.
Diskussionsvorschlag an Mitleser: MaccaLee ist noch nach dem alten Recht zur PKV gewechselt. Das dürfte hier inzwischen von allen so gesehen werden, denke ich.
Die Jahresendbetrachtung, die nach dem neuen Recht - 2007 die JAEG-Latte gerissen - in jedem Fall zur Vers.-Pflicht führen würde, spielt m. E. hier keine Rolle.
Folgende Analogie: Wäre er am 30.11.07 entlassen worden, einen Monat arbeitslos gewesen und am 1.1.08 im vergleichbaren Job neu eingestellt worden, könnte er ebenfalls (Dezember beitragsfrei oder durch Anwartschaft überbrückt) in der PKV bleiben,
s. Gemeinsames Rundschreiben der GKV-Spitzbubenverbände vom 8.3.2007, S. 19. . Warum sollte er dann pflichtig werden, wenn er nicht entlassen wird, nur diesen nachvollziehbaren finanziellen Durchhänger hatte?
Gruß von
Gerhard