Wieder versicherungspflichtig ? Hilfe !!!

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Cassiesmann
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Re: Wiedereintritt der Versciherungspflicht?

Beitragvon Cassiesmann » 06.01.2008, 19:28

MaccaLee hat geschrieben:
Nur, wenn ich jetzt aktiv werde, und freiwillig in die GKV wechsel, kann ich frühestens in 3 Jahren wieder in die PKV, richtig ?

Sie wechseln nicht freiwillig in die GKV, Sie sind Pflichtmitglied! Ja, Sie müssen mind. 3 Jahre warten.

Außerdem kann mir glaube ich keiner einen Strick daraus drehen, wenn ich mich einfach blöd stelle und Unwissenheit vortäusche. Wer beschäftigt sich schon mit seinem Jahres-Brutto und weiß über aktuelle Gesetzesänderungen bescheid ?

Ich darf mich wiederholen, Sie bekommen Ihre Beiträge nicht wieder, wenn Sie pennen, reicht das nicht als Grund, etwas zu machen?

Ich meine die GKV will ja wohl nicht die Beiträge ab dem 01.01.2008 von mir haben oder ?


Genau das will Sie aber sicher, immerhin sind Sie seit 6 Tagen PFLICHTMITLGIED der GKV!!!

MaccaLee
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Beitragvon MaccaLee » 06.01.2008, 19:42

Ok, danke ich habe es verstanden !

Ich bin also wieder ab dem 01.01.2008 GKV-pflichtig !!!

Aber gibt es nicht eine Möglichkeit, egal wie, in der PKV zu bleiben ? Ich meine, neben dem finanziellen Aspekt, ist die Versorgung ja auch nicht zu verachten.

Wenn ich meinen Arbeitgeber frage, ob ich eine Nachzahlung für 2007 bekomme ?

Es muß doch einen Kniff geben, um nicht wieder in diese Steinzeit-Versicherung zu wechseln ? [-o<

Ich kann doch nicht der Einzige sein, der dieses Problem hat.

Gibt es wirklich keine Chance ??? .-.

Gast100

Beitragvon Gast100 » 06.01.2008, 19:45

Es ist mal wieder zum Haare raufen. Vielleicht hast Du ne Möglichkeit als Freiberufler oder mit dem Wohnort offiziell ins Ausland zu wechseln.

MaccaLee
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Beitragvon MaccaLee » 06.01.2008, 20:00

Gast100 hat geschrieben:Es ist mal wieder zum Haare raufen. Vielleicht hast Du ne Möglichkeit als Freiberufler oder mit dem Wohnort offiziell ins Ausland zu wechseln.


Ist das ernst gemeint ?

Gast100

Beitragvon Gast100 » 06.01.2008, 20:04

Könnte ja mal möglich sein.

MaccaLee
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Beitragvon MaccaLee » 06.01.2008, 20:08

Gast100 hat geschrieben:Könnte ja mal möglich sein.


Sorry, kann ich nicht richtig deuten !

Ich bin Angestellter und seit 15 Jahren in der gleichen Firma. Werde also nicht ins Ausland wechseln oder mich selbstständig machen...

GS
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Re: Wiedereintritt der Versicherungspflicht?

Beitragvon GS » 07.01.2008, 01:29

...ist es auch (fehlendes Jahresendgeschäft). Hätte ich im Dezember 2007 noch das fehlende Brutto-Entgelt erhalten, z.B. ein Kunde hätte noch eine Rechnung bezahlt, an der ich partzipiere, wäre wohl alles beim Alten geblieben.


Lässt darauf schließen, dass der Arbeitgeber im Jahr 2007 noch keinen Anlass hatte, dich in die Versicherungspflicht "hineinzukomplimentieren".

Jetzt steht zwar im Nachhinein fest, dass es für das Jahr 2007 nicht ganz gereicht hat, aber dieser kritische Zeitraum dauerte seit Klarstellung bis dato wohl weniger als einen Monat.


Wie gesagt, ich blicke positiv in die Zukunft und erwarte ein deutlichen Anstieg meiner Bezüge in 2008.


Dazu drücke ich mal alle Daumen. Aber hat auch der Arbeitgeber objektiven Anlass, das so zu sehen? Dann kann er nämlich deine - bis auf die eine Delle im Dezember 2007 - erfolgreiche "Story" getrost auch für 2008 vortragen und weiterhin von Versicherungsfreiheit ausgehen. Konkret heißt das, er muss davon ausgehen können, dass du von Januar bis Dezember 2008 die 48.150 € anrechenbares Bruttoeinkommen einschl. erfolgsabhängiger Bestandteile überschreiten wirst.


Nur, wenn ich jetzt aktiv werde, und freiwillig in die GKV wechsel, kann ich frühestens in 3 Jahren wieder in die PKV, richtig ?

Werde lieber aktiv in dem Sinne des vorigen Absatzes, bevor der Arbeitgeber dich in einem Anfall von Torschlusspanik wieder pflichtig machen will. Steck nicht den Kopf in den Sand.

Außerdem kann mir glaube ich keiner einen Strick daraus drehen, wenn ich mich einfach blöd stelle und Unwissenheit vortäusche. Wer beschäftigt sich schon mit seinem Jahres-Brutto und weiß über aktuelle Gesetzesänderungen bescheid?


Einen Strick drehen sicher nicht, aber du wirst auch keinen Bonus bekommen in dem Sinne " er wusste es nicht, also lassen wir ihn laufen".

Ich meine die GKV will ja wohl nicht die Beiträge ab dem 01.01.2008 von mir haben oder ?

Doch, genau das werden die wollen. Aber so weit muss es ja nicht kommen. Den Schlüssel hält der Arbeitgeber in der Hand.

Hinweis bzw. Diskussionsvorschlag an Mitleser: MaccaLee ist noch nach dem alten Recht zur PKV gewechselt. Das dürfte hier inzwischen von allen so gesehen werden, denke ich.

Die Jahresendbetrachtung, die nach dem neuen Recht - 2007 die JAEG-Latte gerissen - in jedem Fall zur Vers.-Pflicht führen würde, spielt m. E. hier keine Rolle.

Folgende Analogie: Wäre er am 30.11.07 entlassen worden, einen Monat arbeitslos gewesen und am 1.1.08 im vergleichbaren Job neu eingestellt worden, könnte er ebenfalls (Dezember beitragsfrei oder durch Anwartschaft überbrückt) in der PKV bleiben, s. Gemeinsames Rundschreiben der GKV-Spitzbubenverbände vom 8.3.2007, S. 19. . Warum sollte er dann pflichtig werden, wenn er nicht entlassen wird, nur diesen nachvollziehbaren finanziellen Durchhänger hatte?

Gruß von
Gerhard

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Re: Wiedereintritt der Versicherungspflicht?

Beitragvon Cassiesmann » 07.01.2008, 08:29

GS hat geschrieben:Hinweis bzw. Diskussionsvorschlag an Mitleser: MaccaLee ist noch nach dem alten Recht zur PKV gewechselt. Das dürfte hier inzwischen von allen so gesehen werden, denke ich.

Ja!

Die Jahresendbetrachtung, die nach dem neuen Recht - 2007 die JAEG-Latte gerissen - in jedem Fall zur Vers.-Pflicht führen würde, spielt m. E. hier keine Rolle.


Doch, das ist der Knackpunkt!


Folgende Analogie: Wäre er am 30.11.07 entlassen worden, einen Monat arbeitslos gewesen und am 1.1.08 im vergleichbaren Job neu eingestellt worden, könnte er ebenfalls (Dezember beitragsfrei oder durch Anwartschaft überbrückt) in der PKV bleiben, s. Gemeinsames Rundschreiben der GKV-Spitzbubenverbände vom 8.3.2007, S. 19. .

Jein, Er/Sie befand sich 2007 in einer Beschäftigung unterhalt der JAEG (Einkommen bis Nov/11 < JAEG/12!). Somit würde eine Wechseln von Beschäftigung unterhalb JAEG zu einer Beschäftigung oberhalt JAEG stattfinden. Ergo: 3 Jahre GKV absizuen.

Warum sollte er dann pflichtig werden, wenn er nicht entlassen wird, nur diesen nachvollziehbaren finanziellen Durchhänger hatte?


Schöner Ansatz, trotzdem tritt hier eine KV-Pflicht gem. §5 SGB V ein. Ob der "Durchhänger" nachvollziehbar ist oder nicht, ist dem SGB V wohl egal, auch die Perspektive in 08 wieder oberhalb der JAEG zu liegen ist irrelevant ;-)

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Beitragvon MaccaLee » 07.01.2008, 09:19

Ich bedanke mich für die sachliche Argumentation bei allen Beteiligten.

Wäre es ein falsche Weg von mir, wenn ich die BARMENIA und eine gesetzliche Krankenkasse anrufe und meinen Fall schildere ?

Ich kann doch kein Einzelfall sein und eventuell kann mir jemand dort was verbindlich sagen ?

Allerdings kann man sich die Aussagen der PKV und GKV schon denken, oder ?

PKV wird sagen alles ist Ordnung und GKV wird mich sofort zum Wechsel drängen.

Ich weiß jetzt auch nicht weiter...Allerdings möchte ich eine riesige Nachzahlung verhindern. Wenn ich eine Möglichkeit hätte, nur für dieses Jahr in die GKV zu wechseln, würde ich dieses ohne zu zögern auch tun.

Aber ohne Kampf aufgeben und 3 Jahre warten habe ich nicht wirklich vor.

Ich brauche defintiv ein Szenario, bei dem ich 100%ige Sicherheit habe. Sonst könnte ich wohl die nächsten Wochen und Monate nicht ruhig schlafen.

Danke nochmals an alle, die mir hier ernsthaft unter die Arme gegriffen haben. =D>

Viele Grüße vom Frustrierten :cry:

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Beitragvon MaccaLee » 07.01.2008, 13:02

Ich habe soeben eine Antwort der BARMENIA erhalten !!!

Solange ich nicht unter € 42.750,00 verdiene, gibt es KEINE PROBLEME !!!

Das nur zur Info...

=D> :D :mrgreen:

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Beitragvon Cassiesmann » 07.01.2008, 17:43

MaccaLee hat geschrieben:Ich habe soeben eine Antwort der BARMENIA erhalten !!!

Solange ich nicht unter € 42.750,00 verdiene, gibt es KEINE PROBLEME !!!

Das nur zur Info...

=D> :D :mrgreen:


Sorry, wenn ich immer wiederspreche, die Aussage ist falsch. Die 42750€ ist die Beitragsbemessungsgrenze aus 2006, hat also nichts damit zu tun.

Lesen Sie hier in § 6 SGB V nach, Sie sind GKV-pflichtig! Alternativ, lassen Sie sich das von der Barmenia schriftlich bestätigen, dann sollten Sie aus der Haftung sein!

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html

MaccaLee
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Beitragvon MaccaLee » 07.01.2008, 17:54

Ich erwarte, das widersprochen wird ! Dafür ist ein Forum doch da, oder ? :)

Ich habe eine SMS von dem zuständigen Mitarbeiter wo er mir detailiert schreibt: "Hallo, solange Sie nicht unterhalb der Grenze von € 42.750 liegen, gibt es kein Problem ! Viele Grüße Ihr Herr S."

Reicht das :?:

Viele Grüße

MaccaLee
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Beitragvon MaccaLee » 07.01.2008, 18:09

Cassiesmann hat geschrieben:
MaccaLee hat geschrieben:Ich habe soeben eine Antwort der BARMENIA erhalten !!!

Solange ich nicht unter € 42.750,00 verdiene, gibt es KEINE PROBLEME !!!

Das nur zur Info...

=D> :D :mrgreen:


Sorry, wenn ich immer wiederspreche, die Aussage ist falsch. Die 42750€ ist die Beitragsbemessungsgrenze aus 2006, hat also nichts damit zu tun.

Lesen Sie hier in § 6 SGB V nach, Sie sind GKV-pflichtig! Alternativ, lassen Sie sich das von der Barmenia schriftlich bestätigen, dann sollten Sie aus der Haftung sein!

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html



Und nochmal geballte Unwissenheit von mir, aber hat dieser § nicht nur was mit dem Eintritt der Versicherungsfreiheit zu tun ?

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Beitragvon Cassiesmann » 07.01.2008, 18:49

MaccaLee hat geschrieben:
Cassiesmann hat geschrieben:
MaccaLee hat geschrieben:Ich habe soeben eine Antwort der BARMENIA erhalten !!!

Solange ich nicht unter € 42.750,00 verdiene, gibt es KEINE PROBLEME !!!

Das nur zur Info...

=D> :D :mrgreen:


Sorry, wenn ich immer wiederspreche, die Aussage ist falsch. Die 42750€ ist die Beitragsbemessungsgrenze aus 2006, hat also nichts damit zu tun.

Lesen Sie hier in § 6 SGB V nach, Sie sind GKV-pflichtig! Alternativ, lassen Sie sich das von der Barmenia schriftlich bestätigen, dann sollten Sie aus der Haftung sein!

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html



Und nochmal geballte Unwissenheit von mir, aber hat dieser § nicht nur was mit dem Eintritt der Versicherungsfreiheit zu tun ?


Alles, das ist der maßgeblich Paragraph im Sozialgesetzbuch und die EINZIGE rechtliche Grundlage hier in dem Fall!

Das ist ja eine geniale Art dem Kommunikation (SMS von der PKV), lassen Sie sich das schriftlich (nein, keine SMS) geben, idealerweise mit einer Rechtsquelle. Sie laufen auf einen großen Abgrund zu, dass aber mind. grob fahrlässig, da wir Sie über die Problematik aufgeklärt haben (damit meinte ich nicht die humoristische Einlage mit dem Wegzug ins Ausland')!

Auch wenn es arrogant klingt, ich weiß, dass ich Recht habe und überlasse Sie nun Ihrem Schicksal.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 07.01.2008, 18:57

Vollkommen richtig:

Und nochmal geballte Unwissenheit von mir, aber hat dieser § nicht nur was mit dem Eintritt der Versicherungsfreiheit zu tun ?


Hier wird explizit geregelt, aber welcher Grenze Versicherungsfreiheit eintritt. Wird diese Grenze nicht erreicht, dann tritt zwangsläufig gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V versicherungspflicht ein, was hier der Fall ist.

Zudem gibt ist es unterschiedliche Grenzen:

allgemeine Grenze in 2007 47.7000,00 Euro vgl. § 6 Abs. 6 SGB V

besondere Grenze in 2007 42.750,00 Euro vgl. § 6 Abs. 7 SGB V

Die besondere verminderte Grenze gilt nur die privat Versicherten, die am 31.12.2002 bereits privat versichert waren.

Hierunter fällt MaccaLee jedoch nicht, da sie erst ab dem 01.01.2007 privat versichert war.

Von daher kann die Aussage des Kundenberaters nicht richtig sein, dass hier ne Grenze von 42.750,00 Euro gilt
111 #-o


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