rossi hat geschrieben:Keine Angst ! Ich bin schon mündig ! Vorsatz ist bei mir nicht geben, oder setze ich mich über Vorgaben von meinem Arbeitgeber resp. irgendeiner Versicherung hinweg ? Eine Aufforderung, von welcher Seite auch immer, habe ich bisher nicht bekommen.
Ist schon klar.
Aber Du darfst dann auch nicht jammern, wenn die KV nach 4 Jahren dennoch die Beiträge fordert. Unter Umständen löhnst Du dann nämlich doppelt? Es gibt ja auch ein Sprichwort; doppelt gemoppelt hält immer besser. Es kann natürlich sein, dass die Krankenkasse nie dahinter kommt, dann passiert natürlich nichts; ist schon völlig klar.
Aber - nach meiner Kenntnis - prüfen die Krankenkassen auch regelmässig die Betriebe. Ich denke mal, gerade die Besserverdienenden und deren Beitragspflicht dürfte immer ein dicker Fisch sein.
Ok rossi, ich weiß Deinen Rat zu schätzen, wirklich ! Du möchtest mich vor bösen Überraschungen schützen. Finde ich gut.
Aber nochmal, und damit liege ich vermutlich richtig: Solange ich nicht offiziell von irgendjemand höre, kann ich niemals haftbar gemacht werden. Ich stehe nicht in der Pflicht, meinen Arbeitgeber oder meine alte GKV in Kenntnis zu setzen.
Da hier ja gerne § und Gesetze zitiert werden, möchte ich jemanden bitten, mir zu zeigen, wo geschrieben steht, dass sich der
Arbeitnehmer, um die jährliche Prüfung der Krankenkasse zu kümmern hat, und dann auch noch Jahre später in Regress genommen werden kann.
Wenn diese Betriebsprüfung stattfindet, dann hat mein Arbeitgeber oder weiß der Teufel wer gepennt, aber nicht ich !
Habe bisher übrigens noch nichts schriftliches von meiner PKV erhalten...