Selbsständig und Wechsel von PKV auf GKV möglich?

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

onki
Beiträge: 2
Registriert: 12.01.2008, 19:16

Selbsständig und Wechsel von PKV auf GKV möglich?

Beitragvon onki » 12.01.2008, 19:22

Hallo zusammen!

Echt ein schönes Forum hier, jede Menge gute Informationen!

Ich habe eine Frage zu folgendem Fall:

Eine freiköpfige Familie, Mutter/Vater/Kleinkind.

Mutter hat vor der Geburt geaerbeitet und war in der GKV.

Der Vater ist schon Jahre selbstständig und in der PKV.

Nun ist es so, das der Vater in der Selbsständigkeit relativ wenig verdient, nach Einkommenssteuerbscheid unterhalb der Versicherungspflichtgrenze und BBG liegt.

Gibt es für diesen Fall irgendeine legale Möglichkeit für ein zurückwechseln in die GKV? Aufgrund der doch relativ hohen Zusatzgebühren für Mutter&Kind in der PKV und dem relativ niedrigem Einkommen herrscht in der Familie eine gewisse finanzielle "Illiquidität" ;)

Cassiesmann
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1167
Registriert: 08.03.2007, 22:17

Re: Selbsständig und Wechsel von PKV auf GKV möglich?

Beitragvon Cassiesmann » 12.01.2008, 19:41

onki hat geschrieben:Hallo zusammen!

Echt ein schönes Forum hier, jede Menge gute Informationen!

Ich habe eine Frage zu folgendem Fall:

Eine freiköpfige Familie, Mutter/Vater/Kleinkind. ;-)

Mutter hat vor der Geburt geaerbeitet und war in der GKV.

Der Vater ist schon Jahre selbstständig und in der PKV.

Nun ist es so, das der Vater in der Selbsständigkeit relativ wenig verdient, nach Einkommenssteuerbscheid unterhalb der Versicherungspflichtgrenze und BBG liegt.

Gibt es für diesen Fall irgendeine legale Möglichkeit für ein zurückwechseln in die GKV? Aufgrund der doch relativ hohen Zusatzgebühren für Mutter&Kind in der PKV und dem relativ niedrigem Einkommen herrscht in der Familie eine gewisse finanzielle "Illiquidität" ;)


Sie kommen nur in die GKV, wenn eine Versicherungspflicht eintritt. Bei Selbständigen ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze (BBG ist eh egal) irrelevant. Die Mutter + das Kind (wenn Ihr Einkommen unter der JAEG liegt) bekommen Sie über einen sozialversicherungspflichtige Tätigkeit in die GKV!

onki
Beiträge: 2
Registriert: 12.01.2008, 19:16

Beitragvon onki » 12.01.2008, 21:01

Vielen Dank. Also habe ich das, was ich bis jetzt schon gelesen habe richtig verstanden ;)

Allerdings hätte ich noch eine Erweiterungsfrage:

Sehe ich es richtig, das es der Ehefrau möglich ist, der GKV beizuteten, indem sie einen sozialversicherungspflichtigen Job >400,- anfängt?

Rein hypothtisch: Sie könnte sich doch dann im Betrieb des eigenen Mannes anstellen lassen und dank Gleitzonenregel für ziemlich wenig Krankenkassenbeiträge versichern lassen. Sowas darf doch eigentlich nicht sein...

Nebenbei habe ich noch eine andere Frage zu diesem interessanten Bericht:
http://www.schmitt-rae.de/docs/presse/DasErste01.pdf

Dort geht es auf Seite 2 ca. Mitte um die Frage der Krankenversicherung bei eigentlich nicht sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen.

Nehmen wir mal folgenden hypotetischen (wirklich hypothetischen!) Fall an: Da ist jemand Gesellschafter einer Unternehmung zu 100% und stellt sich gleichzeitig als Angestellter in der Firma ein.

Die Krankenkasse merkt das nicht und das ganze geht über Jahre gut. Irgendwann wird die Sache dann aus Zufall aufgedeckt.

Ist es nicht so, das nicht nur die Rentenversicherungsbeiträge zurückerstattet werden, sondern die Krankenkasse theoretisch auch auf die Idee kommen könnte, vereinnahmte Beiträge gegen Aufwendungen gegenzurechnen und somit bei evtl. kostspieligen Behandlungen eine Nachforderung seitens der Krankenkasse entstehen könnte?
Gibt es hier eine Rechtsnorm die beschreibt, wie ein solcher Fall behandelt wird?

Cassiesmann
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1167
Registriert: 08.03.2007, 22:17

Beitragvon Cassiesmann » 12.01.2008, 21:19

onki hat geschrieben:Vielen Dank. Also habe ich das, was ich bis jetzt schon gelesen habe richtig verstanden ;)

Allerdings hätte ich noch eine Erweiterungsfrage:

Sehe ich es richtig, das es der Ehefrau möglich ist, der GKV beizuteten, indem sie einen sozialversicherungspflichtigen Job >400,- anfängt?

So ist das!

Rein hypothtisch: Sie könnte sich doch dann im Betrieb des eigenen Mannes anstellen lassen und dank Gleitzonenregel für ziemlich wenig Krankenkassenbeiträge versichern lassen. Sowas darf doch eigentlich nicht sein...

Wenn es richtig gemacht wird schon, fragen Sie beim Steuerberater nach. Alternativ, ein Job über 400 wo anders.

Nebenbei habe ich noch eine andere Frage zu diesem interessanten Bericht:
http://www.schmitt-rae.de/docs/presse/DasErste01.pdf

Dort geht es auf Seite 2 ca. Mitte um die Frage der Krankenversicherung bei eigentlich nicht sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen.

Nehmen wir mal folgenden hypotetischen (wirklich hypothetischen!) Fall an: Da ist jemand Gesellschafter einer Unternehmung zu 100% und stellt sich gleichzeitig als Angestellter in der Firma ein.

Die Krankenkasse merkt das nicht und das ganze geht über Jahre gut. Irgendwann wird die Sache dann aus Zufall aufgedeckt.

Ist es nicht so, das nicht nur die Rentenversicherungsbeiträge zurückerstattet werden, sondern die Krankenkasse theoretisch auch auf die Idee kommen könnte, vereinnahmte Beiträge gegen Aufwendungen gegenzurechnen und somit bei evtl. kostspieligen Behandlungen eine Nachforderung seitens der Krankenkasse entstehen könnte?
Gibt es hier eine Rechtsnorm die beschreibt, wie ein solcher Fall behandelt wird?


Gesellschafter/Geschäftsführern kann ich nur raten vorher mit der GKV das Ganze abzustimmen. Es kommt da auf die Details an, die mir nicht exakt bekannt sind.


Zurück zu „Allgemeines PKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 55 Gäste