Wieder versicherungspflichtig ? Hilfe !!!

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GS
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Nur um diesen Punkt abzuklären:

Beitragvon GS » 07.01.2008, 19:33

Ich bin Angestellter und seit 15 Jahren in der gleichen Firma. ...


Weiter vorne schreibst du, dass du erstmals 2006 ...

Aber: Warst Du als Angestellter auch schon einmal vor 2006 privat krankenvollversichert? Konkret: Am 31.12.2002?

Wenn nein, dann irrt die Stimme der BARMENIA - was sie nicht tun dürfte.

Wenn aber doch "ja" (wer weiß?), dann hätten wir uns den ganzen Eiertanz schenken können, und du bleibst auch mit 44.000 Euro locker über der 2007er besonderen Entgeltgrenze von 42.750 €, und alles wäre in Butter.

Ich wage es kaum zu hoffen, aber man hat ja schon Pferde vor der Drogerie Schlittschuh laufen sehen ...

Gruß von
Gerhard

Cassiesmann
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Re: Nur um diesen Punkt abzuklären:

Beitragvon Cassiesmann » 07.01.2008, 19:41

GS hat geschrieben:
Ich bin Angestellter und seit 15 Jahren in der gleichen Firma. ...


Weiter vorne schreibst du, dass du erstmals 2006 ...

Aber: Warst Du als Angestellter auch schon einmal vor 2006 privat krankenvollversichert? Konkret: Am 31.12.2002?

Wenn nein, dann irrt die Stimme der BARMENIA - was sie nicht tun dürfte.


Wenn ja, lauf ich hier schreiend raus ;-)

MaccaLee
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Beitragvon MaccaLee » 07.01.2008, 19:44

Ok ok !!!

So, da ich die letzten beiden Tage keine gegensprüchliche Meinung hier gelesen habe, zweifel ich mittlerweile auch nicht an der Richtigkeit.

Eine Chance habe ich wohl noch, ich werde jetzt eine E-Mail an meinen AP bei meiner PKV verfassen und ihn bitten, mir schriftlich zu bestätigen, dass ich ohne Probleme weiter bei dem Institut versichert bleiben kann.

Ich denke damit habe ich Gewissheit und werde mich, je nach dem, danach richten.

Morgen weiß ich mehr und werde die Antwort selbstverständlich zum Wohle aller, veröffentlichen !!!

Thanx nochmals... =D>

MaccaLee
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Re: Nur um diesen Punkt abzuklären:

Beitragvon MaccaLee » 07.01.2008, 19:47

GS hat geschrieben:
Ich bin Angestellter und seit 15 Jahren in der gleichen Firma. ...


Weiter vorne schreibst du, dass du erstmals 2006 ...

Aber: Warst Du als Angestellter auch schon einmal vor 2006 privat krankenvollversichert? Konkret: Am 31.12.2002?

Wenn nein, dann irrt die Stimme der BARMENIA - was sie nicht tun dürfte.

Wenn aber doch "ja" (wer weiß?), dann hätten wir uns den ganzen Eiertanz schenken können, und du bleibst auch mit 44.000 Euro locker über der 2007er besonderen Entgeltgrenze von 42.750 €, und alles wäre in Butter.

Ich wage es kaum zu hoffen, aber man hat ja schon Pferde vor der Drogerie Schlittschuh laufen sehen ...

Gruß von
Gerhard



Hallo Gerhard,

nein, habe ich explizit geschrieben. In 2006 erstmalig und zum 01.01.2007 gewechselt.

Viele Grüße

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 07.01.2008, 19:47

MaccaLee hat geschrieben:Ok ok !!!

So, da ich die letzten beiden Tage keine gegensprüchliche Meinung hier gelesen habe, zweifel ich mittlerweile auch nicht an der Richtigkeit.

Eine Chance habe ich wohl noch, ich werde jetzt eine E-Mail an meinen AP bei meiner PKV verfassen und ihn bitten, mir schriftlich zu bestätigen, dass ich ohne Probleme weiter bei dem Institut versichert bleiben kann.

Ich denke damit habe ich Gewissheit und werde mich, je nach dem, danach richten.

Morgen weiß ich mehr und werde die Antwort selbstverständlich zum Wohle aller, veröffentlichen !!!

Thanx nochmals... =D>


Die Mail ist keine Chance sondern nur ein
Versuch, die möglichen Folgen auf einen Anderen abzuwälzen und das vorsätzlich!

Wobei nicht die PKV die Versicherungpflicht feststellt sondern der Arbeitgeber!

Schildern Sie den Sachverhalt mit Einkommen und Co und lassen sich bestätigen, dass Sie weiterhin versicherungsfrei sind und in der PKV bleiben dürfen (mit Unterschrift mind. eines Prokuristen). Ich tippe darauf, dass Sie dies nicht bestätigt bekommen

MaccaLee
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Re: Nur um diesen Punkt abzuklären:

Beitragvon MaccaLee » 07.01.2008, 19:49

Cassiesmann hat geschrieben:
GS hat geschrieben:
Ich bin Angestellter und seit 15 Jahren in der gleichen Firma. ...


Weiter vorne schreibst du, dass du erstmals 2006 ...

Aber: Warst Du als Angestellter auch schon einmal vor 2006 privat krankenvollversichert? Konkret: Am 31.12.2002?

Wenn nein, dann irrt die Stimme der BARMENIA - was sie nicht tun dürfte.


Wenn ja, lauf ich hier schreiend raus ;-)


Nichts gegen Dich, aber wenn das noch gut für mich endet, würde ich Dir noch das Taxi bezahlen... :mrgreen:

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Re: Nur um diesen Punkt abzuklären:

Beitragvon Cassiesmann » 07.01.2008, 20:22

MaccaLee hat geschrieben:
Nichts gegen Dich, aber wenn das noch gut für mich endet, würde ich Dir noch das Taxi bezahlen... :mrgreen:


Nix da, ich will die Hälfte der Ersparniss für die Forums-Kaffekasse!

MaccaLee
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Re: Nur um diesen Punkt abzuklären:

Beitragvon MaccaLee » 07.01.2008, 20:27

Cassiesmann hat geschrieben:
MaccaLee hat geschrieben:
Nichts gegen Dich, aber wenn das noch gut für mich endet, würde ich Dir noch das Taxi bezahlen... :mrgreen:


Nix da, ich will die Hälfte der Ersparniss für die Forums-Kaffekasse!


Oh weia, das wären in meinem Fall ca. 100 € monatlich.

Also € 50,00 für Kaffee alleine von mir. Da läßt sich so manches Kaffeekränzchen arrangieren... -hi-

Bin übrigens gerade dabei eine E-Mail an meinen AP zu verfassen. Als CC setze ich die Hauptverwaltung in Wuppertal. Somit ist der nötige Druck für eine richtige Aussage gegeben.

Melde mich...

Rossi
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Beitragvon Rossi » 08.01.2008, 00:01

Oh weia, meines Erachtens sollte man sich auf die Aussage der PKV nicht verlassen.

Es ist relativ einfach; die Versicherungspflicht entsteht kraft Gesetzes, wenn die Voraussetzungen vorliegen und wie es hier aussieht, liegen die Voraussetzungen zumindest ab dem 01.01.2008 wieder vor.

D. h., die Krankenkasse hat einen Beitragsanspruch, da geht kein Weg dran vorbei. Es gibt dort auch nicht im Ansatz irgendwelche Härtevorschriften. Im Klartext könnte dieses bedeuten, dass die Krankenkasse bspw. noch in 4 Jahren bei Dir an der Tür anklopfen könnte und die Beiträge einfordern kann. Glaubst Du dann allen ernstes, dass die PKV Dir dann die Beiträge wieder auszahlt?!? .-.

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Beitragvon Cassiesmann » 08.01.2008, 00:37

rossi hat geschrieben:Oh weia, meines Erachtens sollte man sich auf die Aussage der PKV nicht verlassen.

...was sich an dem genannten Beispiel eindeutig zeigt. Ich arbeite zwar auch bei einer PKV, scheinbar gibt es aber wesentlich mehr DEPPEN (keine Ahnung aber Aussagen treffen), als ich befürchtete!

Es ist relativ einfach; die Versicherungspflicht entsteht kraft Gesetzes, wenn die Voraussetzungen vorliegen und wie es hier aussieht, liegen die Voraussetzungen zumindest ab dem 01.01.2008 wieder vor.

Darauf können wir uns einigen, m.E. auch nicht fürher als vor einer Woche.

D. h., die Krankenkasse hat einen Beitragsanspruch, da geht kein Weg dran vorbei. Es gibt dort auch nicht im Ansatz irgendwelche Härtevorschriften. Im Klartext könnte dieses bedeuten, dass die Krankenkasse bspw. noch in 4 Jahren bei Dir an der Tür anklopfen könnte und die Beiträge einfordern kann. Glaubst Du dann allen ernstes, dass die PKV Dir dann die Beiträge wieder auszahlt?!? .-.


Muss ich mir den Vorwurf machen, mit der Aussage "Lass es Dir schriftliche geben"? Ich habe m.E. oft genug darauf hingeweisen, das er/sie pflichtig ist! Eigentlich ist es Vorsatz von ihr/ihm!

MaccaLee
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Beitragvon MaccaLee » 08.01.2008, 09:11

Cassiesmann hat geschrieben:
rossi hat geschrieben:Oh weia, meines Erachtens sollte man sich auf die Aussage der PKV nicht verlassen.

...was sich an dem genannten Beispiel eindeutig zeigt. Ich arbeite zwar auch bei einer PKV, scheinbar gibt es aber wesentlich mehr DEPPEN (keine Ahnung aber Aussagen treffen), als ich befürchtete!

Es ist relativ einfach; die Versicherungspflicht entsteht kraft Gesetzes, wenn die Voraussetzungen vorliegen und wie es hier aussieht, liegen die Voraussetzungen zumindest ab dem 01.01.2008 wieder vor.

Darauf können wir uns einigen, m.E. auch nicht fürher als vor einer Woche.

D. h., die Krankenkasse hat einen Beitragsanspruch, da geht kein Weg dran vorbei. Es gibt dort auch nicht im Ansatz irgendwelche Härtevorschriften. Im Klartext könnte dieses bedeuten, dass die Krankenkasse bspw. noch in 4 Jahren bei Dir an der Tür anklopfen könnte und die Beiträge einfordern kann. Glaubst Du dann allen ernstes, dass die PKV Dir dann die Beiträge wieder auszahlt?!? .-.


Muss ich mir den Vorwurf machen, mit der Aussage "Lass es Dir schriftliche geben"? Ich habe m.E. oft genug darauf hingeweisen, das er/sie pflichtig ist! Eigentlich ist es Vorsatz von ihr/ihm!


Keine Angst ! Ich bin schon mündig ! Vorsatz ist bei mir nicht geben, oder setze ich mich über Vorgaben von meinem Arbeitgeber resp. irgendeiner Versicherung hinweg ? Eine Aufforderung, von welcher Seite auch immer, habe ich bisher nicht bekommen.

Mein Gott, manche tun ja so, als ob ich hier Frauen in der Tiefgarage auflauere oder weiß Gott was angestellt habe ! :shock:

Rossi
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Beitragvon Rossi » 08.01.2008, 10:44

Keine Angst ! Ich bin schon mündig ! Vorsatz ist bei mir nicht geben, oder setze ich mich über Vorgaben von meinem Arbeitgeber resp. irgendeiner Versicherung hinweg ? Eine Aufforderung, von welcher Seite auch immer, habe ich bisher nicht bekommen.




Ist schon klar.

Aber Du darfst dann auch nicht jammern, wenn die KV nach 4 Jahren dennoch die Beiträge fordert. Unter Umständen löhnst Du dann nämlich doppelt? Es gibt ja auch ein Sprichwort; doppelt gemoppelt hält immer besser. Es kann natürlich sein, dass die Krankenkasse nie dahinter kommt, dann passiert natürlich nichts; ist schon völlig klar.

Aber - nach meiner Kenntnis - prüfen die Krankenkassen auch regelmässig die Betriebe. Ich denke mal, gerade die Besserverdienenden und deren Beitragspflicht dürfte immer ein dicker Fisch sein.

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Beitragvon Cassiesmann » 08.01.2008, 11:14

rossi hat geschrieben:Aber - nach meiner Kenntnis - prüfen die Krankenkassen auch regelmässig die Betriebe. Ich denke mal, gerade die Besserverdienenden und deren Beitragspflicht dürfte immer ein dicker Fisch sein.


So ist das, die gute alte Sozialprüfung. Das nette ist, die kommt immer rechtzeitig vor der Verjährung ;-)

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Beitragvon MaccaLee » 08.01.2008, 12:19

rossi hat geschrieben:
Keine Angst ! Ich bin schon mündig ! Vorsatz ist bei mir nicht geben, oder setze ich mich über Vorgaben von meinem Arbeitgeber resp. irgendeiner Versicherung hinweg ? Eine Aufforderung, von welcher Seite auch immer, habe ich bisher nicht bekommen.


Ist schon klar.

Aber Du darfst dann auch nicht jammern, wenn die KV nach 4 Jahren dennoch die Beiträge fordert. Unter Umständen löhnst Du dann nämlich doppelt? Es gibt ja auch ein Sprichwort; doppelt gemoppelt hält immer besser. Es kann natürlich sein, dass die Krankenkasse nie dahinter kommt, dann passiert natürlich nichts; ist schon völlig klar.

Aber - nach meiner Kenntnis - prüfen die Krankenkassen auch regelmässig die Betriebe. Ich denke mal, gerade die Besserverdienenden und deren Beitragspflicht dürfte immer ein dicker Fisch sein.



Ok rossi, ich weiß Deinen Rat zu schätzen, wirklich ! Du möchtest mich vor bösen Überraschungen schützen. Finde ich gut.

Aber nochmal, und damit liege ich vermutlich richtig: Solange ich nicht offiziell von irgendjemand höre, kann ich niemals haftbar gemacht werden. Ich stehe nicht in der Pflicht, meinen Arbeitgeber oder meine alte GKV in Kenntnis zu setzen.

Da hier ja gerne § und Gesetze zitiert werden, möchte ich jemanden bitten, mir zu zeigen, wo geschrieben steht, dass sich der Arbeitnehmer, um die jährliche Prüfung der Krankenkasse zu kümmern hat, und dann auch noch Jahre später in Regress genommen werden kann.

Wenn diese Betriebsprüfung stattfindet, dann hat mein Arbeitgeber oder weiß der Teufel wer gepennt, aber nicht ich !

Habe bisher übrigens noch nichts schriftliches von meiner PKV erhalten...

:cry:

Rossi
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Beitragvon Rossi » 08.01.2008, 15:23

Aber nochmal, und damit liege ich vermutlich richtig: Solange ich nicht offiziell von irgendjemand höre, kann ich niemals haftbar gemacht werden. Ich stehe nicht in der Pflicht, meinen Arbeitgeber oder meine alte GKV in Kenntnis zu setzen.


Okay, das ist vollkommen richtig. Du bist gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 versicherungspflichtig.

Die Beiträge für diese Pflichtversicherung haben sich gem. § 249 SGB V der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zu teilen.

§ 249 SGB V Tragung der Beiträge bei versicherungspflichtiger Beschäftigung

(1) Die nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 13 versicherungspflichtig Beschäftigten und ihre Arbeitgeber tragen die nach dem Arbeitsentgelt zu bemessenden Beiträge jeweils zur Hälfte; den zusätzlichen Beitragssatz trägt der versicherungspflichtige Beschäftigte allein. Bei geringfügig Beschäftigten gilt § 249b


Die Zahlung der Beiträge hingegen ist dann in § 253 SGB V geregelt. Dieser verweist dann allerdings nur auf die allgemeinen Bestimmungen von § 28 d - n SGB IV und § 28 r SGB IV

Entscheidene Grundlage ist hier zunächst § 28 e SGB IV

(1) Den Gesamtsozialversicherungsbeitrag hat der Arbeitgeber zu zahlen. Die Zahlung des vom Beschäftigten zu tragenden Teils des Gesamtsozialversicherungsbeitrags gilt als aus dem Vermögen des Beschäftigten erbracht

Also haftet in erster Linie natürlich der Arbeitgeber insgesamt für seinen eigenen und für den Anteil des Arbeitnehmers.

Die allgemeinen Teil des SGB IV haben sogar explizit ne rechtliche Grundlage, wie zu verfahren ist, wenn der Arbeitgeber dieses versäumt hat.

§ 28g Beitragsabzug

Der Arbeitgeber hat gegen den Beschäftigten einen Anspruch auf den vom Beschäftigten zu tragenden Teil des gesamtsozialversicherungsbeitrags. Dieser Anspruch kann nur durch Abzug vom Arbeitsentgelt geltend gemacht werden. Ein unterbliebener Abzug darf nur bei den drei nächsten Lohn- oder Gehaltszahlungen nachgeholt werden, danach nur dann, wenn der Abzug ohne Verschulden des Arbeitgebers unterblieben ist. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht, wenn der Beschäftigte seinen Pflichten nach § 28o Abs. 1 vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommt oder er den Gesamtsozialversicherungsbeitrag allein trägt oder solange der Beschäftigte nur Sachbezüge erhält.


Nach meiner Kenntnis, gibt es im SGB V keine abweichenden sondergeseztlichen Bestimmungen, sodass Du - so wie aussieht - auf der sicheren Seite bist. Der Arbeitgeber kann nur 3 Monate von max. 4 Jahren zuzuglich laufendes Jahr fordern. Dieses könnte dann natürlich auch leichte Frequenzstörungen im Betriebsklima auslösen.


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